Das Wichtigste auf einen Blick:
54 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland machen Überstunden – das sind im Durchschnitt knapp drei Stunden mehr pro Woche. Ein Drittel der Angestellten bekommt diese zusätzliche Arbeitszeit nicht einmal in Form von Lohn oder Freizeit ausgeglichen. Doch wann darf der Arbeitgeber eigentlich Überstunden anordnen und müssen diese immer bezahlt werden? Wir klären die 21 wichtigsten Fragen zum Thema Überstunden.
- Was sind Überstunden?
- Überstunden und Mehrarbeit: Was ist der Unterschied?
- Kann mein Arbeitgeber Überstunden anordnen?
- Wann bin ich zu Überstunden verpflichtet?
- Wann ist eine Überstundenklausel gültig?
- Darf mein Arbeitgeber die Arbeitszeit verändern?
- Darf mein Arbeitgeber Arbeit am Wochenende anordnen?
- Habe ich das Recht darauf, Überstunden zu machen?
- Müssen Überstunden ausbezahlt werden?
- Können Überstunden auch durch Freizeit ausgeglichen werden?
- Wie werden Überstunden abgerechnet?
- Habe ich einen Anspruch auf Überstundenzuschlag?
- Muss der Mindestlohn auch bei Überstunden eingehalten werden?
- Kann ich die Bezahlung meiner Überstunden einklagen?
- Wann verfallen meine Überstunden?
- Erhalten Führungskräfte auch eine Überstundenvergütung?
- Bekommen Beamte Überstunden bezahlt?
- Teilzeitarbeit: Sind Überstunden erlaubt?
- Dürfen Schwangere Überstunden machen?
- Dürfen Azubis Überstunden machen?
- Werden Überstunden bei der Berechnung der Lohnfortzahlung, dem Elterngeld oder dem Arbeitslosengeld berücksichtigt?
Was sind Überstunden?
Wenn du Überstunden machst, überschreitest du deine reguläre Arbeitszeit, die in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt wurde.
Dabei ist es wichtig, dass Überstunden nur dann als solche gelten, wenn sie von deinem Vorgesetzten angeordnet wurden oder wenn diese stillschweigend geduldet werden. Er muss aber in jedem Fall von deiner zusätzlichen Arbeit wissen, sonst kannst du deine Überstunden rechtlich nicht geltend machen.
Nehmen wir an, dass du in einer regulären Woche 40 Stunden arbeitest. Nun bleibst du an einem Freitag zwei Stunden länger, weil du noch einen wichtigen Auftrag erhalten hast. Du hast also zwei Überstunden gemacht.
Überstunden und Mehrarbeit: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe „Überstunden“ und „Mehrarbeit“ werden häufig gleichgesetzt und in Gesetzen und sogar Arbeitsverträgen synonym verwendet. Es gibt keine offizielle Definition, die die Begriffe voneinander unterscheidet, doch häufig bezeichnet „Mehrarbeit“ die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit.
Im Arbeitsgesetz ist festgelegt, dass die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden betragen darf. Diese kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn du in den nächsten 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden arbeitest – deine Arbeitszeit muss also ausgeglichen werden. Da das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, darfst du also maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten.
Alles, was über die reguläre Arbeitszeit von acht Stunden hinausgeht, ist also Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Der Begriff Überstunden wird hingegen in der Regel benutzt, wenn es um die betriebliche Regelung zur Vergütung von Arbeitszeit geht, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht.
Kann mein Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Dein Arbeitgeber hat zwar ein sogenanntes Weisungsrecht, durch das er den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen darf, Überstunden kann er jedoch nicht einfach so anordnen. Der Arbeitsvertrag regelt den genauen Umfang deiner zu leistenden Arbeitsstunden. Könnte dein Arbeitgeber nach beliebten Überstunden anordnen, würde er den Vertragsinhalt also einseitig ändern, was nicht zulässig ist.
