Das Wichtigste auf einen Blick:

Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Ausgleichszahlung, die monatlich an ein Elternteil überwiesen wird.
Alle in Deutschland lebenden Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit können Kindergeld beantragen – auch Adoptiveltern, Pflegeeltern und Stiefeltern.
Wer aus bestimmten Ländern einreist und beschäftigt ist oder Arbeitslosengeld bezieht, kann ebenfalls Kindergeld erhalten.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es monatlich 250 Euro pro Kind.

Wenn Nachwuchs unterwegs ist, gibt es so einiges zu beachten – besonders die finanzielle Unterstützung in Form von Muttergeld, Elterngeld und auch Kindergeld sorgt für viele Fragen. Aus genau diesem Grund beantworten wir dir in diesem Artikel die 15 häufigsten Fragen rund um das Thema Kindergeld!

Was ist Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung und keine Sozialleistung, wie viele Menschen glauben. Es ist eine Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz und soll das Existenzminimum des Kindes von der Einkommenssteuer freistellen.

Das Kindergeld wird monatlich an die Eltern des Kindes ausgezahlt.

Wo ist der Unterschied zum Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist – wie der Name schon erahnen lässt – ein Freibetrag auf die Einkommenssteuer. Derzeit beträgt er pro Elternteil 3.192 Euro im Jahr plus einen weiteren Freibetrag in Höhe von 1.464 Euro für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes. Nach aktuellen Plänen der Regierung soll der Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 noch auf 3.306 Euro pro Elternteil steigen.

Du kannst den Kinderfreibetrag und das Kindergeld nicht gleichzeitig geltend machen.

Das Finanzamt prüft automatisch, welche Regelung günstiger für dich ist. Das geschieht im Rahmen der ersten Einkommenssteuererklärung. Hier werden beide Möglichkeiten gegenübergestellt, um zu ermitteln, welches das günstigere Modell für deine Familie ist.

Der Kinderfreibetrag ist in der Splitting-Tabelle erst ab einem zu versteuernden Einkommen von circa 80.000 Euro von Vorteil; in der Grundtabelle ab etwa 40.000 Euro. Sollte das Einkommen darunter liegen, ist meist das Kindergeld die finanziell günstigere Variante.

Du musst aber in jedem Fall einen Kindergeldantrag stellen, um einen Anspruch auf die Zahlungen oder den Kinderfreibetrag zu erhalten. Du bekommst bis zu deiner ersten Einkommenssteuererklärung das Kindergeld. Sollte der Kinderfreibetrag für dich doch günstiger sein, wird das Kindergeld als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag berechnet.

Wer kann Kindergeld beantragen?

Grundsätzlich können alle Eltern Kindergeld beantragen – dazu gehören auch Adoptiveltern, Pflegeeltern und Stiefeltern. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Kindergeld bekommen Eltern, die …

  • deutsche Staatsangehörige sind.
  • gemeinsam mit ihrem Kind in Deutschland leben.
  • deutsche Staatsangehörige sind, die im Ausland leben, sofern sie in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig oder nur beschränkt steuerpflichtig sind, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.
  • ausländische Staatsangehörige sind, die in Deutschland leben, wenn sie aus einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen. Außerdem wenn sie aus einem der folgenden Länder kommen und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder Arbeitslosengeld beziehen: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei. Auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die ihnen ein Arbeiten in Deutschland erlaubt, ist ausreichend sowie eine unanfechtbare Asylberechtigung.

Das Kindergeld wird immer nur an eine Person ausgezahlt, und zwar an die, in dessen Haushalt das Kind lebt. Wenn das Kind mit beiden Elternteilen zusammenlebt, können diese selbst entscheiden, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

In besonderen Fällen können Kinder sogar für sich selbst Kindergeld beantragen. Zum Beispiel dann, wenn das Kind eine Waise ist, es den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennt oder bereits einen eigenen Haushalt führt, ohne Unterhalt zu bekommen.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen bestimmt, denn es berechnet sich aus der Anzahl der Kinder. Zuletzt wurde der Betrag zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht. Solltest du zwei Kinder haben, bekommst du monatlich also 500 Euro Kindergeld – bei drei Kindern bereits 750 Euro und bei vier Kindern 1.000 Euro im Monat.

