Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. Dein Chef entscheidet, ob du deinen Hund ins Büro mitnehmen darfst. Entsprechende Regelungen solltet ihr schriftlich festgelegen.
  2. Die Anwesenheit eines Bürohundes trägt zur Senkung des Stresslevels von Arbeitnehmern bei, kann aber auch als störend empfunden werden.
  3. Bürohunde benötigen einen festen Rückzugsort und einen geregelten Tagesablauf, der unter anderem Spaziergänge und Futterzeiten beinhaltet.
  4. Wenn ein Bürohund Schäden verursacht, haftet der Hundehalter. Deshalb sollte er eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Der Hund ist bekanntlich der beste Freund des Menschen, aber gilt das auch am Arbeitsplatz? Immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen Bürohunde zu schätzen. Hunde bringen Erheiterung in den Arbeitsalltag und leisten einen positiven Beitrag zur Reduzierung von Stress. Ein Hund im Büro kann aber auch zur Belastung werden.

Wir erklären dir, was du beachten musst, wenn du deinen Hund zur Arbeit mitnehmen möchtest, und geben dir Tipps für eine erfolgreiche Eingewöhnung.

Voraussetzungen für einen Bürohund

Damit du deinen Hund mit zur Arbeit nehmen kannst, musst du im Vorfeld einige Rahmenbedingungen schaffen. Nur dann kann eine entspannte Arbeitsatmosphäre trotz oder gerade wegen des Hundes entstehen.

Hole die Erlaubnis der Geschäftsleitung ein. Tust du dies nicht, musst du mit Konsequenzen rechnen: zum Beispiel mit einer Abmahnung oder gar einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn du deinen Hund trotz Verbot wiederholt zur Arbeit mitbringst.
Auch bei deinen Kollegen solltest du nachfragen, ob sie mit einem Bürohund einverstanden sind. Gibt es Allergiker im Team oder hat ein Kollege Angst vor Hunden, musst du Rücksicht nehmen. Vielleicht ist es möglich, einen Bereich für den Hund einzurichten, der weit genug von den betroffenen Mitarbeitern entfernt ist.
Wenn deine Kollegen mit einem Hund im Büro einverstanden sind, kläre sie über den richtigen Umgang mit deinem Liebling auf.
Das A und O ist eine gute Erziehung. Dein Hund muss sich benehmen, über einen längeren Zeitraum still sein und gegebenenfalls auch mal allein gelassen werden können.

Hält sich der Bürohund in einem Raum auf, in dem er potenziell mit Kunden in Kontakt kommt, sollten diese immer vorab gefragt werden, ob sie ein Problem mit der Anwesenheit des Tiers haben.

Das Frauchen oder Herrchen muss auf Stresssignale beim Hund achten, sie erkennen und richtig reagieren können. Wichtig ist, dass der Bürohund einen festen Rückzugsort hat. Sein Liegeplatz sollte sich nicht neben Türen, im Durchgangsbereich oder beispielsweise in der Küche befinden. Zum einen, weil er an derartigen Orten nicht zur Ruhe kommt, und zum anderen, weil Mitarbeiter über ihn stolpern könnten. Generell darf sich der Hund nur dort aufhalten, wo er die Arbeitenden nicht stört.

Bürohund liegt auf einer Liegedecke im Büro
Bürohunde benötigen einen eigenen Liegeplatz und Näpfe für Wasser und Futter.

Zur Grundausstattung für einen bequemen Rückzugsort gehören folgende Dinge:

Körbchen, Decke oder Kissen
Spielzeug, mit dem sich der Hund im Büro beschäftigen kann
Näpfe für Hundefutter und Wasser
gegebenenfalls ein Schutzgitter

Je nachdem, womit du deinen Hund fütterst, stören sich Kollegen möglicherweise am Geruch der Hundenahrung. Ein verschließbarer Futternapf verschafft ein wenig Abhilfe.

Nimm immer genügend Leckerlis mit zur Arbeit. Wenn dein Hund sich vorbildlich benimmt, verdient er ab und zu eine Belohnung. Diese können ihm auch mal deine Kollegen geben. Auf diese Weise bauen sie eine Bindung zu dem Tier auf.

