Der Arbeitsvertrag: Alle Arbeitnehmer bekommen ihn, doch viele wissen gar nicht, welche Rechte, Pflichten und Klausen enthalten sind. In unserem Ratgeber verraten wir dir, welche Regelungen du in deinem Arbeitsvertrag findest, worauf du genau achten solltest und welche Klauseln unzulässig sind.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  2. Er regelt die Rechte und Pflichten der beiden Parteien und definiert die Rahmenbedingungen.
  3. In vielen Arbeitsverträgen finden sich ungültige Klauseln, die nicht dem Transparenzgebot entsprechen oder gesetzeswidrig sind. Diese werden automatisch unwirksam.
  4. Der gesamte Arbeitsvertrag wird nur bei schwerwiegenden Verstößen ungültig. Zum Beispiel wenn er sittenwidrig geschlossen wurde oder eine der Parteien nicht geschäftsfähig ist.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen Vertrag nach dem BGB. Er ist eine Art Dienstvertrag, welcher in § 611 BGB genauer definiert wird:

Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Dies bedeutet im Grunde nur, dass ein Arbeitsvertrag festhält, dass ein Arbeitnehmer für seine Dienste gegenüber dem Arbeitgeber eine Vergütung erhält. Mit dem Arbeitsvertrag entstehen jedoch noch weitere Rechte und Pflichten für die Vertragspartner.

Form des Arbeitsvertrags

In den meisten Fällen wird der Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen. Allerdings schreibt das Arbeitsrecht dies keinesfalls vor. Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist aus diesem Grund genauso gültig.

Allerdings greift bei der Schließung eines Arbeitsverhältnisses noch ein weiteres Gesetz: das Nachweisgesetz. Dieses verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach der Arbeitsaufnahme schriftlich festzuhalten. Der Arbeitnehmer muss diesen Nachweis unterschreiben.

Du bekommst also in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung deines Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei über den Abschluss, die Form und den Inhalt des Arbeitsvertrages bestimmen. Eingeschränkt wird dies nur durch gesetzliche Vorschriften insbesondere zum Inhalt.

Achtung: Nur ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss laut § 14 Absatz 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes immer in Schriftform geschlossen werden.

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Der Arbeitsvertrag begründet zwar das Arbeitsverhältnis, er ist jedoch einigen anderen Rechten und Verträgen untergeordnet. An erster Stelle stehen dabei immer das Grundgesetz und die Richtlinien der Bundesregierung – der Arbeitsvertrag darf also weder dem deutschen noch dem europäischen Recht widersprechen. 

Auch ein Tarifvertrag steht über den Regelungen des Arbeitsvertrags, ebenso wie eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Sie haben alle zwingenden Charakter und sind für die unterschreibenden Beteiligten verbindlich.

Aufbau des Arbeitsvertrags

Das zentrale Recht des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag ist seine Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen darf. Als Arbeitnehmer bist du verpflichtet, deine Arbeit im Rahmen deiner Fähigkeiten und bei angemessener Belastung zu erledigen, und erhältst dafür im Gegenzug eine Vergütung.

Der Arbeitsvertrag bestimmt jedoch auch die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses. Jeder Arbeitsvertrag muss deshalb mindestens folgende acht Punkte enthalten:

Name und Anschrift des Arbeitnehmers und des Unternehmens
Beginn des Arbeitsverhältnisses
der Arbeitsort
Stellenbeschreibung inklusive Tätigkeiten
Vergütung
wöchentliche Arbeitszeit
jährlicher Urlaubsanspruch
Kündigungsfristen

Der Arbeitsvertrag kann natürlich noch weitere Regelungen enthalten. Zum Beispiel Regelungen

zur Probezeit
zu Überstunden
zum Wettbewerbsverbot
zum Krankheitsfall
zur Nebentätigkeit
zu Ausschluss- und Verfallklauseln
zur Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitsvertrag, verfasst im komplizierten juristischen Deutsch, ist für viele Arbeitnehmer unübersichtlich. Aus diesem Grund schauen wir uns die einzelnen Punkte im Folgenden noch einmal genauer an. Wir verraten dir, welche Regelungen enthalten sind und worauf du bei deinem Arbeitsvertrag achten solltest.

