Das Wichtigste auf einen Blick:

Das Bundesurlaubsgesetz legt die Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage fest.
Das Bundesurlaubsgesetz schreibt einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr vor.
Erst sechs Monate nach seiner Anstellung hat der Angestellte das Recht auf all seine Urlaubstage.
Im Bundesurlaubsgesetz ist festgelegt, dass du deinen Urlaub zusammenhängend nehmen kannst, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Nicht nur die Arbeitszeiten sind genau im deutschen Gesetz verankert – auch der Urlaub findet einen Platz darin. Denn wer hart arbeitet, muss sich auch Zeit zum Erholen nehmen. In diesem Ratgeberartikel erfährst du, wie lang der gesetzliche Mindesturlaub ist, wann du diesen nehmen darfst, welche Regeln du beachten musst und welchen Verpflichtungen dein Arbeitgeber nachkommen muss.

Wo wird der gesetzliche Urlaubsanspruch geregelt?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird in dem Bundesurlaubsgesetz geregelt. Es legt nicht nur die Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage fest, die jedem Arbeitnehmer zustehen, sondern auch die Wartezeit, den Umgang mit Resturlaub oder was passiert, wenn du während deines Urlaubs erkrankst.

Wer hat einen Anspruch auf Urlaub?

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – und dass in jedem Kalenderjahr. Als Arbeitnehmer gelten Angestellte sowie Beschäftigte, die sich in einer Berufsausbildung befinden. Auch arbeitnehmerähnliche Personen haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub – dabei handelt es sich um Personen, die zwar selbstständig arbeiten, jedoch wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig sind.

Auch Angestellte, die im Home-Office arbeiten, haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Selbstständige können hingegen frei über ihren Urlaub verfügen, für sie sind somit keine gesetzlichen Urlaubstage festgelegt – diese sind dann in der Regel jedoch unbezahlt.

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich mindestens zu?

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr vor. Dies entspricht einer Dauer von vier Wochen, wenn man von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Als Werktage gelten die Tage Montag bis Samstag, ausgeschlossen sind Sonn- und Feiertage.

Die genaue Anzahl der Urlaubstage wird jedoch in deinem Arbeitsvertrag festgelegt. Es kann also durchaus sein, dass dein Arbeitgeber dir auch mehr Urlaubstage zur Verfügung stellt.

Es gibt eine Sonderregelung für arbeitende Jugendliche und Schwerbehinderte. Sie haben einen erhöhten gesetzlichen Mindesturlaub.

Jugendliche unter 16 Jahren haben 30 gesetzliche Urlaubstage, mit 16 sind es 27 Urlaubstage und mit 17 nur noch 25 Urlaubstage.

Menschen, die schwerbehindert sind, haben jährlich einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Sollten sie wöchentlich mehr als fünf Werktage arbeiten, erhöht sich der Anspruch – er verringert sich entsprechend, wenn sie weniger arbeiten.

Ab wann darf ich das erste Mal Urlaub nehmen?

Solltest du einen neuen Job beginnen, hast du nicht sofort einen Anspruch auf deinen vollständigen Jahresurlaub. Erst, wenn du sechs Monate beschäftigt bist, hast du das Recht auf all deine Urlaubstage. Diese sechs Monate werden auch als Wartezeit bezeichnet.

Anspruch auf Teilurlaub

Du „erarbeitest“ dir jedoch jeden Monat einen Teil deines Jahresurlaubs. Somit hast du jeden Monat, den du vor Ablauf dieser Wartezeit arbeitest, einen Anspruch auf ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. Halbe Tage werden bei der Berechnung auf volle Urlaubstage aufgerundet.

Eine Beispielrechnung:

Du beginnst deine neue Arbeit am 1. August und möchtest im Dezember ein paar Tage Urlaub nehmen. Du hast einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen. Das heißt, dass du dir jeden Monat zwei Urlaubstage erarbeitest. Anfang Dezember hast du also acht Urlaubstage, die du als Teilurlaub nehmen kannst.

