Das Wichtigste auf einen Blick:

Der Arbeitgeber stellt das Zwischenzeugnis – anders als das normale Arbeitszeugnis – noch während der laufenden Beschäftigung aus.
Das einfache Zwischenzeugnis dient vor allem als Tätigkeitsnachweis, das qualifizierte geht dagegen auf die Leistungen des Arbeitnehmers ein.
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf das Schreiben, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor.

Eine offizielle Beurteilung deiner Arbeitsleistung kann dir in vielen Situationen einen Vorteil bringen – zum Beispiel, wenn du dich um eine neue Stelle in deiner jetzigen Firma oder einen ganz neuen Job bewerben möchtest. Ein Arbeitszeugnis erhält man jedoch nur mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Um eine Beurteilung deiner bisherigen Leistungen in deinem derzeitigen Job zu erhalten, kannst du von deinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis anfordern. Wir erklären dir, wann du ein Zwischenzeugnis anfordern solltest, wie du das anstellst und worauf du dabei achten musst.

Das Zwischenzeugnis: Was ist das?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Varianten: dem einfachen und dem qualifizierten Zwischenzeugnis. Ein einfaches Zwischenzeugnis ist lediglich eine Bestätigung über die Länge und Art deiner Beschäftigung, also ein Tätigkeitsnachweis. Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis beinhaltet zusätzlich eine Beurteilung deiner bisherigen Arbeitsleistung.

Wann hast du einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Im Gegensatz zu einem regulären Arbeitszeugnis, das jedem zusteht, der länger als sechs Wochen in einem Beruf tätig war, hast du keinen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis. Als Arbeitnehmer musst du einen triftigen Grund angeben, damit dein Arbeitgeber dir ein Zwischenzeugnis ausstellt. Der ist meistens dann gegeben, wenn sich etwas an deinem Arbeitsverhältnis ändert.  

In einigen Tarifverträgen ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis allerdings festgehalten, wie zum Beispiel in dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im TVöD § 35 ist allerdings auch nur festgelegt, dass ein Zwischenzeugnis aus „triftigen Gründen“ verlangt werden kann.

elternzeit
Elternzeit ist eine längere Arbeitspause und somit ein triftiger Grund, sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.

Das kann eine Bewerbung um eine neue Stelle sein, eine Beförderung, der Wechsel eines Vorgesetzten oder sogar der Wechsel des Firmeninhabers. Es kann auch vorkommen, dass Ämter oder andere Institutionen ein Zwischenzeugnis als Nachweis deiner Tätigkeit verlangen – wie zum Beispiel bei einem Kreditantrag oder bei der Anmeldung zu einer Fortbildung. Eine längere Arbeitspause, zum Beispiel durch die Elternzeit, ist ebenfalls ein Grund, sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.

Auch wenn du schon seit langer Zeit in einer Firma arbeitest, diese aber kein Beurteilungssystem hat, kann es sinnvoll sein, dir deine Leistungen dokumentieren zu lassen. Somit kannst du sicherstellen, dass deine langjährige Arbeit im finalen Arbeitszeugnis in ihrer Gänze bewertet wird. Es wurde rechtlich festgelegt, dass das finale Arbeitszeugnis nicht schlechter ausfallen darf als das Zwischenzeugnis. Nur wenn sich die Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum drastisch verschlechtert hat, ist eine Änderung gültig. Das wurde in einem Rechtsspruch vom Landesarbeitsgericht in Köln festgelegt.

Wer stellt ein Zwischenzeugnis aus?

Das Zwischenzeugnis muss nicht zwangsläufig von deinem Arbeitgeber erstellt werden. Er hat die Möglichkeit, diese Aufgabe zu delegieren. Zum Beispiel an deinen Abteilungsleiter, da dieser deine Leistung wahrscheinlich am besten beurteilen kann. In größeren Unternehmen kann es auch vorkommen, dass die Personalabteilung dein Zwischenzeugnis ausstellt. Normalerweise wendet sich diese jedoch auch an deinen Fachvorgesetzten.