Name und Anschrift

Damit der Arbeitsvertrag gültig ist, sollten die Vertragspartner natürlich namentlich genannt werden. Dies ist jedoch auch aus einem anderen Grund wichtig: Du erfährst genau, bei welcher Firma du angestellt bist.

Gerade bei großen Unternehmen kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter bei Tochterunternehmen angestellt werden. Doch die Größe eines Betriebs entscheidet über zahlreiche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Daher ist es wichtig, dass du genau weißt, wer dein Arbeitgeber ist.

Beginn des Arbeitsverhältnisses

In deinem Arbeitsvertrag sollte ein genaues Datum für den Beginn deines Arbeitsverhältnisses festgelegt sein. Sollte dein Arbeitsvertrag eine Befristung beinhalten, wird die genaue Dauer oder das Datum für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgehalten.

Arbeitsort

Der Arbeitsort in deinem Arbeitsvertrag beschreibt nicht etwa das Büro, in dem du sitzt, sondern den Standort des Gebäudes, in dem du arbeitest. Es ist durchaus möglich, dass sich außerdem eine Versetzungsklausel in deinem Vertrag befindet. Diese besagt, dass dich dein Arbeitgeber an einem anderen Arbeitsort einsetzten darf, wenn er dir dort eine gleichwertige Arbeit übertragen kann, die deinen Fähigkeiten entspricht.

Stellenbeschreibung

Dein Arbeitsvertrag sollte eine möglichst genaue Beschreibung deiner Stelle inklusive deiner Aufgaben beinhalten. Je schwammiger diese formuliert sind, umso mehr Tätigkeiten kann dir dein Chef übertragen. Ist deine Stelle möglichst detailliert beschrieben, kannst du im Zweifel Aufgaben ablehnen, die dieser Beschreibung nicht entsprechen.

Steht in deinem Vertrag zum Beispiel „Angestellter in der Rechtsabteilung“ kann dein Chef dir eine Vielzahl von Aufgaben in der Rechtsabteilung zuschreiben. Steht in deinem Arbeitsvertrag hingegen „Anwalt für Vertragsrecht“, ist dir ein definierter Aufgabenbereich zugeteilt.

Gehalt

Das Gehalt ist für Arbeitnehmer der wichtigste Teil des Arbeitsvertrags – und hier hast du auch am meisten Verhandlungsspielraum. Achte darauf, dass die Summe in deinem Arbeitsvertrag richtig angegeben wird inklusive aller ausgehandelten Sonderzahlungen. Dabei kann es sich um Prämien oder ein 13. Gehalt handeln. In deinem Vertrag wird außerdem festgehalten, wann du dein Gehalt erhältst – entweder zu einem bestimmten Datum oder zu Beginn oder Ende des Monats.

Arbeitszeit

Deine wöchentliche Arbeitszeit wird ebenfalls genauestens im Arbeitsvertrag geregelt. Zum einen, wie viele Stunden du wöchentlich oder monatlich leisten musst, und zum anderen, an welchen Wochentagen du beschäftigt bist.

Dein Arbeitgeber kann also festlegen, ob du zum Beispiel von Montag bis Freitag arbeitest, zu welchen Uhrzeiten du vor Ort sein musst und ob du etwa auch am Wochenende eingesetzt wirst. Dabei muss er sich an die gesetzlichen Vorgaben für die maximale Arbeitszeit und natürlich die Ruhephasen zwischen den Arbeitstagen halten.

Solltest du zum Beispiel einen Teilzeitjob haben an bestimmten Wochentagen nicht arbeiten können, weil du zum Beispiel nebenbei studierst, dann solltest du dies in deinem Arbeitsvertrag festhalten lassen.

Urlaub

Auch bei dem jährlichen Urlaubsanspruch in deinem Arbeitsvertrag muss sich dein Arbeitgeber an die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen halten. Demnach stehen dir mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr zu, bei einer Fünf-Tage-Woche sind es also 20 Urlaubstage. Dein Arbeitgeber hat natürlich auch die Möglichkeit, dir mehr Urlaub zu genehmigen.

Kündigungsfristen

Auch bei der Kündigung deines Arbeitsvertrags gibt es gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Das Gesetz sieht vor, dass du mit einer Frist von vier Wochen bis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen kannst. Dein Arbeitgeber darf diese Frist zwar nicht unterschreiten, er kann sie allerdings verlängern. Diese erweiterte Kündigungsfrist gilt dann für beide Parteien.

