Das Wichtigste auf einen Blick:

Als Kleingewerbe gelten eigenverantwortliche Unternehmen, die einen Jahresumsatz von 17.500 Euro und 50.000 Euro innerhalb von zwei Jahren nicht überschreiten.
Liegt außerdem keine Notwendigkeit vor, einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb zu unterhalten, spricht man von einem Kleingewerbe.
Die Kleinunternehmerregelung befreit entsprechende Betriebe von der Pflicht, die Umsatzsteuer abzuführen.
Kleingewerbe müssen mit den entsprechenden Unterlagen angemeldet werden – vorausgesetzt, der jeweilige Betrieb kommt für die Regelung infrage.

Du hast dich dazu entschlossen, dich selbstständig zu machen. Deine Idee steht – aber was bedeutet das nun praktisch für dich? Bist du nun ein Freiberufler oder solltest du ein Kleingewerbe anmelden? Wir verraten dir, wann du ein Kleingewerbe gründen kannst, wie du es anmeldest, welche Kosten auf dich zukommen und was du sonst noch beachten musst.

Was ist ein Kleingewerbe?

Als Gewerbe wird jede eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Industrie- und Handwerksbetriebe, Händler und Dienstleister aller Art.

Ein Kleingewerbe unterscheidet sich – wie der Name schon sagt – in der Größe und in der Rechtsform von einem normalen Gewerbe: Kleingewerbetreibende sind nicht an das Handelsgesetzbuch gebunden und haben keinen Eintrag im Handelsregister. Sie müssen sich also nicht an die Vorgaben des Handelsrechts halten, denn für sie gelten die Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches. Was das bedeutet, klären wir im Folgenden.

Ab wann betreibe ich ein Kleingewerbe?

Es gibt einige Richtlinien, die du erfüllen musst, damit deine Tätigkeit als Gewerbe gilt. Das ist unter folgenden Aspekten der Fall:

  • Du führst eine eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit aus.
  • Diese ist als solche nach außen hin erkennbar.
  • Du hast dabei Gewinnabsichten.
  • Die Tätigkeit wird dauerhaft ausgeführt.
  • Sie erfolgt auf eigene Rechnung.

Privatpersonen werden also nicht als Kleingewerbe betreibend eingestuft, wenn sie nur sporadisch Dienstleistungen erbringen oder Dinge aus ihrem Privatbesitz verkaufen – wie zum Beispiel ein Ebay-Händler oder ein Hobby-Künstler, der gelegentlich Aufträge annimmt. Diese gelegentlichen Geschäftsaktivitäten gelten noch nicht als gewerblich.

Auch Freiberufler führen kein Kleingewerbe. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen sowohl künstlerische, unterrichtende und erzieherische Berufe als auch Ärzte, Rechtsanwälte oder Journalisten. Sie gelten als sogenannte Katalogberufe. Eine umfangreiche Liste dieser Berufe ist im § 18 des Einkommensteuergesetzes festgelegt.

Ein Kleingewerbe wird laut Gesetz dadurch definiert, dass „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 HGB). Wie genau das definiert wird, ist allerdings nicht im Gesetz festgehalten. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe individuell beurteilt werden muss, um herauszufinden, ob es als Kleingewerbe eingestuft werden kann.

Dafür werden diese wesentlichen Kriterien beachtet:

  • die Höhe des Umsatzes
  • die Höhe der Rücklagen
  • die Menge der Leistungen/Produkte
  • die Höhe von Krediten
  • die Anzahl der Mitarbeiter
  • die Größe/Anzahl der Geschäftsräume

Um eine grobe Richtlinie anzugeben: Wenn ein Gewerbe pro Jahr einen Umsatz von 250.000 Euro übersteigt, mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt und mehrere Filialen aufweist, gilt es in den meisten Fällen bereits als ein kaufmännischer Betrieb und ist somit kein Kleingewerbe mehr.

