Das Wichtigste auf einen Blick:

Du kannst deine Ausgaben für das Homeoffice nur dann absetzen, wenn du deine Arbeit zum größten Teil von dort verrichtest und dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Dein Homeoffice darf nur zu 10 Prozent privat genutzt werden, um die Kosten von der Steuer abzusetzen. Befindet sich zum Beispiel ein Fernseher oder ein Bett in dem Raum, genügt dies nicht den Ansprüchen des Finanzamts.
Du kannst deine Arbeitsmittel, wie Software und anderes Büromaterial, die Einrichtung des Arbeitszimmers und einen Teil der laufenden Kosten wie Strom und Wasser von der Steuer absetzen.

Bequem von zu Hause aus arbeiten ist heutzutage problemlos möglich. Viele Arbeitgeber geben jedenfalls die Möglichkeit dazu, zumindest teilweise das Homeoffice zu nutzen. Wir erklären dir, wie du dein Arbeitszimmer, die passende Ausstattung und weitere Kosten für das Homeoffice von der Steuer absetzen kannst.

Homeoffice von der Steuer absetzen: nur unter Voraussetzungen möglich

Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kannst du deinen Arbeitsplatz zu Hause als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Dein Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt deiner beruflichen Betätigung sein. Das heißt, die Arbeit wird zum größten Teil in diesem Raum erledigt. Dies gilt vor allem für Selbstständige, wie Autoren, freie Journalisten oder Künstler. Dann kannst du die vollen Kosten für dein Büro zuhause absetzen.
  • Dir steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Wenn du zum Beispiel im Außendienst arbeitest und du daher in deiner Firma keinen Schreibtisch hast, erledigst du anfallende Arbeiten von zuhause aus. Lehrer haben häufig ein ähnliches Problem. Sie verbringen den Großteil ihrer Arbeitszeit im Klassenzimmer. Für die Korrektur von Klausuren oder zur Vorbereitung des Unterrichts steht ihnen in der Regel kein Büro zur Verfügung. Das erledigen sie zu Hause. Trifft diese Situation auf dich zu, so kannst du bis zu 1.250 € pro Jahr für dein Homeoffice steuerlich geltend machen. Lass dir dafür von deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung geben, dass er dir keinen adäquaten Arbeitsplatz in der Firma zur Verfügung stellt.

Hast du hingegen in deiner Firma einen festen Arbeitsplatz und arbeitest vielleicht nur ein Mal pro Woche im Homeoffice, so reicht das dem Finanzamt nicht und du kannst dein Büro zu Hause nicht steuerlich absetzen.

Weitere Einschränkungen

Allerdings gelten zusätzlich noch einige Anforderungen an das Arbeitszimmer, damit es vom Finanzamt als absetzbares Homeoffice anerkannt wird.

Keine private Nutzung:
Der Raum darf ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt werden. Befinden sich beispielsweise ein Gästebett, eine Schlafcouch, ein Fernseher oder eine Konsole in dem Raum, so genügt er nicht mehr den Ansprüchen des Finanzamtes für ein reines Arbeitszimmer. Maximal ist eine private Nutzung von 10 Prozent zulässig.

Räumliche Trennung vom Wohnraum:
Damit wird beispielsweise eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ausgeschlossen. Das Arbeitszimmer muss als separater Raum durch eine Tür vom restlichen Wohnraum getrennt sein. Der Arbeitsbereich darf sich also auch nicht in einem Durchgangszimmer oder dem Flur befinden. Befindet sich das Büro jedoch im ausgebauten Dachboden oder im Keller, kann es als Arbeitszimmer genutzt werden.

Welche Homeoffice-Kosten kannst du von der Steuer absetzen?

Du kannst allerdings nicht alle Kosten absetzen, die dir durch deinen Homeoffice-Arbeitsplatz zu Hause anfallen. Auch hier gibt es bestimmte Einschränkungen zu beachten. Wir fassen zusammen, was geht, was nicht und wie dabei gerechnet wird.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind grundsätzlich Dinge, die du benötigst, um deine tägliche berufliche Arbeit zu erledigen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • PC, inklusive Monitor, Tastatur und Maus
  • Software
  • Kopierpapier
  • Stifte
  • Locher und Tacker
  • Ablagefächer
  • Aktenordner
  • Druckerpatronen
  • Fachliteratur

Damit du solche Arbeitsmittel voll absetzen kannst, müssen sie allerdings zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden. Ansonsten kannst du sie nur anteilig geltend machen und musst den beruflichen Anteil der Nutzung schätzen. Beim PC geht das Finanzamt etwa von einer 50/50-Nutzung aus. Das heißt, nach dieser Betrachtung wird der PC zur Hälfte dienstlich und zur Hälfte privat genutzt. Fällt die dienstliche Nutzung bei dir höher aus, musst du das entsprechend nachweisen.