Sollte dein Arbeitsvertrag also keine Überstunden vorsehen, kann dein Arbeitgeber diese nur mit deiner Zustimmung anordnen.
Eine Ausnahme bilden jedoch Notfallsituationen. In diesem Fall kann dein Arbeitgeber immer einseitig Überstunden anordnen. Als Notfall zählen aber weder ein Personalausfall noch ein plötzlicher Großauftrag, sondern ein existenzieller Notstand, der den Betrieb in Gefahr bringt – zum Beispiel ein Brand oder eine Überschwemmung.
Wann bin ich zu Überstunden verpflichtet?
Du bist nur dann zu Überstunden verpflichtet, wenn diese in einem offiziellen Dokument festgehalten sind. Also zum Beispiel in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag. Hier werden die zu leistenden Überstunden genau in einer Überstundenklausel festgehalten.
Sollte es einen Betriebsrat geben, hat dieser in jedem Fall ein Mitspracherecht beim Thema Überstunden. Der Betriebsrat kann sich gemeinsam mit dem Arbeitgeber auf eine Betriebsvereinbarung einigen, in der die Anzahl der Überstunden und die Umstände, unter denen sie angeordnet werden dürfen, genau festgehalten sind.
Solltest du aufgrund deines Arbeits-, Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung dazu verpflichtet sein, in einem gewissen Umfang Überstunden zu leisten, dann kannst du diese nicht verweigern – es sei denn, sie verstoßen gegen ein Gesetz. Zum Beispiel, wenn du durch die Überstunden mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten würdest.
Wann ist eine Überstundenklausel gültig?
Damit eine Überstundenklausel wirksam ist, muss sie transparent sein und darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Es kommt also auf die genaue Formulierung an.
Wir analysieren für dich drei gängige Formulierungen:
„Erforderliche Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.“
Diese Überstundenklausel ist ungültig. Dem Arbeitnehmer ist durch die Formulierung „erforderliche Überstunden“ nicht klar, wie viele Überstunden er denn nun maximal leisten muss. Die Klausel ist nicht transparent.
„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.“
Auch diese Überstundenklausel ist ungültig. Hier wird zwar deutlich, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, der Arbeitnehmer kann jedoch trotzdem nicht voraussehen, wie viele Überstunden er denn nun maximal leisten müsste.
Außerdem hätte der Arbeitgeber durch diese Regelung das Recht, das Verhältnis von Leistung und Lohn deutlich zu seinen Gunsten zu verschieben, indem er zahlreiche Überstunden anordnen. Dies gilt als eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers.
„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von fünf Überstunden pro Woche / zwanzig Stunden im Monat nicht überschreitet. Überstunden, die darüber hinausgehen, werden gesondert vergütet.“
Eine Überstundenklausel wie diese ist hingegen wirksam, da die genaue Anzahl der zu leistenden Überstunden geregelt ist. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bis zu zwanzig Überstunden im Monat von dir verlangen kann.
Die Anzahl der Überstunden ist außerdem angemessen, da sie die wöchentliche Höchstarbeitszeit laut dem Arbeitsgesetz nicht überschreitet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gab als einen Richtwert für angemessene Überstunden etwa zehn Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit an.
Darf mein Arbeitgeber die Arbeitszeit verändern?
Dein Arbeitgeber kann zwar nicht einseitig bestimmen, dass du länger arbeiten musst, er kann jedoch durch sein Weisungsrecht die „Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen“. Damit ist nicht die Länge, sondern der Zeitraum der Arbeitszeit gemeint.
Das heißt dein Arbeitgeber kann frei bestimmen, ob du von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr arbeitest oder von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr. Er kann auch entscheiden, ob es ein Schichtsystem geben wird, das eine Früh- und eine Spätschicht vorsieht.
Der genaue Zeitraum der Arbeitszeit kann dein Arbeitgeber also jederzeitig einseitig per Weisung anordnen und braucht dazu nicht die Zustimmung des Arbeitnehmers.