Tierschutz nicht vergessen!

Wenn es im Unternehmen einen Bürohund gibt, müssen Arbeitgeber und -nehmer natürlich die Regelungen nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Hundeverordnung beachten. Dazu gehört nicht nur die bereits genannte Grundausstattung, sondern unter anderem auch das Schaffen folgender Umstände:

natürlicher Einfall von Tageslicht, aber keine zu starke Sonneneinstrahlung
ausreichende Belüftung
Schutz vor Kälte
keine lauten Geräusche
Nichtraucher-Büro
keine Verletzungsgefahren

Bürohund-Regeln vereinbaren

Wenn einer oder mehrere Hunde sich am Arbeitsplatz aufhalten, müssen entsprechende Regeln vereinbart und verschriftlicht werden. Darunter fallen zum einen Verhaltensregeln für Hund und Halter– zum Beispiel, dass Bürohunde nicht auf dem Schreibtisch sitzen dürfen und der Hundebesitzer in den Pausen mit dem Tier Spaziergänge unternimmt. Zum anderen wird festgelegt, dass die Fellnase sauber, geimpft und versichert sein muss.

Die regelmäßige Zahn- und Fellpflege deines Hundes ist äußerst wichtig – unter anderem um unangenehmen Gerüchen vorzubeugen. Generell solltest du auf Hygiene und Sauberkeit achten, also herumliegende Haare und Schmutz direkt entfernen. Bewahre zu diesem Zweck Putzutensilien an deinem Arbeitsplatz auf.
Dein Hund sollte selbstverständlich nicht von Parasiten befallen sein oder an Krankheiten leiden, die für Menschen oder andere Hunde eine Gefahr darstellen. Lege deinem Chef bei Bedarf ein Attest vom Tierarzt vor, um die Gesundheit deines Hundes nachzuweisen. Als Pflichtimpfungen gelten in Deutschland die Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Leptospirose und Parvovirose.
Verursacht dein Hund einen Schaden oder verletzt Mitarbeiter, haftest du als Hundehalter dafür. Deshalb ist es wichtig, dass du deinen vierbeinigen Freund über eine Hundehaftpflichtversicherung absicherst. Eine solche Versicherung ist je nach Bundesland Pflicht.

Grundsätzlich müssen sich die Tiere trotz der möglichen Ablenkung durch ihre Artgenossen benehmen. Wenn sich mehrere Hunde im Büro befinden, sollten sie alle gut sozialisiert sein und miteinander auskommen.

Ein Hundeführerschein ist in Deutschland nicht generell verpflichtend. Je nach Bundesland gelten verschiedene Bestimmungen bezüglich der Hundehaltung. In manchen Bundesländern müssen Hundebesitzer einen Sachkundenachweis erbringen. Insbesondere Halter von sog. Listenhunden müssen nachweisen, dass sie ihren Hund in Gefahrensituationen unter Kontrolle haben.

Betriebsvereinbarung: Hund am Arbeitsplatz erlauben

Ein Bürohund legt seinen Kopf auf dem Schreibtisch ab und schaut niedlich in die Kamera
Wie darf sich der Hund am Arbeitsplatz verhalten?

Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kommt diesem bei dem Thema Bürohund nach Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht zu, da es sich um eine Frage der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens am Arbeitsplatz handelt. Das Mitbestimmungsrecht in der Angelegenheit entfällt, wenn entsprechende Regelungen bereits in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurden. Der Vereinbarung ist unter anderem zu entnehmen,

  • wo sich Bürohunde aufhalten dürfen,
  • welche Hygieneregeln zu beachten sind,
  • wie oft und wie lange der Hundebesitzer mit seinem Hund vor die Tür muss und ob sich dadurch unter Umständen seine Kernarbeitszeit ändert sowie
  • wer für Schäden sowie Verletzungen haftet, die der Hund verursacht.