Es ist auch wichtig, wie anspruchsvoll das Gewerbe ist: Ist kein kaufmännisch geschultes Personal notwendig, spricht das dafür, dass es sich auch nicht um einen kaufmännisch geführten Betrieb handelt.

Wer kann ein Kleingewerbe gründen?

In Deutschland gilt die Gewerbefreiheit: Das bedeutet, dass im Grunde jeder Bürger das Recht hat, ein Gewerbe zu gründen. Dabei steht es dir auch frei, ob du dein Kleingewerbe als Haupt- oder Nebenberuf betreibst. Aus diesem Grund können sowohl Arbeitnehmer als auch Studenten oder Hausfrauen und -männer ein Kleingewerbe anmelden.

In bestimmten Branchen gibt es jedoch eine zusätzliche Begrenzung der Gewerbefreiheit. Es gibt zum Beispiel ein spezielles Gaststättengesetz und eine Handwerksordnung – hier müssen weitere Auflagen erfüllt werden.

Vorteile des Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe bietet einige Vorteile – insbesondere im Vergleich zu einem regulären Gewerbe. Diese liegen vor allem im Wegfallen der Pflichten, die das Handelsgesetz vorschreibt. Das bringt eine deutliche Vereinfachung der Bürokratie mit sich. Denn …

  • … ein Kleingewerbe kann formlos und ohne Startkapital gegründet werden.
  • … du musst keine doppelte kaufmännische Buchführung machen.
  • … eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht aus.
  • … du musst keine Inventur machen, keine Bilanz erstellen und keine komplizierte Jahresabgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten festhalten.
  • … deinen Jahresabschluss musst du auch nicht veröffentlichen.
EÜR

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache Form der Gewinnermittlung. Dabei wird der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben, effektiv also der Gewinn, verzeichnet. Hierfür reicht eine ganz einfach Rechnung: Einnahmen – Ausgaben = Gewinn.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, ein Kleingewerbe müsse keine Umsatzsteuer zahlen. Doch grundsätzlich ist erst einmal jedes Gewerbe umsatzsteuerpflichtig. Es gibt allerdings die Kleinunternehmerregelung, die Kleingewerbe von der Umsatzsteuer befreit.

Die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit Kleingewerbe von der Pflicht, die Umsatzsteuer abzuführen.

Damit die Regelung angewandt werden kann, darf das Kleingewerbe im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben und im laufenden Jahr wahrscheinlich nicht mehr als 50.000 Euro Gewinn erzielen.

Dann muss ein Kleingewerbe auf den Rechnungen für seine Kunden keine Umsatzsteuer ausweisen. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt und es gibt weniger bürokratischen Aufwand in der Buchführung. Allerdings verlieren Kleingewerbe, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, auch das Recht, ihre betrieblichen Ausgaben beim Finanzamt geltend zu machen.

Steuerpflichten des Kleingewerbes

Als Betreiber eines Kleingewerbes gibt es drei verschiedene Steuerpflichten, die du beachten musst.

Die Einkommenssteuer

Jeder Bürger in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Einkommenssteuer zu bezahlen – diese wird auch auf den Gewinn des Kleingewerbes erhoben. Der genaue Steuersatz ergibt sich dabei aus deinem Einkommen, deiner Steuerklasse, deinem Familienstand, deiner Konfession und möglichen Freibeträgen. Einmal im Jahr musst du eine Einkommenssteuererklärung machen.

Es gibt einen Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer, der aktuell bei 9.168 Euro liegt. Sollten deine jährlichen Einnahmen darunter liegen, musst du keine Einkommenssteuer bezahlen.

Die Umsatzsteuer

Solange die Kleinunternehmerregelung nicht greift, ist jedes Kleingewerbe umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen musst und diese von deinen Kunden einnimmst.