Bis Ende 2022 wurde das Kindergeld gestaffelt: Für das erste und zweite Kind gab es jeweils 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro monatlich. Erst ab dem vierten Kind erhielten Eltern monatlich 250 Euro.

Was ist ein Zählkind?

Du hast nur einen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind auch in deinem Haushalt lebt. Nehmen wir einmal an, du hast ein Kind aus einer früheren Beziehung, das jedoch bei dem anderen Elternteil lebt. Außerdem hast du zwei weitere Kinder, die in deinem Haushalt leben.

Du kannst nur Kindergeld für die beiden Kinder beantragen, die auch bei dir leben. Bis Ende 2022 hattest du allerdings die Möglichkeit, das Kind, das nicht in deinem Haushalt lebt, als Zählkind anzugeben. Die Kinder, die bei dir leben, wurden dann als zweites und drittes Kind gezählt. Aufgrund der damals geltenden Staffelung der Beträge fiel das Kindergeld insgesamt höher aus.

Seit dem 1. Januar 2023 werden Zählkinder nicht mehr bei der Berechnung des Kindergeldes berücksichtigt. Grund dafür ist die Festlegung des einheitlichen Betrags von 250 Euro pro Kind.

Wie lange wird das Kindergeld bezahlt?

Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr bezahlt, ohne dass besondere Bedingungen erfüllt werden müssen. Anders sieht das für volljährige Kinder aus.

Die oberste Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld liegt bei 25 Jahren.

Für volljährige Kinder kann nur Kindergeld beantragt werden, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder ein Studium absolvieren. Ist diese Ausbildung beendet, verfällt auch der Anspruch auf Kindergeld. Daher fordert die Familienkasse jedes Jahr einen Nachweis über die laufende Ausbildung an.

Ein Sonderfall ist es, wenn an ein Bachelorstudium sofort ein inhaltlich ergänzendes Masterstudium angehängt wird – in diesem Fall gilt dies als eine zusammenhängende Ausbildung und der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen.

Du erhältst ebenfalls weiter Kindergeld, wenn es zu einer Unterbrechung der Ausbildung/des Studiums aufgrund einer Krankheit oder einer Schwangerschaft kommt – im letzteren Fall allerdings nur für die Dauer des Mutterschutzes.

Häufig gibt es auch eine Übergangszeit zum Beispiel zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn der Ausbildung. Solange diese Wartezeit eine Dauer von vier Monaten nicht überschreitet, steht auch volljährigen Kindern das Kindergeld weiter zu.

Auch wenn das Kind keine passende Ausbildungsstelle finden sollte, zahlt die Familienkasse weiter – allerdings musst du nachweisen, dass sich dein Kind ernsthaft bemüht, eine Stelle zu finden. Dafür kannst du einen Beleg über ein Informationsgespräch an einer Universität vorlegen oder die Absage eines Ausbildungsunternehmens.

Sollte dein Kind als arbeitslos gemeldet sein, kannst du noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld beantragen.

Work-and-Travel

Wenn dein Kind nach der Schule an einem Work-and-Travel-Programm teilnimmt, entfällt der Anspruch auf das Kindergeld. Denn, wie der Name schon sagt, geht es bei dieser Reise auch darum, seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Wenn die Familienkasse das Geld jedoch weiterhin überweist, musst du es später zurückzahlen.

Sollte dein Kind hingegen ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst antreten, wird das Kindergeld weiterhin bezahlt.

Es gibt nur einen Ausnahmefall, in dem das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus bezahlt wird: bei volljährigen Kindern mit einer Behinderung, die es ihnen unmöglich macht, sich finanziell selbst zu versorgen.