Eine Alternative ist die Regelung im Arbeitsvertrag. Auf jeden Fall sollte die Entscheidung für oder gegen einen Bürohund schriftlich festgehalten werden. Auf diese Weise steht es im Fall einer Auseinandersetzung nicht Aussage gegen Aussage.

Einen Bürohund-Mustervertrag erhalten Arbeitgeber unter anderem vom Bundesverband Bürohund.

Den Hund mit zur Arbeit nehmen: Tipps für die Eingewöhnung

Das Büro hält zahlreiche Reize für den Hund bereit: Klingelnde Telefone und viele (fremde) Menschen in einem Raum, die sich unterhalten und lachen. Der Vierbeiner empfindet das alles in der Regel als sehr aufregend. Deshalb solltest du ihn bestenfalls langsam an deinen Berufsalltag gewöhnen, damit er lernt, sich in der neuen Umgebung zu entspannen und auf seinem Platz zu bleiben.

Hast du die Möglichkeit, deinen Hund anfangs nur für ein paar Stunden mit ins Büro zu nehmen? Dann solltest du diese Chance wahrnehmen. Stelle ihn zunächst ganz entspannt den Kollegen vor, damit er alle einmal kennenlernen kann.

Routine schaffen

Auch Hunde brauchen eine geregelte Arbeitszeit. Schaffe Strukturen und halte diese ein: Gehe immer zur gleichen Zeit mit deinem Hund an die frische Luft und füttere ihn zu festgelegten Uhrzeiten. Spontane Streicheleinheiten sind natürlich erlaubt, aber es sollte zumindest eine Art Rahmenplan geben.

Wichtig: Da ein Bürohund während der Arbeitszeit eher weniger Aufmerksamkeit erhält, sich hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt und entspannt, muss er vor und nach der Arbeit sowie in den Pausen ausgelastet und gefordert werden.

Nutze die Mittagspause für einen langen Spaziergang, in den du Spiele integrierst. Auf diese Weise lastest du deinen Hund nicht nur körperlich, sondern auch geistig aus. Damit er auch während der Arbeitszeit Spaß hat, solltest du ihm zum Beispiel einen Schnüffelteppich mitbringen, in dem du Leckerchen versteckst.

Welche Hunderassen eignen sich besonders als Bürohunde?

Es gibt keine perfekte „Bürohund-Rasse“, aber einige Rassen gelten aufgrund der Eigenschaften, die ihnen zugeschrieben werden, als besonders gute Bürohunde. Dazu zählen insbesondere Familien- und Gesellschaftshunde, die gerne Zeit mit Menschen verbringen. Hunderassen, die ein ausgeprägtes Territorialverhalten an den Tag legen, sind eher unpassend.

Als geeignete Bürohunde gelten unter anderem:

Labrador Retriever: Diese Rasse gilt als freundlich, warmherzig und anpassungsfähig.
Golden Retriever: Hierbei handelt es sich um intelligente, ruhige und freundliche Familienhunde.
Neufundländer: Die großen Hunde gelten als anhänglich, besonders gutmütig und sehr rücksichtsvoll.
Malteser: Diese Hunderasse genießt die Gesellschaft von Menschen, ist intelligent und liebevoll, aber auch temperamentvoll.
Havaneser: Den kleinen aufgeweckten Hündchen wird nachgesagt, stets gut gelaunt und lernwillig zu sein. Sie gelten als fügsam, benötigen aber etwas mehr Beschäftigung.
Mops: Sie sind sehr ausgeglichen und fröhlich, mal faul und mal verspielt.

Ohne Zweifel können auch andere Rassen und Mischlinge gute Bürohunde sein. Wichtig ist, dass die Fellnase gut erzogen ist und Menschen sowie gegebenenfalls anderen Hunden freundlich begegnet. Ein unerzogener oder hyperaktiver Hund ist nicht als Bürohund geeignet. Gleiches gilt in der Regel für Welpen und Junghunde, da sie viel Aufmerksamkeit benötigen.

Du als Halter solltest am besten einschätzen können, ob du deinem Hund den Büroalltag zumuten kannst.