Du hast jedoch den Vorteil, dass du die Umsatzsteuer, die du für deine eigenen Betriebsausgaben bezahlen musst, von den durch deine Kunden erzielten Umsatzsteuereinnahmen abziehen kannst. Die Differenz ist die Summe, die du an das Finanzamt abgeben musst. Sie wird als Steuer-Zahllast bezeichnet. Diese musst du für dein Kleingewerbe selbst berechnen und in einer Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt weiterleiten.

Einmal pro Jahr musst du dann eine Umsatzsteuererklärung machen, in der sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen zusammengefasst und eventuell korrigiert werden.

In den ersten beiden Jahren nach der Anmeldung deines Kleingewerbes bist du dazu verpflichtet, diese Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat an das Finanzamt zu schicken. Danach entscheidet die Höhe der jährlichen Steuer-Zahllast:

  • Bei einer Steuer-Zahllast bis zu 1.000 Euro reicht eine jährliche Umsatzsteuererklärung.
  • Zwischen 1.000 und 7.500 Euro muss die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abgegeben werden.
  • Ab 7.500 Euro gilt erneut die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.

Umsatzsteuersatz

Regale in einer Bücherei.
Für Bücher gilt der ermäßigte Steuersatz.

Der Umsatzsteuersatz, den du auf deiner Rechnung angeben musst, richtet sich danach, welche Produkte oder Dienstleistungen dein Kleingewerbe anbietet.

In den meisten Fällen gilt der Regelsteuersatz von 19 % – bestimmte Produkte wie Lebensmittel oder Bücher fallen jedoch unter den ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Es gibt sogar Waren und Dienstleistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Am besten informierst du dich bei deinem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt über den richtigen Steuersatz für dein Kleingewerbe.

Die Gewerbesteuer

Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, bist du auch dazu verpflichtet, die Gewerbesteuer zu bezahlen. Allerdings gibt es hier einen hohen Freibetrag von 24.500 Euro – sollten deine Einnahmen also darunter liegen, musst du keine Gewerbesteuer bezahlen. Sie kann außerdem zu einem bestimmten Betrag mit deiner Einkommenssteuer verrechnet werden.

Um die Gewerbesteuer zu ermitteln, ist nicht nur dein Gewinn wichtig. Es werden auch sogenannte Finanzierungsentgelte hinzugerechnet, wenn sie eine Summe von insgesamt 100.000 Euro überschreiten. Folgendes wird dabei berechnet:

  • 25 % deiner Schuldzinsen
  • 20 % deiner Miet- und Leasingzahlungen für bewegliche Güter wie z.B. ein Geschäftsauto
  • 50 % aller Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen für unbewegliche Güter wie z.B. deine Büromiete

Aus deinem Gewinn und den Finanzierungsentgelten ergibt sich der sogenannte Gewerbeertrag, der mit einem Gewerbesteuersatz von 3,5 % berechnet wird. Daraus ergibt sich der Messbetrag.

Der Messbetrag wird mit einem sogenannten Hebesatz multipliziert, der von den jeweiligen Städten/Gemeinden festgelegt wird – er kann zwischen 200 und 500 % liegen. Sollte der Gewerbesteuer-Hebesatz eine Prozentzahl von 380 % nicht überschreiten, kann er mit der Einkommenssteuer verrechnet werden.

Teuer wird es für Kleinunternehmen also nur, wenn der Hebesatz diese Prozentzahl überschreitet.

Hier eine Beispielrechnung, um das Ganze zu verdeutlichen.