In jedem Fall muss das Zwischenzeugnis von einer Person unterschrieben werden, die dir vorgesetzt ist. Es kann sogar von mehreren Personen unterschrieben werden. Du hast aber keinen Anspruch darauf, dass das Zwischenzeugnis direkt vom Geschäftsführer unterschrieben wird.

Achtung: Ein Zwischenzeugnis muss immer handschriftlich unterschrieben sein!

Wer unterschreibt das Zwischenzeugnis bei einem Vorgesetztenwechsel?

Bei einer Umstrukturierung in deinem Unternehmen oder einem Personalwechsel sollte immer der bisherige Vorgesetze das Zwischenzeugnis ausstellen und unterschreiben. Denn nur er ist in der Lage, deine Leistung auch wahrheitsgemäß zu beurteilen. Allerdings ist es deine eigene Pflicht, ein Zwischenzeugnis anzufordern. Solltest du also von einem Personalwechsel erfahren, ist dies ein guter Zeitpunkt, rechtzeitig nach einem Zwischenzeugnis zu fragen.

Wie forderst du ein Zwischenzeugnis an?

Wenn du ein Zwischenzeugnis anfordern willst, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Das Ausstellen eines Zwischenzeugnisses bedeutet für deinen Arbeitgeber zusätzliche Arbeit. Denn es unterscheidet sich in Form und Inhalt kaum von einem normalen Arbeitszeugnis.

Das Anfordern eines Zwischenzeugnisses lässt bei den meisten Arbeitgebern die Alarmglocken schrillen.

Am besten sprichst du mit deinem Arbeitgeber in einem privaten Mitarbeitergespräch über dein Anliegen. Doch sei gewarnt: Das Anfordern eines Zwischenzeugnisses lässt bei den meisten Arbeitgebern erst einmal die Alarmglocken schrillen. Immerhin kann es bedeuten, dass du eine Beurteilung benötigst, um dich nach einem neuen Job umzusehen. Am besten ist es, wenn du den Grund für dein Anliegen offen nennst, damit keine Missverständnisse entstehen.

Natürlich kann es sein, dass du das Zwischenzeugnis tatsächlich benötigst, um dich für einen neuen Job zu bewerben. In diesem Fall sollte dir bewusst sein, dass dies das weitere Arbeitsverhältnis belasten könnte. Anders sieht es aus, wenn du zum Beispiel einen befristeten Arbeitsvertrag hast und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von beiden Seiten einvernehmlich ist. Wie dein Arbeitgeber mit dieser Information umgeht, ist immer abhängig von der spezifischen Situation und seiner Persönlichkeit.

Der Grund, weshalb ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anforderte, wird häufig explizit schriftlich darin festgehalten, etwa: „Im Rahmen ihrer Beförderung bat uns Frau Mustermann um ein Zwischenzeugnis.“ Dies solltest du beachten, falls du einen anderen Grund angibst, um dem heiklen Thema Jobwechsel aus dem Weg zu gehen.

Zwischenzeugnis: Was sollte es beinhalten?

Als Arbeitnehmer hast du keinen Einfluss auf den Inhalt deines Zwischenzeugnisses – dein Arbeitgeber entscheidet, was darinsteht und wie er es formuliert. Vom Bundesarbeitsgericht wurde jedoch festgelegt, dass das Zeugnis der Wahrheit entsprechen muss. In der Regel müssen Zeugnisse wohlwollend formuliert sein, denn sie sollen dem Arbeitnehmer den beruflichen Werdegang nicht verbauen.

Wenn du das Gefühl hast, dass die Beurteilung deinen Leistungen nicht gerecht wird, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Im äußersten Fall ist auch ein Gang zum Arbeitsgericht möglich. Dort trägst du als Arbeitnehmer jedoch die Beweislast, wenn du ein besseres Zwischenzeugnis verlangst. Du müsstest also belegen, dass deine Arbeitsleistungen besser waren, als dein Arbeitgeber dir bescheinigen möchte – im Einzelfall kann das schwierig nachzuweisen sein.

