Das Wichtigste auf einen Blick:

Freiberufler, Freelancer und Selbstständige sind nicht gleichzusetzen und unterscheiden sich in mehreren Punkten.
Als Freiberufler arbeitest du eigenständig und bist einkommenssteuerpflichtig, musst jedoch kein Gewerbe anmelden oder eine doppelte Buchführung führen.
Im Einkommenssteuergesetz ist genau festgelegt, welche Berufe als freie Berufe gelten – fällt deine Tätigkeit nicht darunter, musst du ein Gewerbe anmelden.
Du musst deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt melden.

Wenn es im Geschäft mal wieder nicht rund läuft oder trotz intensiver Stellensuche kein neuer Job in Aussicht ist, scheint für immer mehr Menschen eine freiberufliche Tätigkeit die Lösung zu sein. Arbeiten, wann und wo man möchte, sein Hobby zum Beruf machen und sich nicht mehr in nervige Teams einfügen müssen: All das klingt verlockend. Wer den beruflichen Schritt wagt, künftig als Freiberufler seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wird vom Umfeld mit verschiedenen Reaktionen konfrontiert. „Mutig“, finden die einen, „leichtsinnig“, sagen die anderen und nicht wenige werden neidisch sein, wenn sich der erste Erfolg einstellt.

Um als Freiberufler durchstarten zu können, musst du allerdings einige Auflagen erfüllen. Welche das sind und was du sonst noch wissen musst, wenn du über eine freiberufliche Tätigkeit nachdenkst, erfährst du in diesem Beitrag.

Unterschied zwischen Selbstständigkeit, Freiberufler und Freelancer

Freelancer und Freiberufler – zwei Begriffe, die oft in einen Topf geworfen werden. Sind beide auch Selbstständige? Es gibt gravierende Unterschiede, die du kennen musst:

Freelancer

  • bearbeitet selbstständig Projekte im Auftrag eines Unternehmens
  • schließt normalerweise einen Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag ab
  • wird in der Firma als freier Mitarbeiter bezeichnet
  • ist nicht weisungsgebunden
  • ist nicht sozialversicherungspflichtig
  • kann seinen Arbeitsort und die Arbeitszeit selbst frei gestalten
  • ist oft gleichzeitig für mehrere Auftraggeber im Einsatz
  • die Zusammenarbeit ist zeitlich begrenzt

Freiberufler

  • muss kein Gewerbe anmelden, zahlt keine Gewerbesteuer
  • ist einkommensteuerpflichtig
  • übt selbstständig Berufe im künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen, erzieherischen oder unterrichtenden Bereich aus (sog. Katalogberufe)
  • verfügt meistens über besondere Qualifikationen 
  • zu den typischen Berufen, in denen Freiberufler tätig sind, zählen zum Beispiel Autoren, Lektoren, Bildberichterstatter, Ingenieure, Therapeuten und Heilpraktiker, Ärzte, Handelschemiker, Steuerberater und Juristen sowie andere Katalogberufe
  • sind nicht verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen

Selbstständigkeit

  • Erwerbstätigkeit unabhängig von einem Arbeitgeber
  • hat die alleinige Entscheidungsfreiheit über Kundenakquise, Aufträge, Geschäftsstandort etc.
  • kann eigenständig Werbung für sein Geschäft machen
  • muss ein Geschäftsbuch führen
  • benötigt einen Finanzplan
  • muss einen Businessplan erstellen

Ist das Leben als Freiberufler wirklich das Richtige für dich?

Viele, die damit liebäugeln, den Job hinzuschmeißen und künftig als Freiberufler ihren Lebensunterhalt zu verdienen, sehen nur die positiven Seiten: Du bist unabhängig, kannst arbeiten, wann und wo du möchtest. Aber freiberuflich zu arbeiten, hat auch eine andere Seite.

Bist du dir bewusst, dass die Arbeit als Freiberufler ein großes Maß an Eigenverantwortung erfordert? Vieles, worum sich bisher deine Arbeitgeber gekümmert haben, musst du als Existenzgründer nun selbst erledigen. Nimm dir, bevor du den Schritt in die freiberufliche Tätigkeit wagst, ausreichend Zeit, alle rechtlichen, finanziellen und persönlichen Aspekte abzuklären!