Gewinn laut EÜR 40.000 Euro
+ Finanzierungsentgelt 5.800 Euro
– Finanzierungsentgelte (> 100.00 Euro) 0 Euro
– Gewerbesteuerfreibetrag 24,500 Euro
= Gewerbeertrag 15,500 Euro
Gewerbesteuersatz  3,5 % 542,50 Euro

Darauf kommt nun noch der Hebesatz der Gemeinde, in der das Gewerbe liegt. Hier zwei Beispiele:

Gewerbesteuersatz der Gemeinde A 350 %
Gewerbesteuer in Gemeinde A 1.898,75 Euro
Davon anrechbar auf die Einkommenssteuer Hebesatz < 380 % 1.898,75  Euro
Gewerbesteuerbelastung 0 Euro
Gewerbesteuersatz der Gemeinde B 480 %
Gewerbesteuer in Gemeinde B 2.604 Euro
Davon anrechbar auf die Einkommenssteuer Hebesatz < 380 % 2.061 Euro
Gewerbesteuerbelastung 543 Euro

Die Gewerbesteuer zahlst du erstmals ein Jahr nach der Anmeldung deines Kleingewerbes – danach findet pro Quartal eine Vorauszahlung an das zuständige Finanzamt statt. Bis zum 31. Mai des Folgejahres musst du zudem eine Gewerbesteuererklärung einreichen.

Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, musst du also die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer bezahlen sowie eine Steuererklärung für jede von ihnen abgeben.

Steuerliche Aufzeichnungspflicht

Die steuerliche Aufzeichnungspflicht gilt auch für Kleingewerbe. Das bedeutet, dass alle Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, wie zum Beispiel Rechnungen, für einen bestimmten Zeitraum aufgehoben werden müssen. Für Rechnungen liegt dieser Zeitraum zum Beispiel bei zehn Jahren.

Steuererklärung: Wo muss ich mein Kleingewerbe angeben?

Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, musst du bei der Einkommenssteuererklärung zusätzlich die Anlage G ausfüllen, die für Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb notwendig ist. Außerdem musst du die Anlage EÜR ausfüllen, in der dein jährlicher Gewinn durch deine Einnahmen und Ausgaben ermittelt wird.

Seit dem 01.01.2017 muss die EÜR immer elektronisch und online beim Finanzamt eingereicht werden.

Bin ich als Kleingewerbetreibender sozialversicherungspflichtig?

Es gibt Versicherungen, die in Deutschland für jeden Bürger Pflicht sind. Andere wiederum sind freiwillig, wenn du ein Kleingewerbe anmeldest. Und einige sind davon abhängig, welchen Beruf du ausübst. Aus diesem Grund gehen wir die wichtigsten Versicherungen einzeln durch.

Krankenversicherung

Vater und Sohn sitzen krank im Bett.
In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben.

In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht – das gilt natürlich auch, wenn du ein Kleingewerbe betreibst. Du kannst dabei entscheiden, ob du gesetzlich oder privat versichert sein willst.

Wenn du das Kleingewerbe als Nebenerwerb betreibst, ändert sich deine Krankenversicherung nicht. Die Beitragsfreiheit von Nebeneinkünften gilt jedoch nur, wenn das Kleingewerbe dem tatsächlichen Job wirklich untergeordnet ist – sollte sich die zeitliche oder wirtschaftliche Bedeutung des Kleingewerbes erhöhen, kann sich das Verhältnis auch umkehren und die Beiträge ändern sich.

Wenn du dein Kleingewerbe hauptberuflich betreibst, musst du deine Beiträge für die Krankenkasse selbst bezahlen. Im Durchschnitt liegen diese in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 14 % des Einkommens.

Achtung: Bei der Berechnung des Einkommens zählt nicht nur der Gewinn durch das Kleingewerbe, sondern alle Einnahmen.

Für Selbstständige gibt es eine Ober- und Untergrenze des Einkommens, das für den Beitrag der Krankenkasse berechnet wird. Das Mindesteinkommen beträgt 1038,33 Euro – sollte dein monatliches Einkommen darunter liegen, wird es auf diese Summe hochgerechnet. Die Obergrenze liegt bei 4.537,50 Euro im Monat, alles darüber wird nicht berechnet (Stand 2019).

Solltest du dich privat versichern wollen, hängen die Beiträge von deinem Alter und deinem Gesundheitszustand ab.

Du hast auch die Möglichkeit, kostenfrei in der Familienversicherung zu bleiben – zumindest so lange dein Einkommen nicht mehr als 445 Euro pro Monat beträgt.