Allerdings muss er diese nach „billigem Ermessen“ bestimmen. Das bedeutet, dass er bei der Einteilung für den Schichtbetrieb gerecht sein muss – also zum Beispiel die familiäre Situation seiner Arbeitnehmer berücksichtigen muss. Etwa dann, wenn ein Elternteil nicht spätnachmittags arbeiten kann, weil es sein Kind nach der Schule betreut.
Darf mein Arbeitgeber Arbeit am Wochenende anordnen?
Dein Arbeitgeber kann auch von dir verlangen, an einem Samstag zu arbeiten, denn hier handelt es sich um einen weiteren Werktag. Er kann dies jedoch nur tun, wenn in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nicht eindeutig festgelegt ist, an welchen Wochentagen du arbeiten musst – also zum Beispiel von Montag bis Freitag.
Wenn du an einem Samstag arbeiten musst, betrifft dies ebenfalls nur die Lage der Arbeitszeit und nicht die Dauer. Dein Arbeitgeber muss dir einen Zeitausgleich an einem anderen Wochentag gewähren, damit du keine Überstunden machst. Am besten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen – also zum Beispiel zusätzlich an einem Montag.
Einen Unterschied macht es hingegen, wenn es sich um einen Sonn- oder Feiertag handelt, denn die sind laut Arbeitszeitgesetz eindeutig beschäftigungsfrei. Mittlerweile gibt es natürlich zahlreiche Ausnahmen: Einige Arbeitsplätze müssen rund um die Uhr besetzt sein, wie zum Beispiel Rettungsdienste und Krankenhäusern, oder haben ihr Hauptgeschäft, wenn andere Menschen frei haben, wie in Kinos oder Restaurants.
Habe ich das Recht darauf, Überstunden zu machen?
Für viele Menschen ist der Gedanke naheliegend, dass zusätzliche Arbeit etwas Negatives ist – das ist jedoch nicht unbedingt der Fall. Für viele Arbeitnehmer bedeuten Überstunden eine zusätzliche Bezahlung. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben sie jedoch nicht, denn der Arbeitgeber kann diese jederzeit verwehren.
Du hast als Arbeitnehmer nur einen rechtlichen Anspruch auf die Arbeitszeit, die auch in deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist.
Solltest du also regelmäßig zehn Überstunden pro Woche gemacht haben und auf das Geld angewiesen sein, kann dir dein Arbeitgeber diese dennoch ohne Grund streichen. In der Regel haben Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit keinen Anspruch auf das Gewohnheitsrecht.
Müssen Überstunden ausbezahlt werden?
Solltest du Überstunden machen – oder mehr Überstunden als in deinem Arbeitsvertrag festgelegt – müssen diese ausbezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn es keine Überstundenklausel in deinem Vertrag gibt und dein Arbeitgeber von deinen Überstunden weiß.
Solltest du mehr Arbeiten, als dir bezahlt wird, widerspricht das dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags: Arbeit gegen Lohn.
Können Überstunden auch durch Freizeit ausgeglichen werden?
Überstunden können auch in Freizeit ausgeglichen werden, wenn du als Arbeitnehmer damit einverstanden bist. Das gilt auch dann, wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, in dem der Arbeitgeber diese Art des Überstundenausgleichs festgehalten hat.
Dein Arbeitgeber kann also nicht ohne deine Zustimmung entscheiden, dass du dir freinehmen musst – denn du hast einen Anspruch auf Beschäftigung.
Wie werden Überstunden abgerechnet?
Die Bezahlung, die dir für deine Überstunden zusteht, wird mithilfe des Stundenlohns ermittelt. Solltest du ein festes Gehalt bekommen, muss dieser erst ermittelt werden.
Dafür wird zunächst der Wochenlohn mithilfe deines Quartalsgehalts ermittelt, das 13 Wochen beinhaltet.