Wird der Arbeitsvertrag gekündigt, muss man den Arbeitsplatz verlassen
Dein Arbeitsvertrag legt die Kündigungsfristen fest. Während der Probezeit sind diese verkürzt.

Probezeit

Sollte sich in deinem Arbeitsvertrag keine Klausel zur Probezeit befinden, dann gibt es diese auch nicht – es gelten die gängigen Kündigungsfristen. Dein Arbeitgeber kann jedoch eine Probezeit von bis zu sechs Monaten festlegen. In diesem Zeitraum können beide Parteien das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen und mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden.

Überstunden

Dein Arbeitgeber kann in deinem Arbeitsvertrag auch festlegen, in welchem Umfang du Überstunden leisten musst und wie diese vergütet werden. Dein Arbeitgeber kann hier also genau festlegen, wie viele Überstunden du pro Woche bzw. Monat leisten musst und ob diese mit dem Gehalt abgegolten sind, ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

In vielen Arbeitsverträgen finden sich jedoch ungültige Überstundenklauseln. Wann diese vorliegen, klären wir im Folgenden.

Wettbewerbsverbot

Mit einer Klausel zum Wettbewerbsverbot in deinem Arbeitsvertrag will dein Arbeitgeber sicherstellen, dass du nach einer Kündigung nicht sofort bei der Konkurrenz anfängst. Dieses Wettbewerbsverbot darf für maximal zwei Jahre nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anhalten und dein Arbeitgeber muss ein berechtigtes, geschäftliches Interesse haben. Die Klausel in deinem Arbeitsvertrag ist außerdem nur dann wirksam, wenn du für die Zeit, in der du nicht bei der Konkurrenz arbeiten durftest, eine Karenzentschädigung erhältst – also einen finanziellen Ausgleich.

Krankheitsfall

Als Arbeitnehmer bist du dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber umgehend von deiner Erkrankung in Kenntnis zu setzen. Die gesetzliche Regelung besagt jedoch, dass du erst ab dem dritten Kalendertag ein ärztliches Attest vorlegen musst. Dein Arbeitgeber kann in deinem Arbeitsvertrag jedoch festhalten, dass du bereits am ersten Tag deiner Erkrankung ein Attest vorlegen musst.

Nebentätigkeit

Dein Arbeitgeber kann in deinem Arbeitsvertrag festlegen, dass du ihn über Nebentätigkeiten informieren musst und dass sie seiner Zustimmung bedürfen. Allerdings kann er einen Nebenjob nur dann ablehnen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, das dem entgegensteht: zum Beispiel, wenn du einen Nebenjob bei der Konkurrenz annehmen möchtest.

Verfallsklauseln

Mit einer Verfallsklausel kann dein Arbeitgeber in deinem Arbeitsvertrag festlegen, dass bestimmte arbeitsvertragliche Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist verfallen – so zum Beispiel Urlaubstage, wenn diese vom Arbeitnehmer nicht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich eingefordert wurden.

Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass eine solche Verfallsklausel in ihrem Arbeitsvertrag steht. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, sie explizit auf diese hinzuweisen. Die Verfallsklausel muss daher so transparent wie möglich im Arbeitsvertrag festgehalten werden, um wirksam zu sein.

Verschwiegenheitspflicht

In deinem Arbeitsvertrag kann unter Umständen auch eine Klausel zur Verschwiegenheitspflicht enthalten sein. Mit dieser verpflichtest du dich, über alle Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche betriebliche Angelegenheit Stillschweigen zu bewahren. Dies umfasst nicht nur Dinge, die dein Arbeitgeber explizit als vertraulich bewertet, sondern auch solche, die offensichtlich als vertraulich einzustufen sind. Diese Klausel kann außerdem einen Vermerk enthalten, der dich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn du gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt. Dies führt in den meisten Fällen außerdem zu einer Kündigung,

Vertragsstrafe

Dein Arbeitgeber kann zusätzliche Verstöße gegen den Arbeitsvertrag auflisten, die dich zu der Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten. Zum Beispiel bei Arbeitsverweigerung oder vertragswidrigem Verhalten. Er kann im Arbeitsvertrag außerdem die Höhe der Vertragsstrafe festlegen. Sie ist maximal auf eine Bruttomonatsvergütung beschränkt.