Arbeitslosenversicherung

Eine Arbeitslosenversicherung ist keine Pflicht für Selbstständige mit einem Kleingewerbe. Du kannst dich jedoch freiwillig versichern. So hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, falls du es benötigen solltest.

Rentenversicherung

In den meisten Fällen bist du nicht rentenversicherungspflichtig, wenn du ein Kleingewerbe anmeldest. Allerdings gibt es bestimmte Berufsgruppen, für die eine Versicherungspflicht besteht. Darunter fallen zum Beispiel Handwerker, Lehrer, Erzieher, Künstler oder Fischer. Eine genaue Auflistung der rentenversicherungspflichtigen Berufe findest du auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Auch sogenannte Scheinselbstständige sind rentenversicherungspflichtig. Das sind Selbstständige, die überwiegend für einen Auftragsgeber arbeiten und somit nur abhängig beschäftigt sind.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du von deinem Auftraggeber bestimmte Arbeitszeiten vorgegeben bekommst, du ihm regelmäßig detaillierte Berichte zukommen lassen musst und von ihm auch der Ort der Arbeit bestimmt wird. Du bist nur dann tatsächlich selbstständig, wenn du dir deine Arbeitszeit unabhängig einteilen kannst und das unternehmerische Risiko selbst trägst.

Entscheidend ist also nicht, was auf dem Papier steht, sondern wie die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse aussehen.

Unfallversicherung

Du bist dazu verpflichtet, dich spätestens eine Woche nach der Anmeldung deines Kleingewerbes bei der Berufsgenossenschaft für deine jeweilige Branche zu melden – denn diese ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Falls du Mitarbeiter haben solltest, springt sie ein, wenn ihnen bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin etwas zustoßen sollte. Ob du ebenfalls über deine Berufsgenossenschaft unfallversichert bist, kommt ganz auf deinen Beruf an. Gewerbetreibende im Gesundheitswesen und in Anstalten des öffentlichen Rechts sind zum Beispiel immer kraft Gesetz unfallversichert.

Du solltest also bei deiner Berufsgenossenschaft nachfragen, ob du automatisch mitversichert bist – sollte dies nicht der Fall sein, hast du natürlich die Möglichkeit, dich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern zu lassen.

Kleingewerbe mit Angestellten

Sobald du Mitarbeiter beschäftigst, bist du dazu verpflichtet, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil der Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse zu zahlen. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung musst du bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden und abführen.

Wenn du deinen allerersten Mitarbeiter anstellst, musst du bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. So kann dein Kleingewerbe von den Sozialversicherungsträgern identifiziert werden.

Wie melde ich ein Kleingewerbe an?

Durch die Gewerbeverordnung ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, sein Gewerbe anzumelden. Dies geschieht, indem du einen Gewerbeschein beantragst. Wie genau das funktioniert und was du dabei beachten musst, erklären wir dir jetzt.

Wann muss ich mein Kleingewerbe anmelden?

Du solltest dein Kleingewerbe anmelden, bevor du mit deiner Geschäftstätigkeit beginnst. Denn spätestens dann bist du dazu verpflichtet, deine selbstständige Tätigkeit anzumelden.

Wo muss ich mein Kleingewerbe anmelden?

Dein Kleingewerbe musst du direkt bei deinem zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt anmelden. Das kannst du persönlich, per Post oder in manchen Fällen sogar online tun.

Welche Unterlagen benötige ich, um mein Kleingewerbe anzumelden?

Ein Icon eines unterschriebenen Dokuments.

Um dein Kleingewerbe beim Gewerbeamt anzumelden, benötigst du erst einmal das entsprechende Anmeldeformular. Dieses erhältst du entweder direkt vor Ort oder zum Beispiel auf der Webseite deiner Stadtverwaltung. In diesem Formular musst du Daten zu deiner Person und deinem Betrieb angeben.