Gehalt x 3 (Quartalsgehalt) : 13 (Anzahl der Wochen im Quartal) = Wochenlohn
Dein Wochenlohn wird dann durch die Anzahl der Wochenarbeitsstunden geteilt.
Ein Beispiel:
Du verdienst 2.500 Euro brutto im Monat und arbeitest 40 Stunden die Woche. Du hast diesen Monat 20 Überstunden gemacht, die nun abgegolten werden sollen. Dein Stundenlohn berechnet sich wie folgt.
2.500 Euro x 3 : 13 = 576,92 Euro Wochenlohn
576,92 Euro : 40 = 14,42 Euro Stundenlohn
20 x 14,42 Euro = 288,40 Euro für Überstunden
Du erhältst also 288,40 Euro für deine 20 Überstunden.
Da Überstunden wie dein normaler Lohn gezahlt werden, müssen sie auch dementsprechend versteuert werden. Dabei solltest du beachten, dass durch die Vergütung deiner Überstunden dein Jahresverdienst steigt, was zu höheren Steuern führen kann – das gilt besonders dann, wenn es einen Überstundenzuschlag gibt.
Habe ich einen Anspruch auf Überstundenzuschlag?
In manchen Fällen kannst du auf deine geleisteten Überstunden einen Zuschlag bekommen – das bedeutet, dass sie besser bezahlt werden als eine normale Arbeitsstunde.
Der Arbeitgeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet, dir diesen zu bezahlen. Ein Überstundenzuschlag ist nur dann fällig, wenn er in einem Arbeits-, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
In den meisten Tarifverträgen ist dies der Fall: Der Zuschlag liegt, je nach Tarifgebiet, Anzahl der Überstunden und Entgeltgruppe, zwischen 15 und 25 Prozent.
Anders ist es jedoch bei Nachtarbeit: Hier muss es immer einen angemessenen Zuschlag geben – auch für geleistete Überstunden.
Muss der Mindestlohn auch bei Überstunden eingehalten werden?
Als Arbeitnehmer hast du immer einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2020 liegt dieser bei 9,35 Euro pro Stunde.
In dem Mindestlohngesetz steht zudem folgende Regelung:
„Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam.“
Der Mindestlohn kann also auch dann nicht umgangen werden, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden in einem gewissen Umfang mit dem Gehalt abgegolten sind.
Sollte der Stundenlohn durch diese Einigung unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen, so ist dieser Arbeitsvertrag ungültig. Der Arbeitnehmer kann auch durch seine Zustimmung nicht auf den Mindestlohn verzichten.
Das Gehalt muss also dementsprechend angepasst werden – denn auch für Überstunden muss immer der Mindestlohn bezahlt werden.
Kann ich die Bezahlung meiner Überstunden einklagen?
Du kannst die Bezahlung für Überstunden, die dir gesetzlich zusteht, vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Allerdings bist du als Arbeitnehmer in der Beweispflicht: Du musst also genau belegen können, wann du wie viele Überstunden geleistet hast und dass dein Arbeitgeber davon wusste. Das ist für die meisten Arbeitnehmer schwierig, wenn sie ihre Überstunden nicht genau dokumentieren und sich diese von ihrem Arbeitgeber abzeichnen lassen.
Sollte dein Arbeitgeber vor dem Gericht zugeben, dass du Überstunden gemacht hast, er jedoch mit der genauen Anzahl nicht einverstanden ist, dann kann das Arbeitsgericht diese schätzen.
Bisher war es für die meisten Arbeitnehmer schwer bis unmöglich ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht zu beweisen. Aus diesem Grund entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine Änderung notwendig ist. Er entschied, dass die Arbeitszeit und die Überstunden ab sofort objektiv und verlässlich dokumentiert werden müssen, da es ansonsten für den Arbeitnehmer unmöglich sei, seine Rechte durchzusetzen.
In Zukunft ist also jeder Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu dokumentieren.
Wann verfallen meine Überstunden?
Du solltest deinen Anspruch auf die Vergütung deiner Überstunden rechtzeitig geltend machen, denn dieser verfällt spätestens nach drei Jahren.