Zwischenzeugnis: Vorgaben für Arbeitgeber

Inhaltlich gibt es einige Vorgaben, an die sich dein Arbeitgeber halten muss. Sowohl das einfache als auch das qualifizierte Zwischenzeugnis müssen folgende Angaben beinhalten:

  • Angaben zum Arbeitnehmer
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Beschreibung der Tätigkeit

In ein qualifiziertes Zwischenzeugnis gehört zusätzlich eine Beurteilung zum Arbeits- und Sozialverhalten. Dazu zählen beispielsweise folgende Eigenschaften:

  • Belastbarkeit
  • Motivation
  • Arbeitsqualität
  • Arbeitsweise
  • Fachwissen
  • Führungsleistung bei Führungskräften
  • Sozialverhalten

Zum Schluss folgt eine Gesamteinschätzung der Leistungen. Für diese gibt es bestimmte Formulierungen, die sich in Schulnoten unterteilen lassen. Ein „Frau Mustermann hat ihre Arbeit stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt“ entspricht der Note sehr gut. Der Note ungenügend hingegen entspricht ein „stets bemüht“ im Zwischenzeugnis. In diesem Fall hat sich der Arbeitnehmer zwar kontinuierlich bemüht – es blieb jedoch bei der Bemühung, denn die eigentlich geforderten Leistungen wurden letztlich nicht erbracht.

Achtung: Obwohl ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss, können sich versteckte Formulierungen darin befinden. Wenn man sich zum Beispiel „immer gut mit den Kollegen verstanden hat“ kann das ein versteckter Vermerk auf Geschwätzigkeit sein.

In einer Schlussformel hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, zusätzlich seine Wertschätzung auszudrücken. Er kann dir hier seine Glückwünsche für eine Beförderung aussprechen oder dir für deine bisherigen Leistungen danken. Auch der Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses kann hier genannt werden.

Wie muss ein Zwischenzeugnis aussehen?

Ein Zwischenzeugnis muss immer in ausgedruckter Form vorliegen und handschriftlich unterschieben sein. Es sollte zudem auf dem offiziellen Geschäftspapier mit Briefkopf verfasst sein. Das Zwischenzeugnis darf keine Rechtschreibfehler enthalten und wird im Gegensatz zu einem regulären Arbeitszeugnis im Präsens formuliert. Eine Formulierung in der Vergangenheitsform könnte auf ein baldiges Ende des Arbeitsverhältnisses hindeuten.

Wie oft kannst du ein Zwischenzeugnis anfordern?

Ein Paragraph-Symbol.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie oft du ein Zwischenzeugnis anfordern darfst. Sobald du einen triftigen Grund vorlegen kannst, muss dein Arbeitgeber dir ein Zeugnis ausstellen. Es liegt also in deinem eigenen Ermessen, wann und wie oft du ein Zwischenzeugnis anfordern möchtest. Dennoch ist es wahrscheinlich keine gute Idee, den Chef ständig mit der Bitte nach neuen Zwischenzeugnissen zu belästigen. Immerhin bedeutet dies zusätzliche Arbeit für deinen Arbeitgeber und könnte das Arbeitsverhältnis belasten. Außerdem ist es fraglich, inwieweit sich der Inhalt deines Zwischenzeugnisses in einem kurzen Abstand verändern würde.

Wie lange ist ein Zwischenzeugnis gültig?

Ein Zwischenzeugnis verliert erst dann seine Gültigkeit, wenn ein Arbeitszeugnis ausgestellt wurde – es kann jedoch schon vorher an Aussagekraft verlieren. Wenn du dich auf einen neuen Job mit einem Zwischenzeugnis bewirbst, das schon sieben Jahre alt ist, erlaubt das keine belastbaren Rückschlüsse auf deine jüngsten Arbeitsleistungen.

In der Praxis stellt das Anfordern eines Zwischenzeugnisses meist kein Problem dar und gehört für viele Arbeitgeber als Serviceleistung dazu. Sich seine Leistungen dokumentieren zu lassen, ist in vielen Fällen von Vorteil und auch eine Absicherung für zukünftige Bewertungen durch deinen Arbeitgeber. Achte jedoch darauf, dass du dein Arbeitsverhältnis nicht durch grundlose oder zu häufige Anfragen nach einem Arbeitszeugnis belastest.

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