Das Wichtigste auf einen Blick:

Der NC oder Numerus clausus beschreibt die Zulassungsbeschränkung für bestimmte Studiengänge.
Ist ein Studium besonders beliebt und daher überlaufen, beschränkt die Universität die Plätze und verteilt 20 Prozent davon anhand eines Notendurchschnitts.
Weitere 20 Prozent der verfügbaren Studienplätze werden dagegen anhand von Wartesemestern zu vergeben.
Die Auswahl der üblichen 60 Prozent erfolgt anhand bestimmter Kriterien wie der Berufspraxis oder dem Abschneiden in speziellen Tests.

Der Numerus clausus stellt für viele angehende Studenten eine große Hürde dar. Die wenigsten wissen jedoch, wie er bestimmt wird und welche Möglichkeiten es gibt, ihn zu umgehen. Wir verraten dir, wie der Numerus clausus berechnet wird, in welchem Bundesland du die besten Chancen auf einen Studienplatz hast und welche Fächer besonders beliebt sind.

Was bedeutet Numerus clausus?

Der Begriff „Numerus clausus“ ist lateinisch: „Numerus“ steht für „Zahl“ und „clausus“ für „geschlossen“. Es bedeutet übersetzt in etwa „beschränkte Anzahl“.

Was ist der Numerus clausus?

Der Numerus clausus – kurz NC – bezeichnet eine Zulassungsbeschränkung, die Hochschulen und Universitäten für bestimme Studiengänge vergeben. Wenn ein Fach zulassungsbeschränkt ist, bedeutet das, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen gibt.

Der Numerus clausus ist jedoch kein Indiz dafür, wie schwierig ein Studiengang ist. Er ergibt sich einzig und allein daraus, wie beliebt das Fach ist – also wie viele Bewerber sich dafür interessieren. Denn an jeder Uni gibt es eine bestimmte Kapazität an Studenten, die für einen Studiengang aufgenommen werden können.

Diese Studienplatz-Kapazität wird von der jeweiligen Hochschule selbst oder von dem zuständigen Landesministerium ermittelt. Ausschlaggebend ist hierfür vor allem das vorhandene Personal sowie die räumlichen Kapazitäten. So wird genau ermittelt, wie viele Studienplätze für ein bestimmtes Fach zur Verfügung stehen – und natürlich fällt das an jeder Uni anders aus.

Der Numerus clausus richtet sich also nach dem Angebot und der Nachfrage.

Der NC: Wie wird ausgewählt?

Ob du für einen zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen wirst, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Deine Abitur-Durchschnittsnote

Am wichtigsten für den Numerus Clausus ist deine Abitur-Abschlussnote, denn die ersten 20 Prozent der Studienplätze werden aufgrund der Note vergeben. Das heißt also:

Je besser deine Abiturnote, umso wahrscheinlicher ist es, dass du einen Platz in einem Studiengang mit NC bekommst.

Wartesemester

Nach der Abiturnote werden die Wartesemester berücksichtigt. Ein Wartesemester ist jedes halbe Jahr, das du nach deinem Abitur nicht studiert hast – also die Wartezeit vor deinem Studium. Sie werden automatisch gezählt, du musst sie also nirgendwo anmelden oder sie dir bestätigen lassen. Solltest du im Ausland studiert oder eine Ausbildung gemacht haben, zählt dies ebenfalls als Wartesemester.

Die Universitäten und Hochschulen sind dazu verpflichtet, 20 Prozent der verfügbaren Studienplätze nach den Wartesemestern zu vergeben. Das heißt je länger deine Wartezeit ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass du über diesen Faktor einen Studienplatz bekommst.

Sollten zwei Studenten dieselbe Anzahl an Wartesemestern haben, entscheidet wieder die Durchschnittsnote.

Das Auswahlverfahren der Hochschulen

Die restlichen 60 Prozent der noch freien Studienplätze können die Universitäten nach eigens festgelegten Kriterien verteilen. Es gibt dabei bestimmte Kriterien, die zulässig sind. Hier einige Beispiele:

  • Berufspraxis
  • gewichtete Einzelfachnoten
  • fachspezifische Tests
  • Auswahlgespräche
  • Motivationsschreiben
  • eine Kombination dieser Kriterien

Die genauen Kriterien werden von jeder Hochschule in einer eigenen Satzung festgehalten – doch auch bei diesem Auswahlverfahren spielt die Abiturdurchschnittsnote weiterhin eine maßgebliche Rolle.