Hunde am Arbeitsplatz: Studie belegt positive Wirkung

Diverse Forscher führten bereits Studien zu dem Einfluss von Bürohunden auf Arbeitnehmer durch. Unter anderem fand Professor Randolph Barker an der Commonwealth University im Jahr 2012 heraus, dass Hunde im Büro dazu beitragen, dass die Mitarbeiter deutlich weniger gestresst sind. Allgemein steigerte sich ihre Zufriedenheit durch die Anwesenheit eines Bürohundes.  

Wissenschaftler gehen davon aus, dass Tiere im Büro das Betriebsklima sowie das Konzentrationsvermögen und die Gesundheit der Mitarbeiter positiv beeinflussen.

Doktor Linda Handlin von der Swedish University of Agricultural Sciences begründet den positiven Einfluss von Bürohunden auf die Arbeitenden in der Ausschüttung des Hormons Oxytocin. Wenn wir Menschen beispielsweise einen Hund streicheln, kommt es bei uns laut Handlin zum Ausstoß von Oxytocin – dem sogenannten Kuschelhormon. Es steigert unser Wohlbefinden und animiert zu sozialen Kontakten. Während das Glücksgefühl steigt, sinkt der Blutdruck und das Stresshormon Cortisol wird abgebaut. Ebenso kommt es zur Aktivierung des Antriebshormons Dopamin, welches die Motivation steigert.

Auch die Ergebnisse einer Umfrage des Bundesverbandes Bürohund im Rahmen des Bürohund-Index Deutschland bestätigen die positive Wirkung von Hunden am Arbeitsplatz. Unter anderem sorge die Präsenz von Bürohunden für eine bessere Work-Life-Balance bei den Besitzern.

Aktionstage im Zeichen des Bürohundes

Jährlich findet der internationale Bürohundtag statt. Durch diesen Tag sollen Arbeitgeber dazu ermutigt werden, ihren Angestellten zu erlauben, ihre Hunde mit zur Arbeit zu nehmen. Der Bürohundtag wird in Deutschland unterstützt durch den Bundesverband Bürohund. Unter anderem mit Hilfe von Informationsmaterialien macht der Verband auf die positiven Auswirkungen aufmerksam, die Bürohunde auf die Mitarbeiter haben.

Der Bürohundtag hat seinen Ursprung in den USA: Der Take Your Dog To Work Day – wörtlich übersetzt also der Nimm-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag – sollte Kollegen von Hundehaltern erstmals 1999 dazu animieren, selbst Tiere aus dem Tierheim zu adoptieren.

Des Weiteren ruft der Deutsche Tierschutzbund seit 2007 jährlich zur Teilnahme am Aktionstag „Kollege Hund“ auf. Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern an diesem Tag, ihre Hunde mit zur Arbeit zu nehmen, und erhalten dafür eine Urkunde, die sie als tierfreundliches Unternehmen auszeichnet. Mehr als 1.000 Firmen sammelten an diesem Tag bereits erste Erfahrungen mit Bürohunden. Dies führte nach Angaben des Tierschutzbundes häufig sogar dazu, dass die Kollegen auf vier Pfoten dauerhaft am Arbeitsleben teilnehmen durften.

Was sind die Vorteile eines Bürohundes?

Wenn du deinen Arbeitgeber dazu bewegen möchtest, die Mitnahme von Hunden in den Betrieb zu erlauben, benötigst du gute Argumente. Diese ergeben sich schon durch die zahlreichen Vorteile, die ein Bürohund mit sich bringt.

Bei den Beschäftigten sorgt der Vierbeiner unter anderem für

ein geringeres Stressempfinden,
ein verringertes Risiko, einen Herz- oder Schlaganfall zu erleiden,
eine höhere soziale Kompetenz,
eine gesteigerte Kreativität und
eine Verminderung des Risikos, psychische Krankheiten wie eine Depression oder das Burnout-Syndrom zu erleiden.

