Das Wichtigste auf einen Blick:

Von der Kleinunternehmerregelung profitieren vor allem Dienstleister mit geringen Geschäftsausgaben.
Da sie die Befreiung von der Mehrwertsteuer bedeutet, bietet sie eine Reihe von Vorteilen – zum Beispiel die Möglichkeit, kleinere Preise zu berechnen.
§ 14 der Gewerbeordnung regelt, welche Gewerbetreibenden die Selbstständigkeit anzeigen müssen.
Wer wöchentlich maximal bis zu 18 Stunden arbeitet, muss lediglich einen Nebenerwerb als selbstständige Tätigkeit angeben.

Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss viel bedenken. Besonders die Umsatzsteuer erscheint jenen, die sich erstmals damit befassen, ziemlich kompliziert. Um den Start in die berufliche Selbstständigkeit zu erleichtern, gibt es die Kleinunternehmerregelung. Gemäß § 19 UstG vereinfacht die Regelung das Umsatzsteuerrecht für jene Unternehmen oder Einzelunternehmer, die nur geringe Umsätze erzielen.

Immer wieder gibt es bezüglich der Kleinunternehmerregelung Unsicherheiten. Was sind die Vor- und Nachteile und wie ist die Kleinunternehmerregelung gesetzlich geregelt? Für wen lohnt sie sich überhaupt? Nachfolgend findest du alle Informationen, die du als Kleinunternehmer benötigst, einfach und kompakt erklärt.

Für wen eignet sich die Kleinunternehmerregelung?

Wer vorwiegend mit Privatkunden arbeitet, keine großen Ausgaben hat und das Unternehmen nebenberuflich gründet, profitiert wahrscheinlich von der Kleinunternehmerregelung.

Sie kommt allerdings nicht infrage, wenn ein Unternehmen vorwiegend mit Geschäftskunden zu tun hat und hohe Ausgaben anfallen.

Es ist empfehlenswert, deinen Einzelfall mit einem Steuerberater zu besprechen. Er kann besser einschätzen, ob dein Business durch die Kleinunternehmerregelung Vor- oder Nachteile hätte.

Wann ist man eigentlich ein Kleinunternehmer?

Ein Kleinunternehmen zeichnet sich durch seine jährlichen Umsätze aus. Im Jahr 2020 wurden die Grenze bis zu der man als Kleinunternehmen gilt, erstmals angehoben.

Bislang durften Kleinunternehmen eine Grenze von maximal 17.500 Euro Umsatz in vorherigen Kalenderjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten.

2020 wurde diese Zahl nun angehoben:

Nun dürfen Kleinunternehmen maximal 22.000 Euro im vorherigen Kalenderjahr verdient haben und dürfen weiterhin nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr überschreiten.

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Als Geschäftsgründer oder Kleinstunternehmer kommst du durch die Kleinunternehmerregelung in den Genuss folgender Vorteile:

  • Du musst auf deine Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen.
  • Bietest du eine Dienstleistung für Privatkunden an, kannst du durch den Wegfall der Mehrwertsteuer tiefere Preise anbieten.
  • Du hast insgesamt mit weniger Bürokratie zu tun. Und gerade das ist ein Punkt, der viele Selbstständige zu Beginn überfordert.

Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung bringt allerdings auch einige Nachteile mit sich. Du solltest also nicht vorschnell handeln, sondern die Vor- und Nachteile gut gegeneinander abwägen.

  • Bei einer Geschäftsgründung stehen häufig größerer Investitionen an, womit auch große Mehrwertsteuerbeträge anfallen. Durch die Kleinunternehmerregelung kannst du die Ausgaben beim Finanzamt nicht geltend machen.
  • Möchtest du dich hauptberuflich selbstständig machen, werden die Grenzen von 22.000 Euro jährlich schnell überschritten. Das heißt, dass du im Folgejahr die Abrechnung ändern musst. Das bringt nicht nur einen Mehraufwand für dich mit sich, sondern sorgt auch häufig für Verwirrung bei deinen Kunden.

Wie wird ein Kleingewerbe angemeldet?

Es besteht oft Unklarheit darüber, wer ein Kleingewerbe anmelden muss und wie man dabei vorgeht. In § 14 der Gewerbeordnung ist geregelt, welche Gewerbetreibende die Selbstständigkeit anzeigen müssen.

Miniaturfiguren betreiben Landwirtschaft.
Der Beruf des Landwirts gehört zu der Urproduktion und somit muss kein Gewerbe angemeldet werden.

Landwirte, Forstwirte und Fischwirte zählen zum Beispiel zu den Berufen der Urproduktion und nicht zu den Gewerbetreibenden. Auch Freiberufler können sich den Gang zum Gewerbeamt sparen. Zu den freien Berufen gehören Tätigkeiten aus Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung, Heilwesen, Kulturberufe sowie technische und naturwissenschaftliche Berufe. Das sind beispielsweise Journalisten, Dolmetscher, Ärzte, Architekten und Lehrer.

Bist du unsicher, ob du deine Selbstständigkeit beim Gewerbeamt melden musst, erkundige dich bitte direkt bei diesem. Denn als Gewerbetreibender bist du zur Anzeige verpflichtet.

Die Anmeldung erfolgt über ein Formular, das du entweder direkt beim Gewerbeamt oder von zu Hause aus ausfüllen und per Post senden kannst. Einige Gemeinden ermöglich inzwischen außerdem die Anmeldung über ein Online-Formular.

