Das Wichtigste auf einen Blick:

Fortbildungen ermöglichen es, auf dem neuesten Stand zu bleiben oder altes Wissen aufzufrischen.
Sie werden entweder durch den Arbeitgeber, den Angestellten oder Fördermittel finanziert.
Vor allem Schulungen mit staatlicher oder brancheninterner Anerkennung gelten als wichtige Qualifikation und sollten daher im Lebenslauf angeführt werden.

Nicht nur Computer brauchen Updates, auch ihre Nutzer müssen ständig an sich arbeiten, um neue Aufgaben meistern zu können. Das geschieht allerdings nicht von selbst. Dazu ist vielmehr ein ständiger und aktiver Lernprozess erforderlich – durch Schulungen, Fort- und Weiterbildungen. Wir verraten dir, was du zum Thema wissen musst.

Was ist eine Fortbildung?

Die Fortbildung gehört – neben der Umschulung und dem Lernprozess am Arbeitsplatz – zu einem der drei Teilbereiche der beruflichen Weiterbildung. Ihr Zweck ist es, wichtige Qualifikationen und Fähigkeiten zu erweitern oder aufzufrischen.

Dafür gibt es gleich mehrere Typen der Fortbildung, die abhängig von der Situation des Arbeitnehmers infrage kommen:

  1. die Erhaltungsfortbildung
  2. die Anpassungsfortbildung
  3. die Erweiterungsfortbildung
  4. die Aufstiegsfortbildung

Die Erhaltungsfortbildung

Die Erhaltungsfortbildung stellt sicher, dass der Arbeitnehmer zentrale Fähigkeiten nicht verlernt. Schließlich wendet er nicht jedes Detail seiner Ausbildung täglich am Arbeitsplatz an. Daher kann es durchaus vorkommen, dass Kenntnisse zum Teil in Vergessenheit geraten. Vielleicht benötigt der Angestellte das angestaubte Wissen aber eines Tages wieder – mit der Erhaltungsfortbildung ist er für diesen Fall gerüstet.

Die Anpassungsfortbildung

Die Anpassungsfortbildung dient dazu, das Wissen des Arbeitnehmers auf den neuesten Stand zu bringen. Sie kommt vor allem in Tätigkeitsfeldern zum Einsatz, deren Arbeitsbedingungen und Anforderungen sich häufig ändern. Fortbildungen und Schulungen dieser Art gehören meist zu diesen Berufsbildern dazu und sind daher verpflichtend.

Ärzte nehmen an einer Fachtagung teil, die als Fortbildung dient
Ärzte besuchen häufig Fachtagungen, um sich über neue Erkenntnisse zu informieren.

Nur Kenntnisse, die essentiell für die Arbeit einer bestimmten Branche sind, kommen als Thema von Anpassungsfortbildungen infrage. Andererseits schließt sie das als Grundlage für eine Lohnerhöhung oder Beförderung aus. Schließlich benötigt der Arbeitnehmer die vermittelten Kenntnisse, um seinen Job weiterhin erledigen zu können.

Die Erweiterungsfortbildung

Die Erweiterungsfortbildung vermittelt dagegen Kenntnisse abseits der branchenüblichen Standards. Sie befasst sich vor allem mit Tätigkeiten, die nicht zwangsläufig zur Arbeit des Angestellten gehören. Als Grund für Gehaltsverhandlungen kommt sie daher durchaus infrage – vorausgesetzt der Arbeitnehmer wendet das Erlernte später im Betrieb an.

Die Aufstiegsfortbildung

Bei einer Aufstiegsfortbildung stellt die Beförderung nicht nur eine Option, sondern sogar den konkreten Anlass zur Weiterbildung dar. Die Teilnahme setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.

Um gezielt Führungskräfte zu generieren oder Posten neu zu besetzen, kommt diese Fortbildung auch berufsbegleitend zum Einsatz. Die Initiative geht dabei grundsätzlich vom Arbeitgeber aus. Nach der Fortbildung erwartet den Teilnehmer in der Regel mehr Verantwortung am Arbeitsplatz, aber auch ein höheres Gehalt.

Warum sind Fortbildungen gerade jetzt so gefragt?