Diese Kinder erhalten lebenslang Kindergeld. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Behinderung schon vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Wie viel darf das Kind dazuverdienen?

Volljährige Kinder dürfen nur einer Beschäftigung nachgehen, die als „unschädlich“ eingestuft ist, damit du als Elternteil weiterhin Kindergeld erhalten kannst. 

Eine Beschäftigung gilt dann als unschädlich, wenn sie:

  • im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ausgeübt wird.
  • eine geringfügige Beschäftigung, ein Mini-Job oder ein 538-Euro-Job (ab 2025: 556- Euro-Job) ist.
  • eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreitet.

Wo und wie kann ich Kindergeld beantragen?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist für die Auszahlung und Genehmigung des Kindergeldes zuständig. Den Antrag solltest du am besten direkt nach der Geburt des Kindes stellen, denn du hast bereits ab dem Geburtsmonat einen Anspruch in voller Höhe.

Außerdem wird seit dem 1. Januar 2018 das Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend bezahlt.

Den Antrag kannst du entweder direkt online ausfüllen oder ausgedruckt per Post verschicken. Es gibt einen Hauptantrag und eine Anlage „Kind“, die für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, ausgefüllt werden muss.

Solltest du im Ausland leben und in Deutschland Kindergeld beantragen, musst du zusätzlich die Anlage „Ausland“ ausfüllen.

Du musst den Antrag übrigens nicht jedes Jahr erneuern: Die Familienkasse zahlt, solange es keine Veränderungen gibt.

Wenn dein Kind eine Ausbildung beginnt, sich deine Adresse ändert oder es irgendeine Veränderung gibt, musst du dies der Familienkasse umgehend mitteilen. Das kannst du auch ganz einfach online über die „Veränderungsmitteilung“ tun.

Bekommen Beamte Kindergeld?

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen das Kindergeld nicht bei der Familienkasse beantragen. Sie benachrichtigen direkt ihren Arbeitgeber und bekommen das Kindergeld zusammen mit ihrem Gehalt bezahlt.

Welche Unterlagen benötige ich, um das Kindergeld zu beantragen?

Neben dem ausgefüllten Formular, das persönliche Angaben zu dir und deinem Kind enthält, musst du seit 2016 deine Steueridentifikationsnummer und die deines Kindes angeben.

Was kann ich tun, wenn es Probleme mit dem Kindergeld gibt?

Die Bearbeitungsdauer des Kindergeldantrags liegt normalerweise zwischen vier bis sechs Wochen. Die Familienkasse meldet sich, wenn Angaben oder Belege fehlen. Solltest du nach sechs Wochen noch nichts gehört haben, dann kannst du dich telefonisch nach dem Stand deines Antrages erkundigen.

In den meisten Fällen kannst du die Familienkasse telefonisch oder vor Ort kontaktieren, wenn du zum Beispiel weniger Geld bekommst, als du erwartet hast.

Du hast jedoch auch die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Kindergeldbescheid einzulegen. Innerhalb eines Monats kannst du einen Widerspruch an den Absender des Bescheids schicken oder direkt bei der Familienkasse vorbeischauen – dann wird dein Antrag erneut geprüft.

Wann muss ich Kindergeld zurückzahlen?

Sollten sich deine oder die persönlichen Verhältnisse deines Kindes ändern, kann es sein, dass sich auch dein Anspruch auf Kindergeld ändert.

Zum Beispiel, wenn dein volljähriges Kind einen Nebenjob anfängt, bei dem es mehr als zwanzig Stunden in der Woche arbeitet – denn in diesem Fall würde dein Anspruch auf Kindergeld entfallen und die bereits bezahlte Leistung gilt als Überbezahlung, die zurückgezahlt werden muss.

In diesem Fall bekommst du einen Bescheid von der Familienkasse, in der genau erklärt wird, wie hoch der Betrag ist und bis wann du ihn zurückzahlen musst.

Du solltest das Geld jedoch in keinem Fall einfach zurücküberweisen, sondern das Schreiben der Familienkasse abwarten.