Das gilt auch dann, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. Es ist ein weit verbreitetes aber falsches Gerücht, dass du in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen kannst.

Teilurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses

Die Regelung zum Teilurlaub tritt auch dann in Kraft, wenn das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Kalenderjahres endet – also zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni. In diesem Fall steht dir nicht dein gesamter Jahresurlaub zu, sondern nur ein Zwölftel für jeden Monat, den du noch beschäftigt bist.

Sollte dein Arbeitsverhältnis also zum 1. Juli enden, stehen dir für die verbleibende Zeit nur noch 12 statt 24 Urlaubstage zu.

Wie viele gesetzliche Urlaubstage habe ich nach einem Jobwechsel?

In dem Bundesurlaubsgesetz ist ein Ausschluss von Doppelansprüchen geregelt. Solltest du also eine neue Stelle annehmen, bist du dazu verpflichtet, deinem neuen Arbeitgeber mitzuteilen, wie viele Urlaubstage du in diesem Kalenderjahr bei deinem alten Arbeitgeber bereits genommen hast.

Dazu zählen auch die Urlaubstage, die abgegolten wurden, weil du sie nicht mehr nehmen konntest. Sie werden dann von deinem neuen Urlaubsanspruch abgezogen – die restlichen Urlaubstage kannst du wie gewohnt nehmen.

Ein Beispiel:

Du beginnst deine neue Stelle am 1. August und hast einen Jahresurlaub von 24 Tagen. Bei deinem alten Arbeitgeber hast du bereits 10 Tage Urlaub genommen, 2 Tage wurden dir ausbezahlt, weil du sie nicht mehr bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen konntest. Du hast also insgesamt schon 12 Tage deines Jahresurlaubs erhalten. Für den Rest des Kalenderjahres stehen dir also in deinem neuen Job noch 12 weitere Urlaubstage zur Verfügung.

Darf ich während meines Urlaubs arbeiten?

Da der gesetzliche Urlaub ausdrücklich dem Zweck der Erholung dient, darf man als Arbeitnehmer keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein Nebenjob während der Urlaubszeit ist also zum Beispiel nicht erlaubt.

Was passiert, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?

Vater und Sohn sitzen krank im Bett.
Krankheitstage zählen nicht als Urlaubstage.

Solltest du während deines Urlaubs erkranken, musst du umgehend deinen Hausarzt aufsuchen und dich krankschreiben lassen. Tage, an denen du nachweislich nicht dazu in der Lage warst zu arbeiten, werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Die gesetzlichen Urlaubstage dienen der Erholung – wenn du allerdings krank bist, kannst du dich auch nicht erholen. Du bekommst deine bereits genommenen Urlaubstage also zurück.

Du erhältst deinen Urlaub jedoch nicht zurück, wenn zum Beispiel ein Familienmitglied erkrankt, um das du dich kümmern musst.

Solltest du dich im Ausland aufhalten, während du erkrankst, musst du deinem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und deinen Aufenthaltsort nennen. Diese Informationen musst du auf dem schnellstmöglichen Weg übermitteln – entstehen dir dabei Kosten, muss diese dein Arbeitgeber tragen. Auch deine gesetzliche Krankenkasse musst du über deine Arbeitsunfähigkeit informieren.

Verlängert sich mein Urlaub automatisch um die Krankheitstage?

Solltest du erkrankt sein, verlängert sich dein Urlaub nicht, du bekommst nur deine Urlaubstage erstattet.

Du kannst also deine Urlaubstage nicht an deine Krankheitstage dranhängen – dies würde als Selbstbeurlaubung zählen, was strafbar ist.

Wenn du nach deiner Krankheit Urlaub nehmen möchtest, musst du dies erneut bei deinem Arbeitgeber beantragen.

Werde ich während meines Urlaubs weiterhin bezahlt?

Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen bezahlten Erholungsurlaub vor. Das heißt, dass du weiterhin dein Gehalt bekommst, auch wenn du keine Arbeitsleistung erbringst. Dies wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. Es berechnet sich aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten dreizehn Wochen vor Beginn deines Urlaubs. Du wirst also in der Regel wie gewohnt weiterbezahlt.