Aus diesen positiven Auswirkungen für die Mitarbeiter ergeben sich ebenso Vorteile für die Arbeitgeber:

Durch das gesteigerte Wohlbefinden sind die Mitarbeiter motivierter und arbeiten effizienter.
Arbeitnehmer erkranken seltener und sind allgemein gesünder und leistungsfähiger. Dadurch häufen sich weniger Fehltage an und es entstehen geringere Kosten durch kranke Angestellte.
Die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen wird gestärkt. Die Beschäftigten profitieren von einer besonderen Flexibilität, die sich daraus ergibt, dass sie ihren Hund mit zur Arbeit nehmen dürfen.
Positiver Einfluss auf die Außenkommunikation: Manche Arbeitssuchende halten Ausschau nach einem Job, zu dem sie ihren Hund mitbringen können. Bürohunde sind mitunter also gut für das Image.

Nicht nur Menschen profitieren von einem Bürohund, sondern auch das Tier selbst. Schließlich muss es nun nicht den Großteil des Tages allein zu Hause verbringen – ohne Herrchen oder Frauchen. Somit kann durch das Modell „Bürohund“ die Bindung zwischen Mensch und Hund gestärkt werden. Zudem freuen sich Hunde oft auch über die zusätzliche Beachtung durch Kollegen des Hundehalters.

Gibt es Nachteile an einem Bürohund?

Neben all den positiven Effekten auf den Arbeitsalltag bringt ein Bürohund natürlich auch Nachteile mit sich:

Nicht jeder Hund eignet sich für den Arbeitsalltag. Insbesondere Welpen müssen erst noch erzogen werden, sind meist sehr verspielt und fordern viel Aufmerksamkeit. Sie sorgen somit für Ablenkung unter den Beschäftigten.
Einige Mitarbeiter oder auch Kunden könnten den Bürohund als störend empfinden – insbesondere Allergiker und Kollegen mit Angst vor Hunden.
Wenn sich zu viele Bürohunde in den Räumlichkeiten befinden und sie sich gegebenenfalls nicht verstehen, erschwert das den Arbeitsalltag.
Hunde verursachen zusätzlichen Dreck und gegebenenfalls auch Schaden im Büro.

Eine Allergie muss nicht immer ein K.O.-Kriterium sein. Je nachdem, wie stark sie ausgeprägt ist, kann es schon reichen, Hundehaare direkt von Oberflächen zu entfernen. Vielleicht wird das Problem auch dadurch gelöst, dass sich der Hund nicht in der Nähe des allergischen Kollegen aufhält. Das kann auch die Lösung für Mitarbeiter sein, die Angst vor Hunden haben.

Hunde am Arbeitsplatz: Rechtslage

Die Entscheidung darüber, ob du deinen Hund mit ins Büro nehmen darfst, obliegt grundsätzlich deinem Arbeitgeber. Das begründet sich in seinem Weisungsrecht, das in Paragraf 106 der Gewerbeordnung (GewO) festgeschrieben ist:

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. […]“

Nach aktueller Rechtslage müssen Arbeitgeber zudem den Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz befolgen. Wenn ein Mitarbeiter also seinen Hund mit zu Arbeit nehmen darf, haben andere Beschäftigte grundsätzlich auch ein Recht darauf.

Das bedeutet aber nicht, dass jeder Hund im Büro erwünscht ist. Wenn sich dein vierbeiniger Freund einfach nicht für den Büroalltag eignet, weil er sehr viel Zuwendung benötigt, nicht gut erzogen oder schlichtweg zu groß ist, um einen eigenen Bereich zu bekommen, kann dein Chef dir verbieten, ihn mitzubringen – obwohl sich andere Hunde im Büro aufhalten dürfen. Es handelt sich dabei um berechtigte Gründe für ein Verbot.

Unterschiede kann der Arbeitgeber zum Beispiel auch dann machen, wenn sich ein Hund in einem Raum aufhält, in dem er nicht mit Kunden in Kontakt kommt, während sich der andere Hund regelmäßig in Kundennähe befinden würde.