In deinem Arbeitsvertrag kann sich jedoch auch eine Ausschlussklausel finden, die diese Frist auf bis zu drei Monate verkürzt.
Erhalten Führungskräfte auch eine Überstundenvergütung?
Führungskräfte und leitende Angestellte sind dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre gesamte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen zum Beispiel Mitarbeiter, die einstellen und entlassen können, eine Handlungsvollmacht haben oder eine Prokura besitzen. Sie fallen in der Regel auch nicht unter das Arbeitszeitgesetz.
Das Bundesarbeitsgesetz sieht außerdem vor, dass Arbeitnehmer mit einer „deutlich herausgehobenen Vergütung“ in der Regel keinen Anspruch auf die zusätzliche Vergütung von Überstunden haben. Als Richtwert orientiert sich das Bundesarbeitsgericht dabei an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dasselbe gilt auch für „Dienste höherer Art“ wie zum Beispiel bei Ärzten oder Rechtsanwälten – bei ihnen gäbe es ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Person, die den Dienst in Anspruch nimmt. Man könne also von ihm erwarten, dass er diese Leistung im vollen Umfang und ohne zusätzliche Vergütung von Überstunden erbringt. Im Einzelfall kann dies jedoch ebenfalls anders vereinbart werden.
Bekommen Beamte Überstunden bezahlt?
Bei einem Beamtendienstverhältnis handelt es sich nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis – Beamte erhalten kein Geld, sondern eine Besoldung. Sie haben das Recht auf eine dem Amt angemessene Vergütung – unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit ist. Aus diesem Grund ist eine Überstundenvergütung nicht vorgesehen.
Sollte der Beamte dennoch Überstunden machen, weil sie zum Beispiel von seinem Dienstherrn gefordert wurden, müssen diese bis zum Ende der nächsten Kalenderwoche durch Freizeit ausgeglichen werden.
Teilzeitarbeit: Sind Überstunden erlaubt?
Da Überstunden dem eigentlichen Gedanken der verminderten Arbeitszeit bei Teilzeitarbeit widersprechen, sind sie eigentlich nicht vorgesehen.
Es kann sich jedoch eine entsprechende Überstundenklausel in deinem Arbeitsvertrag befinden und dein Arbeitgeber kann sie stillschweigend akzeptieren. Du hast als Teilzeitarbeitnehmer ebenfalls einen Anspruch auf eine Überstundenvergütung – sollte in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag außerdem ein Überstundenzuschlag geregelt sein, hast du hier ebenfalls einen Anspruch.
Es gibt jedoch eine Besonderheit, die man bei Überstunden bei Teilzeitarbeit beachten sollte: Regelmäßige Überstunden, die einer Vollzeitbeschäftigung gleichkommen, können dazu führen, dass aus der Teilzeitstelle eine Vollzeitstelle wird.
Denn, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer diese verlängerte Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum akzeptieren, handelt es sich dabei um eine stillschweige Übereinkunft. Hierfür braucht es nicht einmal eine schriftliche Grundlage, entscheidend ist nur, dass die zusätzliche Arbeit von beiden Vertragsparteien gewollt ist – was durch die Duldung / Anordnung der Überstunden deutlich wird. Der Text im Arbeitsvertrag ist also dem tatsächlichen Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer untergeordnet.
Diese Änderung kann auch von dem Arbeitgeber nicht mehr einseitig aufgehoben werden – der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Vollzeitbeschäftigung.
Dürfen Schwangere Überstunden machen?
In dem Mutterschutzgesetz wird ein deutliches Verbot von Überstunden ausgesprochen. Der Arbeitsumfang darf die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit im Durchschnitt nicht übersteigen.
Schwangere und stillende Personen über 18 Jahren dürfen eine tägliche Arbeitszeit von achteinhalb Stunden nicht überschreiten. In einer Doppelwoche, in der die Sonntage mit einberechnet werden, dürfen sie nicht mehr als 90 Stunden arbeiten.