Arbeitsvertrag: unzulässige Klauseln

Der Arbeitsvertrag wird in der Regel nicht ausgehandelt: Er wird einseitig vom Arbeitgeber erstellt. Aus diesem Grund handelt es sich bei einem Arbeitsvertrag um allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese werden vom Gesetzgeber überprüft, weil es ein deutliches Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt.

Dein Arbeitgeber versucht also, mit dem Arbeitsvertrag das Beste für ihn herauszuholen – der eine oder andere schreibt dabei jedoch Klauseln in den Vertrag, die nicht zulässig sind. Denn dein Arbeitsvertrag muss so formuliert sein, dass für dich deutlich wird, was auf dich zukommt. Transparenz und die Einhaltung der Gesetze sind also die obersten Gebote.

Das Gute an unzulässigen Klauseln: Dein Arbeitgeber kann sich nicht auf diese berufen. Ist eine Klausel unzulässig, weil sie etwa nicht deutlich genug ist, dann ist sie automatisch unwirksam. Du musst dich also nicht darum kümmern, dass diese aus deinem Arbeitsvertrag gelöscht wird.

Beispiele für unzulässige Klausen im Arbeitsvertrag

Es gibt einige Punkte im Arbeitsvertrag, in denen sich häufig unzulässige Klauseln finden lassen. Im Folgenden wollen wir uns einige Beispiele genauer anschauen. Wir bieten jedoch keine Rechtsberatung – im Zweifel solltest du dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Überstunden

In zahlreichen Arbeitsverträgen findet man folgende Klausel:

„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.“

Eine solche Klausel ist unzulässig, denn sie verstößt gegen das Transparenzgebot. Der Arbeitnehmer kann anhand dieser Klausel nicht wissen, wie viele Überstunden er exakt leisten muss. Außerdem besteht die Gefahr, dass der stündliche Mindestlohn nicht eingehalten wird, wenn zu viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von fünf Stunden pro Woche nicht überschreiten. Alle darüberhinausgehenden Überstunden werden auf Grundlage des monatlichen Grundgehalts gesondert gezahlt.“

Eine solche Klausel ist hingegen zulässig, da der Arbeitnehmer genau weiß, wie viele Überstunden von ihm verlangt werden. Die Anzahl der Überstunden darf aber auch nicht unverhältnismäßig sein: maximal 20 Überstunden pro Monat dürfen mit dem Gehalt abgegolten sein.

Schwangerschaft

Sollte sich eine Klausel in deinem Arbeitsvertrag befinden, die sich ein Schwangerschaftsverbot thematisiert, ist diese ebenfalls unzulässig.

„Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, ab Beschäftigungsbeginn vier Jahre auf eine Schwangerschaft zu verzichten.“

Tatsächlich finden sich solche Klauseln immer wieder in Arbeitsverträgen und häufig wird bei einem Verstoß sogar mit der Kündigung gedroht. Dies widerspricht jedoch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht – eine solche Klausel ist rechtswidrig und nicht verhandelbar.

Verschwiegenheitspflicht: Gehalt

Eine Klausel zur Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz des Arbeitgebers, damit Betriebsgeheimnisse nicht an Dritte weitergegeben werden. In vielen Arbeitsverträgen steht jedoch auch folgender Zusatz:

„Der Mitarbeiter hat Stillschweigen über sein Gehalt zu bewahren.“

Was die meisten Arbeitnehmer nicht wissen: Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist ungültig. Das Gehalt ist kein Betriebsgeheimnis und fällt somit auch nicht unter die Verschwiegenheitspflicht. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied im Jahr 2009 sogar, dass es eine unangemessene Benachteiligung ist, Mitarbeitern zu verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen. Denn wie sollen sich Mitarbeiter so solidarisieren und herausfinden, ob die fair bezahlt werden?

Vertragsstrafen

Dein Arbeitgeber kann in deinem Arbeitsvertrag eine sogenannte Vertragsstrafe festlegen. Diese tritt zum Beispiel dann in Kraft, wenn du das Arbeitsverhältnis nicht antrittst oder es vertragswidrig beendest. Allerdings muss er sich dabei an eine gewisse Höchstgrenze halten:

Die Vertragsstrafe darf höchstens ein Bruttomonatsgehalt betragen und nicht höher sein als die Vergütung, die der Arbeitnehmer bei einer sofortigen Entlassung erhält.