Während eine Ausbildung oft mehrere Jahre in Anspruch nimmt, macht sie im Vergleich zur restlichen Berufserfahrung nur einen kleinen Teil aus. In dieser Zeit kann sich eine Menge ändern – sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Branche insgesamt. Aus diesem Grund rückt das Thema „lebenslanges Lernen“ zunehmend in den Mittelpunkt.

Der Arbeitgeber fürs Leben stellt heute eine seltene Ausnahme dar. Daher ist es umso wichtiger, stets am Ball zu bleiben, um sich jederzeit am Arbeitsmarkt behaupten zu können.

Konkurrenzfähig bleiben

Vor allem für ältere Arbeitnehmer ist der Jobwechsel häufig mit Schwierigkeiten verbunden. Jüngere Konkurrenten verfügen zwar über weniger Erfahrung, überzeugen aber durch höhere Leistungsfähigkeit und aktuelles Know-how. Dabei lässt sich vor allem der zweite Punkt hervorragend durch eine Weiterbildung ausgleichen.

Vorteile der Fortbildung

Natürlich ersetzt die Fortbildung weder eine Berufsausbildung noch das Studium. Das muss sie im Grunde aber auch nicht. Die Grundlage jedes Jobs stellt weiterhin die Ausbildung dar, während die Fortbildung das Gelernte entweder aktualisiert oder erweitert. Deshalb nehmen sowohl kürzere Seminare als auch umfangreiche Schulungen deutlich weniger Zeit in Anspruch. Die Ausbildung an einer Hochschule dauert in der Regel mindestens drei Jahre – eine Aufstiegsfortbildung dagegen nur zwölf Monate.

Dieser Aufwand macht sich durch die verbesserte Verhandlungsposition des Arbeitnehmers bezahlt. Wer zusätzliche Aufgaben übernimmt, schafft damit einen Mehrwert für das Unternehmen. Das bedeutet vor allem einen sichereren Arbeitsplatz oder sogar Chancen auf ein höheres Gehalt.

Gefragte Fortbildungen

Fortbildungen erfüllen eine Vielzahl von Funktionen. Vor allem aber belegen sie den Erwerb neuer Kompetenzen. Als besonders beliebt gelten dabei die folgenden Fortbildungen:

  • Betriebswirt
  • Projektmanager
  • Bilanzbuchhalter
  • Fachwirt
  • Techniker
  • Meister
  • Fremdsprachen
  • Mitarbeiterführung

Anspruch auf Fortbildung – Arbeitszeit oder Freizeit?

Fortbildungen dauern in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten. Ob es sich hierbei um Arbeitszeit oder Freizeit handelt, entscheidet vor allem der Anlass der Maßnahme. Geht die Initiative vom Arbeitnehmer aus, muss dieser sich außerhalb der Arbeitszeit fortbilden – es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren etwas anderes.

In diesem Fall besteht für den Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit, seinen Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Er beträgt maximal fünf Tage im Jahr und kann über zwei Jahre gebündelt genutzt werden – also als zehn Urlaubstage in jeweils zwei Jahren.

Mitunter ist es möglich, eine Ausnahme mit dem Arbeitgeber zu verhandeln – beispielsweise die Genehmigung eines Sonderurlaubs für die Dauer der Fortbildung. Hier kommt es vor allem auf das eigene Verhandlungsgeschick und einen nachvollziehbaren Zweck an. Steigert die Maßnahme zum Beispiel deine Effizienz, hat auch das Unternehmen etwas von deiner Weiterbildung.

Inhouse-Seminar

Natürlich kann es vorkommen, dass sich ein Aufgabenbereich am Arbeitsplatz erweitert. Dafür kann es viele Gründe geben: ein spezieller Auftrag, neue Software oder Arbeitsprozesse. Dann ist eine Fortbildung häufig unumgänglich. Je mehr Mitarbeiter diese Veränderung betrifft, desto einfacher lässt sich eine Schulung mit dem Vorgesetzten aushandeln. Unter Umständen findet sie sogar während der Arbeitszeit statt – als sogenanntes Inhouse-Seminar.

Initiative durch den Arbeitgeber

Anders verhält es sich mit Fortbildungen, die der Arbeitgeber entweder voraussetzt oder nachträglich anordnet. Aus dieser Pflicht ergeben sich eine Reihe von Rechten für den Arbeitnehmer:

  • Die Fortbildung muss während der Arbeitszeit stattfinden.
  • Die wird – abzüglich der Pausenzeit – als Arbeitszeit vergütet.
  • Die Dauer der Anreise gilt als Dienstreise und damit ebenfalls als Arbeitszeit.