Wird das Kindergeld versteuert?

Das Kindergeld unterliegt nicht der Steuerabgabepflicht und auch der Progressionsvorbehalt greift hier nicht.

Das bedeutet, dass das Kindergeld nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet wird und sich somit auch der Steuersatz nicht ändert.

Allerdings muss das Kindergeld in der Anlage „Kind“ bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden – so wird die monatliche Leistung vermerkt und das Finanzamt kann prüfen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag das günstigere Modell für deine Familie ist.

Wird das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Ob das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, ist davon abhängig, welche Leistung man erhält.

Solltest du Arbeitslosengeld 1 beziehen, hat das Kindergeld keine Auswirkungen auf die Höhe der Zahlung. Es gilt als sogenannte „unschädliche Leistung“ – darunter fällt auch das Wohngeld.

Anders sieht es jedoch aus, wenn du Bürgergeld beziehst. Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt es das Arbeitslosengeld 2 – auch als Hartz 4 bekannt – und das Sozialgeld. Das Kindergeld wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet.

Wer bekommt einen Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld für besonders einkommensschwache Familien. Damit du den Kinderzuschlag beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind muss jünger als 25 Jahre alt sein, in deinem Haushalt leben und nicht verheiratet sein.
  • Du bekommst Kindergeld für das Kind.
  • Dein Einkommen ist mit dem Kinderzuschlag so hoch, dass du keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe hast.
  • Dein Bruttoeinkommen beträgt mindestens 600 Euro für Alleinerziehende oder 900 Euro für Elternpaare und übersteigt nicht die Höchsteinkommensgrenze. Diese wird für jede Familie im Einzelnen berechnet und hängt unter anderem von den Lebenshaltungskosten ab.

Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, kannst du mit dem Kinderzuschlag einen monatlichen Zuschuss von maximal 292 Euro pro Kind bekommen.

Der genaue Betrag ist von dem Einkommen und dem Vermögen der Elternteile und des Kindes abhängig. Du kannst den Kinderzuschlag ebenfalls bei der Familienkasse beantragen.

Was ist Baukindergeld?

Das Baukindergeld war ein staatlicher Zuschuss, der es Familien erleichtern sollte, ihre eigene Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Pro Kind bekamen Familien 12.000 Euro zugesichert – über zehn Jahre in einer jährlichen Rate von 1.200 Euro.

Der Antrag auf Baukindergeld konnte nach dem Einzug innerhalb von sechs Monaten gestellt werden. Auf diese Weise sollten Familien den Zuschuss spätestens bis zum 31.12.2023 beantragen können. Die Fördermittel in Höhe von 9,9 Milliarden Euro, die vom Bund zu Verfügung gestellt wurden, waren jedoch vorzeitig ausgeschöpft. Somit konnten bereits im Jahr 2023 keine Anträge mehr gestellt werden.

Als Alternative zum Baukindergeld gibt es im Rahmen des Förderprogramms „Wohneigentum für Familien“ seit Juni 2023 zinsverbilligte Kredite für Neubauten von der Förderbank KfW. Mit einem Kredithöchstbetrag von bis zu 270.000 Euro wird der Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen gefördert.

Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Als Eigentümer (mindestens 50 % Eigentumsquote) bewohnst du die geförderte Immobilie selbst.
  • In deinem Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind.
  • Das Einkommen deines Haushalts liegt jährlich unter 90.000 Euro, wenn du ein Kind hast; für jedes weitere Kind steigt dieser Betrag um 10.000 Euro.
  • Das Haus oder die Wohnung ist deine einzige Wohnimmobilie in Deutschland.

Die 15 häufigsten Fragen zum Thema Kindergeld machen deutlich, dass die steuerliche Ausgleichszahlung eine große finanzielle Entlastung für Familien bietet. Unter bestimmten Umständen kann es den Nachwuchs sogar noch bis ins junge Erwachsenenalter begleiten und ihm dabei helfen, auf eigenen Beinen zu stehen.

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