Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein Anspruch darauf besteht nur dann, wenn die Sonderzahlung vertraglich vereinbart ist.
  2. Das Urlaubsgeld wird in der Regel zum Sommerbeginn als Einmalzahlung ausbezahlt oder mit jedem genommenen Urlaubstag auf das Urlaubsentgelt aufgeschlagen.
  3. Der Arbeitgeber kann entscheiden, welche Mitarbeiter Urlaubsgeld bekommen. Er muss jedoch einen sachlichen Grund für seine Entscheidung angeben, etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  4. Eine Kürzung des Urlaubsgeldes aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit ist rechtens.

Eine Reise im Urlaub ist zwar schön, aber auch teuer. Einige Arbeitnehmer bekommen von ihrem Chef daher einen Bonus, um die Erholung zu erleichtern: das Urlaubsgeld. Erfahre hier, wer einen Anspruch auf diese Sonderzahlung hat und wie du diese berechnen kannst.

Urlaubsgeld: Was ist das?

Wie beim Weihnachtsgeld handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine Sonderzahlung, die du zusätzlich zu deinem regulären Gehalt erhältst. Das Urlaubsgeld kann gemeinsam mit dem Urlaubsentgelt gezahlt werden oder unabhängig davon als einmalige Zahlung im Verlauf des Kalenderjahres. Häufig wird es zum Sommerbeginn im Juni gezahlt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, das Urlaubsgeld in jedem Monat, in dem der Arbeitnehmer Urlaub nimmt, anteilig auf das Urlaubsentgelt aufzuschlagen.

Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Im Zusammenhang mit dem Urlaubsgeld wird auch immer wieder vom Urlaubsentgelt gesprochen. Dabei handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Dinge. Während das Urlaubsgeld eine Bonuszahlung des Arbeitgebers bezeichnet, ist das Urlaubsentgelt die verpflichtende Lohnfortzahlung während des gesetzlich vorgeschriebenen Erholungsurlaubs.

Urlaubsgeld: Wer hat einen Anspruch?

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht also nur dann ein Anspruch, wenn die Zahlung eines Urlaubgeldes in deinem Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten ist.

Eine Besonderheit ist jedoch der Anspruch auf Urlaubsgeld, der sich aus einer betrieblichen Übung ergibt. Eine betriebliche Übung entsteht, wenn eine ursprünglich freiwillige Leistung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig gewährt, zu einem Gewohnheitsrecht führt. Hast du also drei Jahre in Folge Urlaubsgeld erhalten, kannst du davon ausgehen, dass du dieses auch in Zukunft erhalten wirst. Denn aus der betrieblichen Übung ergibt sich ein rechtlicher Anspruch auf das Urlaubsgeld.

Übrigens: Im öffentlichen Dienst gibt es kein gesondertes Urlaubsgeld. Es wird gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst.

Urlaubsgeld: So wirkt der Freiwilligkeitsvorbehalt

Arbeitgeber wissen sich jedoch vor dem Entstehen einer betrieblichen Übung zu schützen: mithilfe eines Freiwilligkeitsvorbehalts. Eine entsprechende Klausel kann sich in deinem Arbeitsvertrag befinden – sie ist jedoch nur gültig, wenn dort genau festgehalten wird, welche freiwilligen Leistungen unter welchen Umständen zurückgezogen werden können.

Eine weitere Möglichkeit ist es, das Urlaubsgeld jedes Jahr in einem persönlichen Schreiben anzukündigen, welches einen Freiwilligkeitsvorbehalt enthält. Darin steht, dass es sich bei dem Urlaubsgeld um eine freiwillige Zahlung ohne zukünftige Ansprüche handelt. So wird das Entstehen einer betrieblichen Übung ausgeschlossen.