Die folgende Checkliste soll dir dabei helfen, die wichtigsten Punkte in Bezug auf deine künftige Arbeit als Freiberufler zu klären:

  • Möchtest du hauptberuflich oder neben deinem Job im Angestelltenverhältnis als Freiberufler tätig sein?
  • Erstelle eine Budget-Liste mit allen festen Kosten, die als Freiberufler jeden Monat auf dich zukommen, und überlege dir, ob eine hauptberufliche Tätigkeit als Freiberufler deinen Lebensstandard sichert und sogar verbessert. Dauerhaft finanziell schlechter dastehen als vorher solltest du auf keinen Fall. Deine Motivation würde früher oder später darunter leiden und dich zur Aufgabe zwingen.
  • Hast du finanzielle Rücklagen, um auch in auftragsschwachen Monaten, während des Urlaubs oder bei Krankheit über die Runden zu kommen?
  • Wie jeder andere Berufstätige gilt auch für dich eine Versicherungspflicht. Es ist deine Entscheidung, ob du privat oder gesetzlich krankenversichert sein möchtest oder zusätzlich zur obligatorischen Krankenversicherung noch eine private Vorsorge anstrebst.

Falls du freiberuflich in einem künstlerischen Beruf tätig sein wirst, empfehlen wir dir die Künstlersozialkasse für die Krankenversicherung. Diese übernimmt den halben Beitrag – so, wie es normalerweise Arbeitgeber tun, sodass du nur die andere Hälfte selbst zahlen musst.

  • Obwohl Selbstständige und Freiberufler nicht verpflichtet sind, eine Rentenversicherung abzuschließen, lohnt es sich, rechtzeitig fürs Alter vorzusorgen. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung ist dringend empfohlen. Freiberufler wie Ärzte, Physiotherapeuten, Notare und Angehörige anderer Berufsgruppen, die in einer Kammer organisiert sind, werden anderweitig abgesichert: über die berufsständige Versorgung bzw. das “Versorgungswerk”. Die Beiträge, die du als Freiberufler an das Versorgungswerk richtest, sind in etwa mit denen der gesetzlichen Rente vergleichbar.
  • Wie wird dein künftiger Arbeitsplatz aussehen? Wirst du eine Praxis oder ein Atelier mieten? Kannst du dafür vielleicht sogar Räume im eigenen Haus nutzen? Möchtest du dir ein Homeoffice einrichten?
  • Lässt sich die Arbeit als Freiberufler mit deinem privaten Umfeld vereinbaren? Sind vielleicht sogar Kinder oder Eltern, die Betreuung brauchen, der Grund, sich für eine freiberufliche und somit unabhängige Tätigkeit zu entscheiden? Wirst du Kundentermine wahrnehmen müssen oder ist es notwendig, dass du tagsüber ständig für Kunden erreichbar bist?
  • Schließlich musst du auch noch der Typ dafür sein, als Einzelkämpfer zu bestehen! Dieser Punkt wird häufig unterschätzt. Wer als Freiberufler Tag für Tag alleine in seinem Büro oder dem Atelier arbeitet, könnte plötzlich die nervigen Kollegen vom früheren Job vermissen. Es fehlen Ansprechpartner, die mit Rat und Tat zur Stelle stehen, wenn es einmal nicht so gut läuft. Die Mittags- und Kaffeepausen verbringst du wahrscheinlich allein und wenn du einmal krank bist, bleibt die Arbeit liegen.
  • Schaffst du es wirklich, dich selbst jeden Tag zu motivieren, deine Aufgaben zu erledigen? Kannst du strukturiert und organisiert arbeiten oder bist du eher der Typ, der alles vor sich herschiebt?

Hast du alle Punkte ehrlich beantwortet und bist immer noch entschlossen, den Schritt in die Freiberuflichkeit zu wagen, sagen wir dir nachfolgend, wie es weitergeht:

Die ersten Schritte als angehender Freiberufler

Was musst du nun also tun, um als Freiberufler durchstarten zu können? Zuerst einmal heißt es, abzuklären, ob deine selbstständige Tätigkeit überhaupt ein freier Beruf ist. Mitunter ist das gar nicht so einfach. 

Es gibt aber einen Katalog, den du unter § 18 EStG  findest und der alle Berufe auflistet, die unter freiberufliche Tätigkeit fallen. Gemeinhin werden diese Berufe daher als Katalogberufe bezeichnet. Ist deine Tätigkeit dort nicht angegeben, musst du ein Gewerbe anmelden. Das bedeutet, dass du Gewerbetreibender und kein Freiberufler bist. Explizit werden folgende Berufe im Paragraf 18 EStG als freie Berufe festgelegt:

  • Arzt
  • Zahnarzt
  • Tierarzt
  • Rechtsanwalt
  • Notar
  • Patentanwalt
  • Vermessungsingenieur
  • Ingenieur
  • Architekt
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • beratende Volkswirte und Betriebswirte
  • vereidigter Buchprüfer
  • Steuerbevollmächtigter
  • Heilpraktiker
  • Dentist
  • Krankengymnast
  • Journalist
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • Lotse

Sofern die Ausübung deiner Tätigkeit als Freiberufler möglich ist und du somit kein Gewerbetreibender wärst, musst du das Finanzamt informieren. Das geschieht in einem formlosen Brief und muss nicht zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen: Du hast vier Wochen Zeit dafür. Dann allerdings muss das Finanzamt darüber informiert sein, dass du in einem freien Beruf Geld verdienst.