Die Entscheidung für oder gegen einen Bürohund muss nicht für die Ewigkeit sein. Wenn sich zeigt, dass ein Hund im Büro nervt, also die Beschäftigten bei der Erledigung ihrer Tätigkeiten stört oder gar ein aggressives Verhalten an den Tag legt, kann der Arbeitgeber seine Meinung immer noch ändern.

Gibt es Ausnahmen von der Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers?

Egal ob unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag – als angestellter Mitarbeiter musst du dich nach der Entscheidung deines Arbeitgebers richten. Das gilt zumindest dann, wenn du deiner Tätigkeit direkt im Unternehmen nachgehst.

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann selbst entscheiden, ob er seinen Arbeitsplatz mit seinem Haustier teilen möchte oder nicht. Bestenfalls hast du ein Arbeitszimmer, zu welchem du die Tür bei Bedarf schließen kannst. Generell ist es dir jederzeit möglich, nach deinem Haustier zu sehen – sei es ein Hund, eine Katze, ein Kaninchen oder gar eine Spinne. Wichtig ist, dass du dich im Homeoffice nicht zu sehr ablenken lässt und möglichst nur von den positiven Aspekten eines Bürotiers wie der Senkung des Stresslevels und der Steigerung der Produktivität profitierst.

Eine weitere Ausnahme: Dein Chef darf Begleithunde wie Blindenhunde nicht verbieten, weil der Besitzer auf das Tier angewiesen ist, um alltägliche Situationen bewältigen und überhaupt arbeiten zu können. Im Unternehmen muss dann entsprechend auf den Mitarbeiter und seinen treuen Begleiter Rücksicht genommen werden.

Sind Kosten für einen Bürohund steuerlich absetzbar?

Handelt es sich bei dem Bürohund um deinen privates Haustier, kannst du dir einen kleinen Teil des Geldes, das du in ihn investierst, im Rahmen der Steuererklärung vom Staat zurückholen. Lediglich die Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung sind ganz oder teilweise steuerlich absetzbar.

Wenn du einen Hundesitter oder einen Hundefriseur in dein Haus bestellst, kannst du die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben. Es handelt sich hierbei um haushaltsnahe Dienstleistungen.

Die Hundesteuer und Haltungskosten können nur steuerlich abgesetzt werden, wenn es sich beispielsweise um einen Blindenhund handelt oder der Hund für den Beruf benötigt wird. Gleiches gilt für Tierarztkosten.

Bürokatze statt Bürohund?

Bürokatze liegt auf dem Schreibtisch
Auch Bürokatzen haben eine beruhigende Wirkung.

Es muss nicht immer ein Bürohund sein. Arbeitnehmer können potenziell auch andere Haustiere – nach vorheriger Absprache – ins Büro mitnehmen, zum Beispiel eine Katze. Auch sie muss natürlich ein freundliches Wesen haben und sich im Office wohlfühlen. Hierfür benötigt ein Stubentiger in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als ein Hund: einen gemütlichen Rückzugsort, Gelegenheit zum Kratzen – also einen Kratzbaum oder ein Kratzbrett –, einen Futter- und einen Wassernapf, Spielzeug und eine Katzentoilette.

Wichtig: Katzen verlassen nur ungern ihre gewohnte Umgebung. Wenn sich das Büro also weit weg von ihrem Zuhause befindet, sind die Samtpfoten eher weniger begeistert. Insbesondere reine Hauskatzen gewöhnen sich nur schwer an ein „zweites Zuhause“. Freigänger hingegen sind meist leichter an das Büro zu gewöhnen. Sie kommen vorbei, wenn sie möchten, und verbringen die restliche Zeit draußen. Voraussetzung: Das Zuhause ist in der Nähe und das Gebiet somit bekannt.

Ein entscheidender Unterschied zum Bürohund: Stubentiger springen gerne auf Tische, Schränke und Regale. In deiner Tastatur sehen sie gegebenenfalls einen geeigneten Schlafplatz und Tapeten sowie Möbel können zum Kratzen zweckentfremdet werden. Deshalb benötigt der Besitzer auch im Fall einer Bürokatze eine entsprechende Versicherung.

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