Gleichbehandlungsgrundsatz beim Urlaubsgeld

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber all seine Arbeitnehmer gleich behandeln muss – das gilt auch für die Auszahlung von Urlaubsgeld. Der Arbeitgeber braucht andernfalls einen sachlichen Grund, um bestimmte Arbeitnehmer von der Zahlung auszuschließen. Das können zum Beispiel die Arbeitsleistung, die Qualifikation oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit sein. Kann er keinen sachlichen Grund angeben, müssen im Fall einer solchen Zahlung alle Arbeitnehmer Urlaubsgeld erhalten. Diese Regelung gilt auch für Teilzeitangestellte oder geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter – sie erhalten jedoch entsprechend ihrer Stundenzahl weniger Urlaubsgeld.

Minijobber dürfen nicht mehr als 450 Euro im Monat und 5.400 Euro im Jahr verdienen. Würde ein Arbeitnehmer durch die Auszahlung von Urlaubsgeld über diese Grenze kommen, wäre sein Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Deshalb haben Minijobber die Möglichkeit, das Urlaubsgeld abzulehnen.

Urlaubsgeld: Höhe

Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, ist auch keine Zahlungshöhe vorgeschrieben. Es liegt also im Ermessen des Arbeitgebers, wie viel Urlaubsgeld du erhältst. In Arbeits- und Tarifverträgen finden sich ganz unterschiedliche Regelungen. So kann pro Jahr ein fester Betrag eingeplant sein oder etwa ein bestimmtes Urlaubsgeld pro Urlaubstag. Häufig wird das Urlaubsgeld auch als fester Prozentsatz vom Monatsgehalt berechnet. Sollte es keine vertragliche Regelung geben, kann dein Arbeitgeber dich in einem Schreiben über die Höhe des Urlaubsgelds informieren.

Aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung ging hervor, dass die Branche deutliche Auswirkungen auf die Höhe des Urlaubsgelds hat. Auch in den Tarifverträgen gibt es deutliche Unterschiede: Mitarbeiter der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie erhalten zum Beispiel zwischen 1.559 und 2.558 Euro Urlaubsgeld. Im Einzelhandel erhalten Arbeitnehmer zwischen 1.278 und 1.352 Euro und in der Landwirtschaft zwischen 155 und 225 Euro.

Urlaubsgeld: Statistik in Deutschland

Da das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung ist, drängt sich die Frage auf: Wer bekommt eigentlich Urlaubsgeld? In der Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung gaben 73 Prozent der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit Tarifbindung an, Urlaubsgeld zu erhalten. Bei den Arbeitnehmern ohne Tarifvertrag waren es gerade einmal 35 Prozent. Auch die Größe des Unternehmens entscheidet maßgeblich über die Zahlung des Urlaubsgeldes: In Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern erhalten 60,6 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, in Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern sind es nur 36,9 Prozent.

Auch zwischen West- und Ostdeutschland gibt es weiterhin große Unterschiede. Während 48 Prozent der Befragten aus dem Westen Urlaubsgelt erhalten, sind es im Osten nur 33 Prozent. Außerdem gaben 49 Prozent der befragten Männer an, Urlaubsgeld zu bekommen – bei den Frauen waren es nur 41 Prozent.

Urlaubsgeld: Muss es versteuert werden?

Leider ist das Urlaubsgeld nicht steuerfrei und fällt unter die sogenannten „sonstigen Bezüge“. Die anfallende Lohnsteuer wird wie folgt berechnet: Zunächst wird die Lohnsteuer für das Jahresgehalt inklusive des Urlaubsgelds berechnet, anschließend die Lohnsteuer ohne das Urlaubsgeld. Die Differenz der beiden Beträge ist die Lohnsteuer, die du für dein Urlaubsgeld zahlen musst.

Sollte sich dein monatliches Gehalt inklusive des Urlaubsgelds unter der Beitragsbemessungsgrenze befinden, musst du auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung lag die Grenze im Jahr 2021 bei 4.837,50 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung unterscheidet sich in Ost- und Westdeutschland: Im Osten sind es 7.100 Euro, im Westen 6.700 Euro.