Urlaubsgeld

Das Urlaubsentgelt unterscheidet sich von dem Urlaubsgeld. Hier handelt es sich um eine zusätzliche und freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, um seinem Arbeitnehmer einen Urlaub zu ermöglichen. Du hast jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Zusatzleistung.

Habe ich das Recht auf einen mehrwöchigen Urlaub?

Im Bundesurlaubsgesetz ist festgelegt, dass du deinen Urlaub zusammenhängend nehmen kannst. Sollte es dringende betriebliche Gründe geben, die dagegen sprechen, muss dir noch immer ein zusammenhängender Urlaub von mindestens zwölf Werktagen genehmigt werden. Wenn man von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, stehen dir also zwei Wochen Urlaub am Stück zu.

Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnen?

Grundsätzlich muss dein Arbeitgeber deine Urlaubswünsche berücksichtigen. Er kann diese nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder den überschneidenden Urlaubswünschen deiner Kollegen, die aus sozialen Gründen einen Vorrang haben, ablehnen.

Er muss deinen Urlaub aber in jedem Fall gewähren, wenn du diesen nach einer medizinischen Vorsorge oder einer Rehabilitation explizit verlangst.

Urlaubssperre bei dringenden betrieblichen Gründen

In einigen Betrieben kann es in bestimmten Zeiträumen zu einer allgemeinen Urlaubssperre kommen. So kann dein Arbeitgeber zum Beispiel festlegen, dass in den zwei Wochen vor Weihnachten kein Urlaub genommen werden darf.

Allerdings braucht es auch hier einen dringenden betrieblichen Grund. Zum Beispiel, wenn es zu diesem Zeitpunkt einen besonders hohen Bedarf an Personal gibt – etwa durch das Vorweihnachtsgeschäft.

Kann mein Arbeitgeber meinen genehmigten Urlaub wieder streichen?

Dein Arbeitgeber kann bereits genehmigten Urlaub nur mit deiner Zustimmung streichen. Er darf diesen also nicht eigenmächtig wieder zurücknehmen – es sei denn, es liegt ein Notfall vor.

Wenn es sich um eine existenzbedrohende Notfallsituation handelt, kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen. Dies ist zwar theoretisch möglich, kommt aber in der Praxis kaum vor. Sollte dein Arbeitgeber dich aus deinem Urlaub zurückholen, während du verreist bist, muss er alle Kosten übernehmen – inklusive Stornierungsgebühren und Rückreisekosten.

Darf mein Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

Im Bundesurlaubsgesetz gibt es keine klare Regelung, wie und ob ein Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen darf. Auch hier gilt also das Bundesurlaubsgesetz. In diesem steht, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers nicht zu beachten sind, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Darunter fällt auch die aktuelle wirtschaftliche Situation.

Zwangsurlaub wird meistens unter folgenden Bedingungen zugelassen:

  • Bei dem Betrieb handelt es sich um einen Saisonbetrieb, der in bestimmen Monaten keinen Umsatz machen kann.
  • Das Unternehmen ist nicht betriebsfähig, da der Eigentümer nicht vor Ort ist. Das ist zum Beispiel bei Arztpraxen der Fall.
  • Das Unternehmen muss wegen einer betrieblichen Krise kurzzeitig schließen.

Die Urlaubstage werden von dem gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer abgezogen und schränken somit ihre individuelle Urlaubsplanung ein.

Es dürfen jedoch nicht alle gesetzlichen Urlaubstage angeordnet werden, mindestens 2/5 des gesamten Urlaubsanspruchs müssen dem Arbeitnehmer erhalten bleiben.

Eindeutig geregelt: Betriebsferien

Anders verhält es sich mit sogenannten Betriebsferien, in denen das ganze Unternehmen in den Urlaub geschickt wird. Diese werden in der Regel bereits im Arbeits-, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Betriebsferien können tageweise angeordnet werden: zum Beispiel für die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr oder wenn ein Umbau das Arbeiten unmöglich macht.