Sollte die schwangere oder stillende Person sogar noch minderjährig sein, darf sie nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten und nicht mehr als 80 Stunden in einer Doppelwoche.
Dürfen Azubis Überstunden machen?
Solltest du eine Berufsausbildung machen, ergibt sich die Überstundenregelung aus deinem Alter.
Minderjährige Azubis
Minderjährige Azubis fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Sie dürfen maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten.
Es gibt nur zwei Ausnahmen, in denen Überstunden erlaubt sind:
- Wenn in Verbindung mit einem Feiertag ein weiterer Tag freigenommen werden soll – zum Beispiel ein Brückentag – um eine längere zusammenhängende Freizeit zu haben, sind Überstunde erlaubt. Die entfallene Arbeitszeit darf auf die Werktage von fünf zusammenhängenden Wochen verteilt werden – jedoch nur so, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten wird. Hierbei darf die tägliche Arbeitszeit auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden.
- Eine weitere Ausnahme ist es, wenn eine vorübergehende und unaufschiebbare Arbeit in Notfällen anfällt und kein Erwachsener Beschäftigter zur Verfügung steht. In diesem Fall muss die geleistete Mehrarbeit innerhalb der nächsten drei Wochen ausgeglichen werden.
Volljährige Azubis
Für volljährige Azubis gilt das normale Arbeitszeitgesetz. Überstunden sind im Ausbildungsvertrag nicht vorgesehen und können auch nicht vom Arbeitgeber beziehungsweise Ausbilder vorgeschrieben werden – außer in einer Notfalllage, wie bei einem normalen Angestelltenverhältnis auch. Der Azubi kann jedoch freiwillig Überstunden machen.
In jedem Fall muss jedoch ein Ausbilder anwesend sein, wenn Überstunden gemacht werden. Außerdem sind diese nur erlaubt, wenn sich der Azubi auch tatsächlich mit den Inhalten seiner Berufsausbildung beschäftigt und nicht etwa einer anderen Tätigkeit nachgeht.
Die Überstunden von Azubis sind jedoch immer besonders zu vergüten oder mit Freizeit auszugleichen – die Entscheidung steht ihm in der Regel frei.
Werden Überstunden bei der Berechnung der Lohnfortzahlung, dem Elterngeld oder dem Arbeitslosengeld berücksichtigt?
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass im Falle der Lohnfortzahlung bei einem längeren Krankheitsfall, nicht nur die vertragliche Arbeitszeit berücksichtigt werden darf. Hat der Arbeitnehmer zuvor regelmäßige Überstunden gemacht, ist das erhöhte Gehalt der Maßstab für die Lohnfortzahlung.
Auch bei der Berechnung des Elterngeldes zählen regelmäßige Überstunden dazu, denn das Elterngeld ergibt sich aus dem durchschnittlichen Nettoarbeitslohn der letzten zwölf Monate – hierbei werden regelmäßige Sonderzahlungen berücksichtigt.
Anders ist es hingegen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes, denn hier wird laut dem Arbeitsförderungsgesetz nur die tarifliche Arbeitszeit berücksichtigt.
Solltest du ständig unfreiwillig Überstunden machen, die nicht in deinem Arbeitsvertrag geregelt sind, lohnt es sich, zunächst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen. Wenn die Überstunden für dich zu einer Belastung werden, muss dein Arbeitgeber eine langfristige Lösung finden – zum Beispiel, indem er mehr Personal einstellt oder die Arbeit anders verteilt.
Es empfiehlt sich in jedem Fall deinen Arbeitsvertrag vor dem Unterzeichnen genauesten zu lesen und zu prüfen, ob die Überstundenklausel überhaupt rechtens ist und du mit den Bedingungen einverstanden bist – zum Beispiel, wenn eine Abgeltung der Überstunden nur durch Freizeit vorgegeben ist.
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