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RATGEBER
Die Zeugnisse
Die Zeugnisse illustrieren Ihre Aussagen aus dem Anschreiben und dem
Lebenslauf.
Personalverant- wortliche schauen sich gern Arbeitszeugnisse an,
obwohl die deutsche Rechtssprechung hier aussagekräftige Zeugnisse
leider verhindert.
Sollten Sie einmal Einfluss auf die
Erstellung Ihres Zeugnisses nehmen dürfen, können wir Sie dabei
unterstützen.
Auch im Rahmen unserer Bewerbungs- optimierungen gehen wir auf die
Qualität von Zeugnissen ein und weisen Sie auf schwierige Passagen hin.

ADB
Personalberatung
Paulstr.
34
10557
Berlin
Tel.: (030) 39 10 39 25
Fax: (030) 34 90 14 52 |
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Die
Zeugnisse - die Anlagen Teil 1
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Auch wenn die Unterlagen nur in kopierter Form (d.h. nie im Original!!) vorliegen, sind sie das Fundament für all die positiven (für Sie werbenden) Aussagen im Anschreiben und Lebenslauf.
Häufig werden diese Dokumente bei den interessanten Bewerbern sehr intensiv studiert. Eingeteilt in sinnvolle Gruppierungen gehören (bzw. können gehören) zu den Unterlagen:
Praktische Zeugnisse
Arbeitszeugnisse
Praktikzeugnisse
Zeugnisse aus Tutoren-/studentischen Hilfskrafttätigkeiten etc.
Zeugnisse aus selbständigen Tätigkeiten (z.B. vom Kooperationspartner)
Theoretische Zeugnisse
Abiturzeugnis bzw. Zeugnis zur Hochschulberechtigung wie
Hochschulreifezeugnis
(ist und bleibt Ihr höchstes Zeugnis über Ihre Allgemeinbildung!!)
Ausbildungs- / Facharbeiter/in- Zeugnis
Vordiplom
Diplomzeugnis (respektive aktueller Notenspiegel - vom Prüfungsamt erhältlich)
Weiterbildungszeugnisse
etc.
Sonstiges
Sprachzeugnisse, Sprachzertifikate
Bescheinigungen über Sprach- und/oder Studienaufenthalte
Computerkurszertifikate
Kongressteilnahme (respektive passiv / aktiv)
zumeist bei Bewerbungen im wissenschaftlichen Bereich notwendig
Veröffentlichungen
zumeist bei Bewerbungen im wissenschaftlichen Bereich notwendig
sonstige Qualifikationen
Teilnahme an Lehrgängen, Eigenstudien etc.
Von Fall zu Fall einzuordnen
Auslandsaufenthalte (Studium / Arbeit / Freizeit)
Referenzen
Wählen Sie eine sinnvolle Reihenfolge, in der Ihre Zeugnisse hinter dem Lebenslauf in der Bewerbungsmappe erscheinen und durchgeblättert werden sollen - das wichtigste zuerst!
Als Hochschulabsolvent oder -absolventin spielen für Sie bei dieser Aufzählung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) die Arbeitszeugnisse und das Diplomzeugnis / Notenspiegel die wichtigste Rolle.
Notenspiegel / Diplom
Zu ihrer Beruhigung kann festgehalten werden, dass die Noten nicht
den allerwichtigsten Rang einnehmen.
Viele Firmen scheuen sich sogar, einen Akademiker mit Diplomnote "sehr gut" einzustellen.
D.h. im Normalfall ist bei den meisten Firmen (je nach Branche) auch eine schlechte "Drei" noch akzeptabel - schlechter sollte es jedoch nicht sein.
Wichtig sind hier die gewählten Zusatzfächer, d.h. die Spezialisierung der theoretischen Ausbildung. Sowohl die Zusammenstellung als auch der spezifische Erfolg ist für die Einstellungsentscheidung für das Unternehmen von Belang.
(Anmerkung: Je mehr diese Dinge durch Arbeitserfahrung / Berufserfahrung überlagert werden, sinkt die Bedeutung der Studienspezialisierung.)
Arbeitszeugnisse
Eine herausragende Rolle spielen die praktischen Erfahrungen (vgl. auch Aussagen zu Anschreiben und Lebenslauf), so dass die Beweismittel in Form der Arbeits- und/oder Praktikzeugnisse ebenfalls von großer Bedeutung sind.
Diese große Bedeutung haben Arbeitszeugnisse nicht nur am Anfang der Karriere sonder zumeist während des gesamten Arbeitslebens. So mag für einfache Tätigkeiten auch ein "einfaches Zeugnis" noch genügen, für qualifizierte Tätigkeiten bis hin zu hohen Führungsaufgaben geht kein Weg an aussagekräftigen und insbesondere wertenden "qualifizierten Arbeitszeugnissen" vorbei.
Das Hauptproblem dabei ist, das ein mittleres oder gar schlechtes Arbeitszeugnis auch in zwanzig Jahren noch ein mittleres oder schlechtes Zeugnis ist, was die Karriere / Bewerbungschancen somit dauerhaft beeinflusst.

Prüfen Sie daher sofort alle Arbeitszeugnisse und verlangen Sie gegebenenfalls eine Korrektur.
Vielleicht möchten Sie ja auch Ihre Rechte näher kennen lernen, hier
eine Sammlung von Gesetzen zur Arbeit.
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Weiter mit Teil 2
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