Du benötigst außerdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Solltest du ein ausländischer Bürger sein, der nicht aus einem der EU-Staaten kommt, brauchst du eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Für manche Branchen benötigst du eine besondere Genehmigung. Dazu gehören zum Beispiel die Abfallbeseitigung, Bäcker, Apotheken, Fahrschulen, Friseure oder Immobilienmakler. Eine umfangreiche Liste der Berufe findest du auf der Seite der Frankfurter Handelskammer.

Die Genehmigung für diese Berufe stellt deine Gemeinde aus. Dafür sind weitere Unterlagen erforderlich, die zum Beispiel belegen, dass du alle sachlichen Voraussetzungen erfüllst und die nötige Qualifikation hast, um diesen Beruf selbstständig auszuüben.

Oftmals musst du also ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wirtschaftliche Leistungsnachweise erbringen oder eine Ausbildung nachweisen.

Wenn du alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht hast, erhältst du einen Gewerbeschein. Die Behörde leitet deine Daten zur Gewerbeanmeldung automatisch an verschiedene Instanzen weiter – zum Beispiel an das Finanzamt und die IHK (Industrie- und Handelskammer).

Anschließend musst du dich bei der Berufsgenossenschaft melden und gegebenenfalls eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn du bereits Mitarbeiter hast. Weitere wichtige Unterlagen bekommst du von den einzelnen Instituten zugeschickt. So erhältst du zum Beispiel durch das Finanzamt ein Formular zur steuerlichen Erfassung deines Kleingewerbes.

Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Die Beantragung eines Gewerbescheins ist nicht kostenlos: Der Preis variiert in den Gemeinden, denn er ist davon abhängig, welche Bearbeitungsgebühren die jeweilige Behörde erhebt.

Der Preis kann somit zwischen 7,50 Euro (Frankfurt am Main) und 50 Euro (München) liegen.

Weitere Kosten können entstehen, wenn du zum Beispiel eine besondere Genehmigung für dein Gewerbe brauchst und weitere Unterlagen vorweisen musst.

Die Rechtsform deines Kleingewerbes

Wenn du ein Kleingewerbe gründest, kannst du zwischen zwei verschiedenen Rechtsformen wählen: dem Einzelunternehmen und einer GbR. Kleingewerbe mit einer anderen Rechtsform müssen in das Handelsregister eingetragen werden und unterliegen somit den Pflichten des Handelsgesetzbuches.

Ein Einzelunternehmen ist jede selbstständige unternehmerische Betätigung einer einzelnen Person.

Eine GbR ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. In diesem Fall gründen zwei oder mehrere Personen eine Gesellschaft, um das Kleingewerbe gemeinsam zu betreiben.

Wer haftet bei einem Kleingewerbe?

Es ist von der Rechtsform des Kleingewerbes abhängig, wer in einem Schadensfall haftet. Bei einem Einzelunternehmen führst du das Kleingewerbe unter deinem bürgerlichen Namen und als Privatperson.

Aus diesem Grund haftest du für alle Schäden, die im Rahmen deiner Geschäftstätigkeit entstehen, uneingeschränkt mit deinem Privatvermögen.

Bei einer GbR ist es ähnlich – nur dass in diesem Fall alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Industrie- und Handelskammer

Die IHK fordert von jedem Gewerbetreibenden einen Mitgliedsbeitrag – selbst dann, wenn du mit deinem Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen bist.

Der Mitgliedsbeitrag errechnet sich aus deinem Gewinn, der Rechtsform deines Kleingewerbes und wird auch davon beeinflusst, ob du einen Handelsregistereintrag hast oder nicht. In der Regel liegt der Betrag für ein Kleingewerbe zwischen 25 und 200 Euro pro Jahr.