Das Amt wird dir einen Fragebogen sowie deine Steuernummer zusenden. Selbstverständlich müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und der Bogen unverzüglich zurückgeschickt werden. Im nächsten Schritt überprüft das Finanzamt deine fachlichen Qualifikationen. Du musst einen Nachweis über deine berufliche Tätigkeit erbringen. Ist alles in Ordnung, kannst du offiziell eine Karriere als Freiberufler starten.

Aller Anfang muss nicht schwer sein

Eine Erfahrung machen die meisten Menschen, wenn sie Familie und Freunden mitteilen, künftig selbstständig arbeiten zu wollen: Sie ernten Zweifel und Bedenken. Bist du überzeugt von deiner Geschäftsidee und davon, die nötigen Qualifikationen und Erfahrungen mitzubringen? Dann solltest du dich nicht verunsichern lassen.

Eine Investition in die Selbstständigkeit

Je nach Tätigkeit musst du nur wenig investieren, um deine Arbeit aufnehmen zu können. Als Lektorin beispielsweise besitzt du bereits alles, was du als Freiberuflerin brauchst: einen Computer, einen Tisch und ein Telefon. Als Physiotherapeut musst du hingegen zuerst investieren, bevor du starten kannst. Mitunter werden bei Praxisauflösung oder -übernahme die Ausstattungen und Geräte günstig abgegeben. Wahrscheinlich kannst du dann sogar einige Stammkunden übernehmen.

Viele Freiberufler starten zuerst einmal nebenberuflich. Bevor du gleich ins kalte Wasser springst, ist es zunächst eine Überlegung wert, weiterhin in Teilzeit im Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Dein Chef darf dir, sofern du ein eventuelles Wettbewerbsverbot nicht missachtest, die selbstständige Nebentätigkeit nicht verbieten. Voraussetzung ist natürlich, dass du ausgeschlafen und fit zu den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten am Arbeitsplatz erscheinst und dort die gewohnte Leistung bringst.

Nutze die Freiheit, die du als Freiberufler hast, um deinen Arbeitsplatz so zu gestalten, dass du jeden Tag gern dort tätig bist. Es ist normal, dass du anfangs so viel Zeit wie möglich in dein Geschäft stecken möchtest. Trotzdem ist es ratsam, Pausen und Feierabend zu planen und wann immer möglich einzuhalten.

Ohne Selbstdisziplin kann kein Freiberufler auf Dauer durchhalten. Vernachlässige deine sozialen Kontakte nicht. Ganz abgesehen davon, dass du nach getaner Arbeit abschalten solltest, um neue Energie zu tanken, kann ein gutes Netzwerk Gold wert sein. Es hilft dir dabei, deine Dienstleistung oder deine Produkte bekannt zu machen, und bringt dir erste Referenzen.

Diese Steuern müssen Freiberufler entrichten

Als Freiberufler musst du zwar keine Gewerbesteuer zahlen, aber steuerfrei arbeitest du natürlich nicht. Jeder freiberuflich Tätige ist verpflichtet, Einkommensteuer und Umsatzsteuer abzuführen. Wenn du unsicher bist, wie hoch der für dich geltende Umsatzsteuersatz für deine Einkünfte ist, gibt dir das Finanzamt entsprechend Auskunft. Unter Umständen ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu engagieren.

Kleinunternehmerregelung

Sofern dein Umsatz im Vorjahr weniger als 17.500 Euro betrug und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro bleibt, kommt die Kleinunternehmerregelung zum Zug. Das heißt, dass du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen kannst.

Als Freiberufler lebst du mit dem Risiko, dass ein wichtiger Kunde die Zusammenarbeit beendet oder ein Projekt abgeschlossen ist. Um nicht gänzlich in einen finanziellen Engpass zu geraten, solltest du immer mehrere Auftraggeber gleichzeitig haben und niemals nur für einen arbeiten. Außerdem vermeidest du so, ungewollt in die Scheinselbstständigkeit zu geraten.

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