Um von der Kleinunternehmerregelung profitieren zu können, musst du glaubhaft machen, dass dein Umsatz im ersten Kalenderjahr unter 22.000 Euro bleiben wird. Dabei kann es sich natürlich nur um geschätzte Angaben handeln. Hast du anfangs mehr Aufträge und höhere Umsätze erwartet und stellst zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass dein Umsatz die gesetzliche Grenze nicht übersteigen wird, kannst du die Kleinunternehmerregelung auch später noch beim Finanzamt beantragen. Selbstverständlich ist ein Nachweis zu erbringen, dass du nicht mehr als 22.000 Euro umgesetzt hast und wahrscheinlich im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht überschreiten wirst.

Anders sieht es aus, wenn du die Kleinunternehmerregelung zuerst abgelehnt hast, obwohl dein Umsatz im Rahmen des Kleinunternehmens lag. Dann kannst du deinen neuen Antrag erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist stellen. Diese liegt bei fünf Jahren.

Was es bei der Anmeldung eines Kleingewerbes zu beachten gibt

Möchtest du dich als Handwerker selbstständig machen, musst du zusammen mit der Gewerbeanmeldung eine Handwerkskarte vorlegen. Wenn es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, stellt dir die Handwerkkammer diese aus.

Auch andere Gewerbe benötigen entsprechende Genehmigungen. Über diese gibt dir das Gewerbeamt Auskunft. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten müssen zudem eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis vorlegen können.

Kleingewerbe im Nebenverdienst anmelden

In dem Formular zur Gewerbeanmeldung musst du angeben, ob du im Vollerwerb oder im Nebenerwerb selbstständig sein wirst. Bist du unsicher, ab wann deine Tätigkeit als Vollerwerb gewertet wird, kannst du dich an folgender Faustregel orientieren:

Deine berufliche Selbstständigkeit gilt dann als Nebenerwerb, wenn du wöchentlich maximal bis zu 18 Stunden arbeitest.

Die Anzahl der geleisteten Stunden darf niemals die deines Haupterwerbs übersteigen. Im Nebenerwerb fallen keine Pflichtbeiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen an. Diese zahlst du schon durch den Haupterwerb.

Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden

Ist die Gewerbeanmeldung erfolgt, werden die entsprechenden Behörden durch das Gewerbeamt informiert. So erhält unter anderem auch das Finanzamt eine Mitteilung. Zur steuerlichen Erfassung sendet dir das Finanzamt automatisch einen Fragebogen. Diesen musst du ausgefüllt zurücksenden.

Du kannst entweder weiterhin deine private Steuernummer nutzen oder erhältst vom Amt wenige Tage nach der Anmeldung eine neue Nummer für dein Unternehmen.

Kalenderjahr oder Geschäftsjahr

Mehrere Miniaturfiguren stehen auf einem Kalender.
Das Geschäftsjahre unterscheidet sich vom Kalenderjahr.

Die wenigsten Unternehmen werden genau am 1. Januar gegründet. Es bleibt dir überlassen, an welchem Datum du in deine Selbstständigkeit startest. Gründest du dein Kleinunternehmen zum Beispiel am 1. März, geht dein Geschäftsjahr jeweils von März bis März. Für die Kleinunternehmerregelung gilt jedoch immer das Kalenderjahr, das mit dem 1. Januar beginnt.

Ein Beispiel:

Die Grenze des Umsatzes von 22.000 Euro ist auf das gesamte Kalenderjahr bezogen. Gründest du dein Unternehmen also mitten im Jahr, wird der Umsatz anteilmäßig berechnet. Startest du zum Beispiel im Juni, kannst du von der Kleinunternehmerregelung profitieren, wenn du einen maximalen Umsatz von 8.750 Euro erzielst.

Was du sonst noch über die Kleinunternehmerregelung wissen solltest:

  • Falls du mehrere Unternehmen gründest oder an verschiedenen Unternehmen beteiligt bist, ist es nicht möglich, für jedes die Kleinunternehmerregelung zu beantragen. Hierfür werden alle von einer Person erzielten Umsätze zusammengezählt.
  • Die Kleinunternehmerregelung endet nicht automatisch nach einem bestimmten Zeitraum. Sie ist gültig, solange dein Unternehmen die entsprechenden Voraussetzungen vorweist. Aber nicht nur steigender Umsatz beendet deinen Anspruch. Du kannst sie auch freiwillig beenden.
  • Es ist nicht möglich, zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung hin- und herzuwechseln. Wenn du mit deinem Unternehmen in die Regelbesteuerung wechselst, musst du eine Frist von fünf Jahren abwarten, bis du wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren kannst.
  • Bei der Rechnungsstellung müssen Unternehmen nach der Kleinunternehmerregelung folgendes beachten: Rechnungen werden ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Im Gegenzug darfst du eine Mehrwertsteuer, die dir in Rechnung gestellt wird, nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
  • Bezüglich Steuererklärung gilt, dass auch vom Kleinunternehmer eine normale Einkommenssteuererklärung eingereicht werden muss.

Die Kleinunternehmerregelung ist nicht verpflichtend, sondern als Entlastung für Kleinstunternehmer und Gründer gedacht. Die Sonderregelung befreit dich von einem großen Teil der ansonsten anfallenden Verwaltungsarbeit.

Das Abführen der Umsatzsteuer an das Finanzamt entfällt ebenso wie die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. 

Die Kleinunternehmerregelung kann für ein neues Business also eine sinnvolle Starthilfe sein. Sie ist aber nicht in jedem Fall die beste Wahl.

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