Finanzierung der Fortbildung

Ordnet der Arbeitgeber die Fortbildung an, muss er den Mitarbeiter bezahlt freistellen. Auch die Finanzierung der Fortbildung fällt dann in seinen Zuständigkeitsbereich. Nimmt der Arbeitnehmer jedoch freiwillig an der Fortbildung teil, ist er auch für die Finanzierung verantwortlich.

Finanzierung durch den Arbeitnehmer

Natürlich steht dem Arbeitnehmer frei, die Kosten seiner Ausbildung selbst zu übernehmen. Das hat durchaus Vorteile. Dazu gehört zum Beispiel die Wahl der Fortbildung. Bezahlt der Angestellte sie aus eigener Tasche, muss sie weder mit der Firma in Zusammenhang stehen noch besondere Vorteile für den Arbeitgeber bieten. So kann sie zum Beispiel als Investition für die eigene Karriere dienen.

Freiwillige Fortbildungen finden entweder während eines Bildungsurlaubs oder der Freizeit statt. In diesem Fall solltest du aber sicherstellen, dass beide Zeiträume ausreichen, um die Fortbildung erfolgreich abzuschließen.

Finanzierung durch den Arbeitgeber

In bestimmen Fällen entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, eine Fortbildung zu bezahlen, die er nicht selbst angeordnet hat. Verpflichtet ist er dazu jedoch nicht. In diesem Fall knüpft der Vorgesetzte häufig Bedingungen an die Finanzierung. Sie beinhalten häufig

  • die anschließende Übernahme von zusätzlichen Aufgaben,
  • das Besetzen eines bestimmen Posten
  • oder eine langfristige Bindung an das Unternehmen von maximal fünf Jahren.

Besonders die langfristige Bindung an einen Arbeitgeber sollte gut überlegt sein. In fünf Jahren kann eine Menge passieren – ein Belegschaftswechsel, der Weggang des Unternehmens oder private Veränderungen. Solche Entwicklungen sind in der Regel schwer im Voraus zu planen.

Rückzahlungsklausel

Häufig vereinbart der Arbeitgeber auch eine sogenannte Rückzahlungsklausel. Sie legt in bestimmten Fällen fest, dass der Arbeitnehmer die Kosten der Fortbildung ganz oder in Teilen zurückzahlt. Sie kann außerdem mit dem Abbruch der Maßnahme verknüpft werden. Bricht der Angestellte die Schulung ab, verpflichtet er sich damit dazu, die Finanzierung selbst zu übernehmen.

Finanzierung der Fortbildung – öffentliche Fördermittel

Unter Umständen bietet sich auch eine Förderung durch den Staat an. Hier gibt es sowohl anteilige als vollständige Finanzierungsmodelle. Um eine Förderung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen – egal für welche Variante er sich letztendlich entscheidet.

Aufstiegs-BAföG

Arbeitnehmer, die Aufstiegs-BAföG beantragen, erhalten finanzielle Unterstützung bei einer Fortbildung zum Fachwirt oder Meister sowie zahlreichen Techniker- und Erzieherschulungen. Die Finanzierung besteht dabei grundsätzlich aus zwei Teilen: einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Kredit der KfW.

Es ist allerdings auch möglich, nur den Zuschuss zu nutzen und den Kredit auszuschlagen. Diese Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten getroffen werden.

Den Beitrag zur Fortbildung zahlt die KfW dabei unabhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers. Lediglich bei der Finanzierung von Vollzeitmaßnahmen gibt es eine Sonderregelung. Hier hat der Teilnehmer die Möglichkeit, einen weiteren Zuschuss zu erhalten, der den Lebensunterhalt während der Fortbildung sicherstellt. Über die Höhe dieser Summe bestimmt das monatliche Einkommen.

Das WeGebAU-Programm

Eine andere Möglichkeit stellt das WeGebAU-Programm der Bundesagentur für Arbeit dar. Dabei handelt es sich um ein Programm, das der Angestellte indirekt beantragt – also über den Arbeitgeber. Dieser bekommt das Geld wiederum vom Staat erstattet.