Muss ich meinen Urlaub immer anmelden?

Die Genehmigung des Urlaubs erfolgt immer durch den Arbeitgeber. Er muss deine Urlaubswünsche zwar berücksichtigen, du hast jedoch nicht das Recht, eigenmächtig über deinen Urlaub zu entscheiden. Eine Selbstbeurlaubung ist ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung, die sogar als fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann.

Achtung

Selbstbeurlaubung

Sollte dein Arbeitgeber deinen bereits genehmigten Urlaub kurzfristig zurücknehmen, darfst du diesen nicht antreten, selbst, wenn der Widerruf deines Arbeitgebers rechtswidrig ist. Solltest du dennoch Urlaub nehmen, gilt dies ebenfalls als Selbstbeurlaubung. In so einem Fall könntest du die Hilfe des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen. Mit einer einstweiligen Verfügung kann der Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, den Urlaub zu gewähren.

Habe ich einen Anspruch darauf, meinen Urlaub in den Schulferien zu nehmen, wenn ich Kinder habe?

Solltest du schulpflichtige Kinder haben, hast du dennoch keinen Anspruch darauf, deinen Erholungsurlaub während der Schulferien zu nehmen. Arbeitgeber tendieren jedoch dazu, die Urlaubswünsche von Eltern während der Ferienzeit zu bevorzugen, da in diesem Fall soziale Gründe dafür sprechen.

Wann verfällt mein Urlaub?

Als Arbeitnehmer ist es deine Aufgabe, deinen Urlaub bis zum 31. Dezember zu beantragen – allerdings ist auch dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub auch wirklich nehmen.

Aus diesem Grund sollte er seine Arbeitnehmer rechtzeitig vor Ende des Kalenderjahres darauf hinweisen, dass sie ihren Jahresurlaub bis Ende Dezember nehmen müssen. Am besten erfolgt dies sogar schriftlich oder per E-Mail. Der automatische Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs ist vor dem Arbeitsgericht also nicht mehr geltend, da beide Parteien dafür sorgen müssen, dass er bis Ende des Jahres gewehrt/genommen wird.

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, deine restlichen Urlaubstage in das nächste Jahr zu übertragen.

Was ist Resturlaub?

Laut dem Bundesurlaubsgesetz kannst du deinen Jahresurlaub zum Teil in das nächste Jahr mitnehmen – zumindest wenn es dringende betriebliche Gründe dafür gibt oder wenn „in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen“.

Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn du deinen Urlaub aufgrund einer Urlaubssperre im Dezember nicht mehr nehmen konntest. In der Praxis wird der Urlaub jedoch in der Regel auch ohne dringende Gründe in das nächste Jahr übernommen.

Solltest du deinen Resturlaub in das nächste Jahr mitnehmen, muss dieser in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres genommen und gewährt werden – also spätestens bis zum 31. März. Auch hier muss der Arbeitgeber dich rechtzeitig darauf hinweisen, deinen Urlaub zu nehmen, bevor er verfällt.

Eine Sonderregelung tritt in Kraft, wenn ein Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember noch keine sechs Monate in dem Betrieb angestellt ist. In diesem Fall hat er noch keinen Anspruch auf seinen kompletten Jahresurlaub – aus diesem Grund werden die restlichen gesetzlichen Urlaubstage automatisch in das nächste Kalenderjahr übertragen. Diese dürfen sogar bis zum Ende des Jahres aufgebraucht werden.

Schadenersatzanspruch

Ersatzurlaub: Was ist das?

Solltest du deinen Urlaub rechtzeitig anmelden und dein Arbeitgeber verwehrt dir diesen bis zum Jahresende oder im Übertragungszeitraum ohne dringenden Grund, wandelt sich dein Urlaubsanspruch in einen Schadenersatzanspruch um: den Ersatzurlaub. Der Ersatzurlaub ist nicht mehr an das Kalenderjahr gebunden und auch nicht an den Übertragungszeitraum bis Ende März. Er hat jedoch eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Kann mein Resturlaub nach langer Krankheit verfallen?

Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt auch nach langer Krankheit noch bestehen. Die gesetzlichen Urlaubstage verfallen bei Krankheit erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres – das bedeutet also, dass der Urlaub erst zum 31. März des übernächsten Jahres verfällt.

Ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmer wird im Jahr 2020 krank. Sein Jahresurlaub würde mit einer Übernahme in das folgende Jahr also am 31.03.2021 verfallen. Durch seine Erkrankung verlängert sich diese Frist jedoch um 15. Monate. Sein Urlaub aus dem Jahr 2020 verfällt also erst am 31.03.2022.

Verfällt der Urlaub während der Elternzeit?

Solltest du Elternzeit nehmen und deinen Jahresurlaub nicht oder nicht vollständig genommen haben, so steht dir der Resturlaub nach deiner Elternzeit weiterhin zu. Dies gilt für das laufende Urlaubsjahr oder das darauf folgende. Diese Regelung gilt auch für die Mutterschutzfrist.

Kann mir mein Urlaub auch ausbezahlt werden?

Ein Sparschwein sitzt in einem Liegestuhl am Meer.
Deine gesetzlichen Urlaubstage kannst du dir nicht auszahlen lassen.

Laut dem Bundesurlaubsgesetz dient der Urlaub ausdrücklich der Erholung. Aus diesem Grund gibt es in der Regel keine Möglichkeit, sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Es gibt nur eine einzige Ausnahme: Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der restliche Urlaub ausbezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer keine Möglichkeit mehr hat, diesen zu nehmen. Das gilt auch für eine fristlose Kündigung.

Berechnung der Urlaubsabgeltung

Bei der genauen Berechnung der Summe, die dir für die Abgeltung deines Urlaubs zusteht, musst du genau wissen, wie viel du an einem einzelnen Arbeitstag verdienst. Dafür wird zunächst das Wochengehalt ermittelt, welches dann durch die Anzahl der Werktage, die du arbeitest, geteilt wird.

Ein Beispiel:

Du arbeitest fünf Tage pro Woche in einer Vollzeitstelle. Du bekommst 2.500 Euro brutto im Monat. Dein Wochengehalt berechnest du, indem du dein Monatsgehalt mit drei multiplizierst und durch die Anzahl der Wochen der letzten drei Monate teilst – das sind in diesem Fall 13 Wochen.


2.500 x 3 = 7.500 Euro
7.500 / 13 = 576,92 Euro

Dein Wochengehalt beträgt also 576,92 Euro. Um dein Tagesgehalt zu berechnen, musst du dein Wochengehalt durch die Anzahl der Werktage teilen. In diesem Fall sind das fünf.

576,92 / 5 = 115,38 Euro

Dein Tagesgehalt beträgt 115,38 Euro – diesen Betrag erhältst du für jeden Urlaubstag, den du bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konntest.

Auch zusätzliche Vergütungsbestandteile wie zum Beispiel eine Provision müssen bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung berücksichtigt werden. Die Urlaubsabgeltung zählt jedoch auch als sozialversicherungspflichtiges Einkommen und somit werden die regulären Abgaben und Steuern vom Arbeitgeber abgezogen.

Du musst deine Ansprüche auf Urlaubsabgeltung fristgerecht geltend machen – in den meisten Arbeitsverträgen oder Rahmentarifverträgen sind genaue Abschlussfristen enthalten.

Solltest du nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beziehen, so ruht der Anspruch für die Anzahl der Tage, für die du eine Urlaubsabgeltung erhalten hast.

Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, deinen gesetzlichen Mindesturlaub geltend zu machen – ob du nun Berufseinsteiger bist oder vor einem Jobwechsel stehst. Das Bundesurlaubsgesetz stellt sicher, dass du von deiner Arbeit genügend Erholung erhältst und dass diese gesetzlichen Urlaubstage auch von deinem Arbeitgeber eingehalten werden.

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