Besteht eine Probezeit, liegt die Kündigungsfrist bei zwei Wochen – eine Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses darf also nicht höher sein, als die Vergütung von zwei Wochen.

Ausschlussfristen

Im Arbeitsvertrag können Ausschlussfristen – auch Verfallfristen genannt – angegeben werden. Diese legen fest, wann bestimmte Ansprüche aus deinem Arbeitsvertrag verfallen, wenn du sie nicht schriftlich beantragst, wie zum Beispiel Urlaubstage. Ausschlussfristen sind jedoch nicht grundsätzlich zulässig. Die Länge muss angemessen sein und mindestens drei Monate betragen. Sollte die Ausschlussfrist in deinem Vertrag diese Grenze überschreiten, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalt

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln zu Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Häufig möchten sich Arbeitgeber absichern, indem sie einen Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalt hinzufügen. Dieser besagt, dass die Sonderzahlung zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden kann oder dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die freiwilligen Leistungen erheben kann.

Ist in der Klausel jedoch kein genauer Grund genannt, warum der Arbeitgeber diese Leistungen widerrufen können sollte, ist eine solche Widerrufserklärung ungültig. Bei dem Freiwilligkeitsvorbehalt muss hingegen ganz genau festgehalten sein, welche freiwilligen Leistungen betroffen sind.

Wann ist ein Arbeitsvertrag ungültig?

Eine ungültige Klausel führt nicht dazu, dass der gesamte Arbeitsvertrag nichtig ist. Es gibt jedoch einige schwerwiegende Fehler, die einen Arbeitsvertag ungültig machen.

Er ist ungültig, wenn

die vereinbarte Form nicht eingehalten wurde,
gesetzliche Verbote verletzt wurden,
er sittenwidrig geschlossen wurde oder
eine der Parteien nicht geschäftsfähig ist.

Ist ein Arbeitsvertrag ungültig und wird erst nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses angefochten, entstehen keine rückwirkenden Konsequenzen. Ein Arbeitnehmer muss also keine Befürchtung haben, dass es Auswirkungen auf sein bereits erhaltenes Gehalt hat.

Wird ein Arbeitsvertrag angefochten und es stellt sich heraus, dass dieser ungültig ist, beendet dies das Arbeitsverhältnis.

Änderung des Arbeitsvertrags

Um den Arbeitsvertrag im Nachhinein zu ändern, müssen sich beide Parteien zusammensetzen und diesen erneut unterschreiben. Eine Änderung ist also nur dann möglich, wenn beide Parteien dieser zustimmen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag also nicht gegen deinen Willen ändern.

Er hat jedoch die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen. Da es nicht möglich ist, nur einzelne Klauseln des Arbeitsvertrags zu kündigen, muss er diesen vollständig kündigen. Gleichzeitig muss er dem Arbeitnehmer anbieten, ihn zu den geänderten Bedingungen weiter zu beschäftigen. Der Arbeitgeber muss dabei genau festhalten, welche Klauseln des Arbeitsvertrags geändert werden.

Solltest du eine Änderungskündigung erhalten, hast du vier Möglichkeiten, damit umzugehen:

Du kannst den neuen Arbeitsvertrag annehmen.
Du kannst die Kündigung unter Vorbehalt annehmen. Nun werden die Änderungen des Arbeitsvertrags vom zuständigen Arbeitsgericht geprüft. Sie stellen fest, ob die neuen Konditionen sozial gerechtfertigt sind – sind sie dies nicht, ist die Änderungskündigung unwirksam und du kannst unter deinem ursprünglichen Arbeitsvertrag weiterarbeiten.
Du kannst die Änderungskündigung ablehnen und eine Kündigungsschutzklage einreichen. Auch hier wird überprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Du kannst die Änderungskündigung ablehnen und das Arbeitsverhältnis somit beenden.

Lohn, Gehalt, Arbeitsort und Überstunden: über diese Punkte deines Arbeitsvertrags kannst du nicht nur im Bewerbungsgespräch, sondern auch im Nachhinein verhandeln. In der Regel lohnt es sich jedoch nicht, über unwirksame Klauseln zu diskutieren – besonders während des Bewerbungsverfahrens. Da diese ohnehin ungültig sind, macht es keinen Unterschied, ob sie in deinem Arbeitsvertrag stehen oder nicht.

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