Urlaubsgeld: Was passiert bei einer Kündigung?

Nach einer Kündigung kann dein Arbeitgeber das bereits gezahlte Urlaubsgeld unter Umständen zurückverlangen. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, aus welchem Grund das Urlaubsgeld gezahlt wurde. Ist das Urlaubsgeld ein Bonus für deine bisherige Arbeitsleistung, kann dein Arbeitgeber dieses nicht zurückverlangen – denn du hast die Voraussetzungen, die der Zahlung zugrunde liegen, bereits erfüllt.

Ist es hingegen eine Gratifikation für die Betriebstreue, kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern – immerhin bist du dem Unternehmen durch deine Kündigung nicht länger treu. Er kann dafür einen Stichtag ansetzen, bis zu dem du ungekündigt beschäftigt sein musst, um das Urlaubsgeld zu erhalten. Häufig findet sich in deinem Arbeitsvertrag eine sogenannte Rückzahlungsklausel, die die genauen Umstände für eine Rückzahlung von Sonderzahlungen festhält.

Damit der Arbeitgeber das Urlaubsgeld überhaupt zurückfordern kann, muss es sich ausgangs um eine freiwillige Leistung gehandelt haben. Sobald ein vertraglicher Rechtsanspruch besteht, kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld nicht zurückverlangen. Als Voraussetzung für den Rechtsanspruch gilt die arbeitsrechtliche Wartezeit: Mitarbeiter, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr gearbeitet haben, erhalten das vertraglich zugesicherte Urlaubsgeld, ohne dass der Arbeitnehmer dieses zurückfordern kann.

Urlaubsgeld: Kürzungen bei Krankheit

Ob du bei einer längeren Erkrankung Anspruch auf Urlaubsgeld hast, ist von der Art der Sonderzahlung abhängig. Steht das Urlaubsgeld zum Beispiel in direktem Zusammenhang mit den genommenen Urlaubstagen, hast du erst einen Anspruch auf die Sonderzahlung, wenn du tatsächlich Urlaub nimmst. Bei einer langen Krankheit bleibt der Urlaubsanspruch für 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erhalten.

Sollte es sich beim Urlaubsgeld um eine einmalige Sonderzahlung handeln, muss der Arbeitgeber diese unter Umständen auch bei längerer Krankheit zahlen – zum Beispiel wenn es eine Gratifikation für die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist.

Die Kürzung des Urlaubsgeldes für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ist jedoch gesetzlich zulässig. Der Arbeitgeber darf die Sonderzahlung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit um ein Viertel des Lohns, den der Arbeitnehmer im Durchschnitt an einem Arbeitstag verdient, kürzen. Verdient ein Arbeitnehmer also 120 Euro am Tag, darf das Urlaubsgeld um 30 Euro pro Fehltag gekürzt werden.

Urlaubsgeld während der Elternzeit

Liegt das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit still, können Arbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Dabei ist es ebenfalls entscheidend, aus welchem Grund die Sonderzahlung getätigt wird.

Dient das Urlaubsgeld als Belohnung für die erbrachte Arbeitsleistung, haben Arbeitnehmer in Elternzeit in der Regel keinen Anspruch darauf – schließlich ruht das Arbeitsverhältnis.
Ist es hingegen eine Belohnung für die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder für die Mitarbeitertreue, haben Arbeitnehmer auch in Elternzeit Anspruch auf Urlaubsgeld.

Urlaubsgeld und Kurzarbeit

Sobald der Anspruch auf Urlaubsgeld in einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist oder durch eine betriebliche Übung verpflichtend wird, muss der Arbeitgeber die Sonderzahlung auszahlen – auch während der Kurzarbeit. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde es Betrieben, die gemäß Tarifvertrag arbeiten, jedoch erlaubt, das Urlaubsgeld zu streichen, wenn es zu Kurzarbeit kommt.

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