Die Zielgruppe der Förderung

Das Programm richtet sich in erster Linie an ältere und geringer qualifizierte Arbeitnehmer. Sie sollen auch im gehobenen Alter die Chance erhalten, ihre Tätigkeit auszuüben. Dabei sollen vor allem Fortbildungen Abhilfe leisten.

Bildungsprämie

Wer mindestens 15 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgeht, genießt Anspruch auf die sogenannte Bildungsprämie. Dabei entscheidet auch das Einkommen über den Anspruch auf die Finanzierung. Liegt es unterhalb der 20.000-Euro-Grenze, übernimmt der Bund die Hälfte der Fortbildungskosten. Die maximale Fördersumme beträgt jedoch maximal 500 Euro – den Rest muss der Teilnehmer selbst aufbringen.

Das Weiterbildungsstipendium

Das Stipendium richtet sich an begabte Berufseinsteiger unter 25 Jahren, die eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können. Auch hervorragende Noten gelten hier als Auswahlkriterium. Der Stipendiat erhält innerhalb von zwei Jahren Zuschüsse, falls er einen Meister, Techniker oder einen vergleichbaren Titel erwirbt. Die maximale Fördersumme beträgt 7.200 Euro.

Zertifikate: Welche Fortbildungen sind anerkannt?

Angebote zu Kursen und anderen Weiterbildungen gibt es unzählige, allerdings ist nicht jedes Programm auch gleich von Nutzen für deine Karriere. Einen Anhaltspunkt bietet dabei die staatliche Anerkennung. Das trifft in Deutschland auf etwa 230 Fortbildungen zu – zum Beispiel auf den Meister- oder Fachwirttitel. Wer eine dieser Fortbildungen erfolgreich abschließt, erhält ein Zertifikat, das seine Teilnahme bestätigt.

Teilnehmer einer Fortbildung erhält sein Zertifikat
Ein Zertifikat ist nötig, um eine Fortbildung in der Bewerbung zu belegen.

Natürlich gibt es auch Fortbildungen, die ohne staatliche Anerkennung auskommen. Sie haben allerdings auch deutlich weniger Gewicht im Bewerbungsverfahren. Es gibt jedoch Ausnahmen. Einige Branchen erkennen zum Beispiel Fortbildungen an, die von bestimmten Anbietern durchgeführt werden. Um welche es sich dabei handelt, legt der jeweilige Branchenverband fest.

Fortbildung im Lebenslauf platzieren

Fortbildungen gehören in den Lebenslauf – allerdings nur, solange es sich bei ihnen um eine zusätzliche Qualifikation handelt. Natürlich zieht ein überflüssiger Abschnitt noch lange nicht das Ausscheiden im Bewerbung, die kaum Spielraum für Individualität zulässt. Doch genau damit kannst du dich im Bewerbungsverfahren nach sich. Dennoch ist der Platz im Dokument begrenzt und somit kostbar. Eine Fortbildung zu erwähnen, ist vor allem sinnvoll, wenn

  • der Zeitpunkt der Fortbildung weniger als fünf Jahre zurückliegt,
  • du dein Tätigkeitsfeld in diesem Zeitraum gewechselt hast,
  • das angestrebte Berufsfeld die jeweilige Fortbildung voraussetzt,
  • die Fortbildung entweder vom Staat oder von der jeweiligen Branche anerkannt ist, in der du arbeiten möchtest,
  • du über wenig praktische Berufserfahrung verfügst,
  • oder dein Lebenslauf eine Lücke enthält, die du mit der Fortbildung füllen kannst.

So bringst du Fortbildungen im Lebenslauf unter

Viele Personaler schauen aus Zeitgründen vor allem auf den Lebenslauf, da er die wichtigsten Informationen des Bewerbers zusammenfasst. Daher ist es wichtig, die zentralen Informationen der Fortbildung bereits hier unterzubringen. Dazu gehören in der Regel:

  • der genaue Zeitraum der Fortbildung
  • der Anbieter des Programms
  • die Art der Fortbildung (Aufstiegsfortbildung, Erweiterungsfortbildung)
  • der genaue Titel

So stellst du sicher, dass der Personaler alle Infos auf einen Blick einsehen kann und deine Fortbildung nicht in den Anlagen untergeht.

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