Arbeitsmittel müssen zu 90 Prozent der Zeit beruflich genutzt werden, damit du sie voll absetzen kannst.

Grundsätzlich sind die Kosten für Arbeitsmaterialien (je einzeln) auf 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer gedeckelt. Dies gilt auch für deinen Computer und zwar inklusive Zubehör, wie Monitor und Tastatur. Weil eine Tastatur ohne PC sinnlos ist, muss hier nämlich immer das Gesamtpaket berechnet werden. Ergeben sich hierbei höhere Kosten, hast du die Möglichkeit, deine Ausgaben abzuschreiben.

Einrichtung

Die Einrichtung deines Homeoffice ist voll abzugsfähig. Dazu gehören der Schreibtisch, der Bürostuhl, Regale, Schränke und Lampen. Aber auch Gardinen, Tapeten und Teppiche kannst du als Werbungskosten geltend machen.

Teure Einzelanschaffungen nur gestückelt

Bei der Abschreibung von teuren Einzelanschaffungen wird die voraussichtliche Dauer der Nutzung des jeweiligen Gerätes zugrunde gelegt. Bei einem Notebook beispielsweise geht der Gesetzgeber von einer Nutzungsdauer von drei Jahren aus. Über diesen Zeitraum muss der Laptop dann abgeschrieben werden. Der Kaufpreis wird also auf die drei Jahre Nutzungsdauer aufgeteilt.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Hast du etwa im Juli 2019 für 1.500 Euro einen neuen PC inklusive Zubehör angeschafft, kannst du in der Steuererklärung für 2019 die Kosten dafür anteilig für ein halbes Jahr angeben. Das entspricht 250 Euro. In 2020 und 2021 trägst du jeweils 500 Euro für den Computer bei der Steuererklärung ein. Und im Jahr 2022 kannst du noch die verbleibenden 250 Euro angeben. Somit kommst du auf insgesamt 3 Jahre Nutzungsdauer und hast schließlich auch die vollen 1.500 Euro Anschaffungskosten geltend gemacht.

Seit 2017 ist es zwar nicht mehr nötig, Belege und Rechnungen direkt beim Finanzamt einzureichen. Du solltest dennoch alle Kassenzettel und Quittungen aufbewahren, da das Finanzamt einen Nachweis einfordern kann.

Arbeitsmittel darfst du übrigens auch dann steuerlich absetzen, wenn dein Homeoffice vom Finanzamt nicht als reines Arbeitszimmer anerkannt wurde.

Laufende Kosten

Da sich dein Arbeitszimmer in deinen privaten Räumlichkeiten befindet, fallen für dich laufende Kosten an. Auch diese kannst du anteilmäßig steuerlich geltend machen. Zu diese Kosten gehören unter anderem:

  • Miete
  • bei Immobilienbesitzern stattdessen die monatliche Tilgungsrate inklusive Zinsen des Kredits
  • Wasser-, Abwasser- und Energiekosten
  • Gebühren für Müllabfuhr und Schornsteinfeger
  • Grundsteuer
  • Hausrat-, Wohngebäude- und ggf. Rechtsschutzversicherung

Selbstverständlich kannst du nicht deine gesamte Miete steuerlich geltend machen. Lediglich der Anteil für dein räumlich getrenntes Arbeitszimmer steht dir zu. Dabei berechnest du den Mietanteil wie folgt:

Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch die gesamte Wohnfläche.

Beispiel:

In deiner 75 Quadratmeter großen Wohnung befindet sich dein 15 Quadratmeter großes Arbeitszimmer, das somit 20 Prozent deiner Wohnfläche einnimmt. Von allen oben aufgeführten Kosten kannst du daher 20 Prozent bei der Steuererklärung angeben.

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