Als frischer Gründer hast du die Möglichkeit, dich für zwei Jahre von dem Mitgliedsbeitrag befreien zu lassen: Zumindest dann, wenn du in den letzten fünf Jahren nicht selbstständig warst und dein Gewinn weniger als 25.000 Euro beträgt. In der Regel wird diese Befreiung nur bei Einzelunternehmen angewandt und nicht bei einer GbR.

Sollte dein jährlicher Gewinn unter 5.200 Euro liegen, musst du keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen.

Finanzierung

Münzen in einem Glas.
Bei der Gründung eines Kleingewerbes bleiben die Finanzen dir überlassen.

Bei der Gründung eines Kleingewerbes musst du in den meisten Fällen kein bestimmtes Startkapital aufweisen. Es bleibt dir überlassen, wie viel du in dein Kleingewerbe investieren möchtest. Dennoch ist es von Vorteil, schon vorab einen genauen Geschäftsplan zu erstellen, damit du weißt, welche Kosten auf dich zukommen.

Wenn du arbeitslos bist und dir mit einem Kleingewerbe eine neue Existenz aufbauen möchtest, kannst du einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Diese finanzielle Stütze dient der Sicherung des Lebensunterhalts und ist komplett steuerfrei. Die Agentur für Arbeit prüft, ob du und dein Kleingewerbe für diese Finanzierung infrage kommen.

Den Gründungszuschuss musst du allerdings vor der Anmeldung deines Kleingewerbes beantragen.

Wie darf ich mein Kleingewerbe nennen?

Da ein Kleingewerbe von einer natürlichen Person gegründet wird und keine Firma ist, ergibt sich der Name aus den bürgerlichen Vor- und Nachnamen des Gründers. Es sind jedoch zusätzliche Geschäftsbezeichnungen erlaubt, die eine werbende Funktion haben, den Kunden über die Art des Kleingewerbes informieren und eine Unterscheidung zu anderen Gewerben erlauben.

Zulässige Namen wären zum Beispiel: „Eisenhandel Arthur Fleck“ oder „Strickfee – Sandra Saubermann“.

Fantasienamen sind ebenfalls zulässig. Die Geschäftsbezeichnung ist allerdings nur Schmuck – im Gewerbeschein wird sie nicht offiziell eingetragen.

Eine Rechnung schreiben

Sobald du ein eigenes Kleingewerbe hast und zum Beispiel eine Dienstleistung anbietest, musst du für deine Kunden eigene Rechnungen schreiben. Wir haben für dich eine kurze Checkliste mit allen Informationen zusammengetragen, die so eine Rechnung beinhalten muss.

  • vollständiger Name und Anschrift des Kleingewerbes
  • vollständiger Name und Anschrift des Kunden
  • Datum der Rechnung
  • Datum des Leistungszeitraums
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • deine Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Beschreibung und Menge der Dienstleistung oder des Produktes

Sollte die Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung wegfallen, muss dies ebenfalls angegeben werden. Es reicht ein Vermerk wie „Die Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG nicht ausgewiesen“.

Ein Kleingewerbe abmelden

Solltest du aus einem persönlichen oder unternehmerischen Grund beschließen, dein Kleingewerbe abzumelden, dann kannst du dies ebenfalls bei deinem zuständigen Gewerbeamt tun.

Wenn du dein Kleingewerbe nur vorübergehend pausieren möchtest, kannst du auch eine Ruhendmeldung beim Finanzamt machen. Wenn du deine Arbeit wiederaufnehmen möchtest, kannst du dies dann ohne Probleme tun.

Ein Kleingewerbe ist schnell angemeldet und bietet gegenüber einem normalen Gewerbe einige Vorteile. Denn du musst dich nicht an die strengen Richtlinien der Handelskammer halten und keine komplizierte Buchführung machen. Allerdings musst du einer umfangreicheren Steuerpflicht nachkommen und haftest im Schadensfall uneingeschränkt mit deinem Privatvermögen. Das Kleingewerbe bietet daher eine praktische Variante, dich mit deiner Arbeit selbstständig zu machen.

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