Das Wichtigste auf einen Blick:

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für einkommensschwache Arbeitnehmer.
Sie ist ein Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen und soll dabei helfen, langfristig Kapital anzusparen.
Um die Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können, musst du unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
Die Höhe der Sparzulage ist von der Anlageform abhängig.

Der Staat unterstützt einkommensschwache Arbeitnehmer dabei, Kapital anzusparen. Er fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen mit einem Zuschuss: der Arbeitnehmersparzulage. Wir erklären dir, wer einen Anspruch auf die Sparzulage hat, wie hoch sie ausfällt und wie du sie beantragst.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine finanzielle Förderung durch den Staat. Du erhältst sie, wenn du vermögenswirksame Leistungen in einem Sparvertrag anlegst. Mit der Arbeitnehmersparzulage möchte der Staat einkommensschwache Arbeitnehmer dabei unterstützen, Vermögen anzusparen. Aus diesem Grund erhältst du die Arbeitnehmersparzulage erst, wenn du dein Geld über einen bestimmten Zeitraum vermögenswirksam angelegt hast.

Die genauen Voraussetzungen für die Sparzulage sind im fünften Vermögensbildungsgesetz geregelt.

Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage

Um den finanziellen Zuschuss vom Staat zu erhalten, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Ausschlaggebend sind hier vor allem dein jährliches zu versteuerndes Einkommen und der gewählte Sparvertrag.

Vermögenswirksame Leistungen

Der erste Schritt, um die Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können, ist der Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen. Dabei handelt es sich um Geldleistungen, die dein Arbeitgeber für dich anlegt. Er behält dabei den gewünschten Sparbetrag von deinem Gehalt ein und überweist diesen direkt auf dein Sparkonto.

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es sich bei den vermögenswirksamen Leistungen um eine zusätzliche Geldzahlung deines Arbeitgebers handelt. Er kann dir zwar einen Zuschuss zahlen, den du vermögenswirksam anlegst. Dies geschieht allerdings höchstens freiwillig – es sei denn, es ist in einem gültigen Tarifvertrag oder deinem Arbeitsvertrag geregelt.

Mehr zum Thema vermögenswirksame Leistungen erfährst du in unserem Ratgeber Artikel.

Anlageformen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, deine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen – doch nicht bei jeder Anlageform kannst du auch die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Wenn du den Zuschuss erhalten möchtest, musst du die vermögenswirksame Leistung in einen der folgenden Sparpläne einzahlen:

Bausparvertrag
Aktienfonds
Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung
freie Investmentfonds
Darlehenstilgung einer selbstgenutzten Immobilie
Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften

Weitere Anlageformen wie die betriebliche Altersvorsorge oder der Banksparplan sind zwar ebenfalls Möglichkeiten, um deine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, allerdings hast du in diesem Fall keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Einkommensgrenzen

Die Arbeitnehmersparzulage soll vor allem einkommensschwache Arbeitnehmer dabei unterstützen, Kapital anzusparen. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die du nicht überschreiten darfst. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Anlageform ab.

Solltest du deine vermögenswirksamen Leistungen für wohnwirtschaftliche Zwecke anlegen, also zum Beispiel in Form eines Bausparvertrags, so gelten folgende Einkommensgrenzen: Singles dürfen ein steuerliches Jahreseinkommen von 17.900 Euro nicht überschreiten; für Ehepaare/Lebenspartner erhöht sich diese Grenze auf 35.800 Euro.

Solltest du deine vermögenswirksamen Leistungen hingegen in Form von Aktien anlegen, liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Ehepaare/Lebenspartner.

Bei der Berechnung des zu versteuernden Jahreseinkommens werden eventuelle Kinderfreibeträge abgezogen. Außerdem bleiben Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent unterliegen, ebenfalls unberücksichtigt.

Wann erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können, müsst du die vermögenswirksamen Leistungen langfristig anlegen. In der Regel zahlst du sechs Jahre in den Sparvertrag ein, anschließend ruht er für ein Jahr. Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist überweist das Finanzamt die über den gesamten Zeitraum zusammengetragene Arbeitnehmersparzulage komplett auf dein Sparkonto.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage ist ebenfalls abhängig von der Anlageform. Wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen zum Bausparen anlegst, beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent deiner jährlichen Einzahlung.

Allerdings wird maximal eine Summe von 470 Euro pro Jahr gefördert – du erhältst also höchstens 43 Euro Arbeitnehmersparzulage im Jahr. Für Ehepaare/Lebenspartner erhöht sich die Fördersumme auf 940 Euro pro Jahr. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt also maximal 86 Euro pro Jahr.

Etwas höher fällt der staatliche Zuschuss aus, wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds anlegst. Hier wird die Arbeitnehmersparzulage mit 20 Prozent berechnet.

Als Single wird ein jährlicher Betrag von 400 Euro gefördert. Das ergibt eine Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro im Jahr. Für Verheiratete/Lebenspartner erhöht sich der Betrag auf 800 Euro und eine staatliche Förderung von 160 Euro im Jahr.

Die genaue Höhe der Arbeitnehmersparzulage erfährst du in deinem Jahressteuerbescheid.

Arbeitnehmersparzulage: doppelte Förderung

Du hast auch die Möglichkeit, deine vermögenswirksamen Leistungen aufzuteilen und sowohl in einem Bausparvertrag als auch in einem Aktienfonds anzulegen. In diesem Fall kannst du die Arbeitnehmersparzulage für beide Anlageformen beantragen. So kannst du als Single bis zu 123 Euro pro Jahr bekommen. Verheiratete/Lebenspartner erhalten sogar bis zu 246 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr.

Arbeitnehmersparzulage: Steuern

Die gute Nachricht vorweg: Da es sich bei der Arbeitnehmersparzulage nicht um Einkünfte handelt, die dem Einkommenssteuergesetz unterliegen, musst du auch keine Steuern bezahlen. Allerdings sind die Kapitalerträge, die du aus einem Sparplan erhältst, steuerpflichtig – und dazu zählt auch die Arbeitnehmersparzulage.

In den meisten Fällen musst du eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf deine Kapitalerträge bezahlen.

So beantragst du die Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage musst du jedes Jahr mit deiner Einkommenssteuererklärung beantragen.

Du findest auf der ersten Seite des Hauptvordrucks das Feld „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ – hier setzt du ein Häkchen.
In der Zeile 37 kennzeichnest du mit einer 1, dass das Finanzamt elektronisch übermittelte Vermögensbildungsbescheinigungen berücksichtigen soll.
Das Anlageinstitut, bei dem du deine vermögenswirksamen Leistungen einzahlst, schickt diese automatisch an die Finanzverwaltung.

Solltest du keine Steuererklärung abgeben, kannst du einen Vordruck für den Antrag bei dem Anbieter deines Sparvertrags beantragen. Diesen musst du dann ausgefüllt bei deinem Finanzamt einreichen. Den Mantelbogen kannst du dir auch bei deinem Finanzamt abholen oder online im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

Solltest du vergessen haben, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, kannst du diese noch bis zu vier Jahre rückwirkend anfordern. Dabei musst du auch rückwirkend alle Anforderungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage erfüllen.

Übrigens: Solltest du die Voraussetzungen in einem Jahr nicht erfüllen, kannst du die Arbeitnehmersparzulage im Folgejahr erneut beantragen. Bei der Auszahlung wird das fehlende Jahr dann natürlich nicht berechnet.

Was passiert bei vorzeitiger Kündigung mit der Arbeitnehmersparzulage?

Du erhältst die Arbeitnehmersparzulage nur dann, wenn du dein Geld sieben Jahre lang vermögenswirksam angespart hast. Solltest du deinen Sparvertrag vorab kündigen, entfällt dein Anspruch auf die staatliche Förderung.

In einigen besonderen Ausnahmefällen kannst du deinen Vertrag jedoch auflösen, ohne die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren:

Hochzeit
Arbeitslosigkeit
Schritt in die Selbstständigkeit
vollständige Erwerbsunfähigkeit
Tod oder Tod des Ehepartners
wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt wurden und dieser unverzüglich und unmittelbar für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Neben der Arbeitnehmersparzulage gibt es noch eine weitere staatliche Förderung für deine vermögenswirksamen Leistungen: die Wohnungsbauprämie. Solltest du über der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegen, bietet sie unter Umständen eine Alternative. Du kannst jedoch nicht beide Zulagen gleichzeitig in Anspruch nehmen.

Die Wohnungsbauprämie erhältst du nur dann, wenn du einen Sparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke anlegst – zum Beispiel in Form eines Bausparvertrags. Du musst jährlich mindestens 50 Euro einzahlen.

Auch hier musst du eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten, um die Wohnungsbauprämie beantragen zu können. Für Singles liegt der Betrag bei 35.000 Euro zu versteuernden Einkommens pro Jahr, für Verheiratete/Lebenspartner bei 70.000 Euro.

Jährlich wird eine Einzahlung von bis zu 700 Euro beziehungswiese 1.400 Euro gefördert. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent deines Sparguthabens und kann somit jährlich bis zu 70 Euro für Singles und 140 Euro für Verheiratete/Lebenspartner betragen.

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