Wie wird der Notendurchschnitt für den Numerus clausus bestimmt?

Der Notendurchschnitt, der den Numerus clausus bestimmt, wird nicht einmalig festgelegt – er wird für jeden Jahrgang neu ermittelt. Dabei sind die Durchschnittsnoten der Bewerber entscheidend.

Drei Trophäen auf einem Siegertreppchen.
Mit einem guten Abiturdurchschnitt kannst du wahrscheinlicher einen Studienplatz ergattern.

Wenn ein Studiengang nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen zu vergeben hat, dann bekommt der Bewerber, der einen Abiturdurchschnitt von 1,0 hat, den ersten Platz. Danach der mit einem Schnitt von 1,1, 1,2 und so weiter.

Nehmen wir an der letzte freie Platz geht an einen Bewerber mit einer Durchschnittsnote von 2,2 – dann hat dieser Jahrgang einen NC von 2,2. Denn der Numerus clausus richtet sich nach der Mindestnote, die du haben musst, um einen Platz zu ergattern.

Der NC ist also direkt mit den Noten der aktuellen Bewerber verknüpft – aus diesem Grund lässt sich niemals zu einhundert Prozent sagen, wie hoch die Mindestnote für die Zulassung sein muss.

Sollte es viele Bewerber mit guten Noten geben, fällt der NC entsprechend höher aus – hat der beste Bewerber allerdings zum Beispiel nur einen Notendurchschnitt von 2,0 ist der Numerus clausus deutlich niedriger.

Um herauszufinden, welchen Notendurchschnitt du wahrscheinlich für eine erfolgreiche Bewerbung brauchst, kannst du dich an dem Numerus clausus des vorherigen Jahrgangs orientieren. Den NC aus dem Vorjahr findest du häufig auf der Webseite der jeweiligen Universität oder du fragst direkt bei dem zuständigen Studiengangsleiter nach.

Auf dieselbe Weise werden übrigens auch die Studienplätze nach Wartezeit vergeben – jedes Jahr ändert sich die Anzahl an Wartesemester, die du brauchst, um einen Studienplatz zu ergattern.

Also keine Sorge: nicht alle Studiengänge mit einem Numerus clausus erfordern ein Einser-Abitur – für viele Fächer liegt der NC im Zweierbereich und manchmal ist die Nachfrage dann doch noch so gering, dass alle Bewerber einen Platz bekommen.

Lass dich also nicht sofort von einem hohen NC aus dem vorherigen Jahrgang abschrecken und bewirb dich trotzdem.

Spezialfall: Fächerkombination

Solltest du dich dafür entscheiden, dich für ein Haupt- und ein Nebenfach zu bewerben, kann es sein, dass beide Fächer einen unterschiedlichen NC haben. Es kann aber auch sein, dass du nur für dein Hauptfach einen bestimmten Notendurchschnitt brauchst.

Ein Beispiel dafür ist das Grundschullehramt. Hier wählst du nicht nur eine Kombination aus zwei Fächern, sondern musst dich zusätzlich für das Fach Grundschulpädagogik bewerben – an vielen Universitäten sind Fächer wie Mathematik und Deutsch zwar zulassungsfrei, doch Grundschulpädagogik hat fast immer einen Numerus clausus.

Im schlimmsten Fall musst du dich also auf drei verschiedene Fächer mit drei verschiedenen NCs bewerben. Aus diesem Grund lässt sich hier noch weniger eine Aussage treffen, wie hoch der Numerus clausus für das Grundschullehramt in der Regel ausfällt.

Das Nachrückverfahren

Nicht alle Studienbewerber, die einen der begehrten Plätze ergattern, nehmen diesen auch an. Immerhin gibt es viele angehende Studenten, die sich an zahlreichen Universitäten bewerben, um ihre Chancen auf einen Platz zu erhöhen. Das bedeutet, dass nach der ersten Bewerbungsphase wieder einige Plätze frei werden, weil ein Bewerber abgesprungen ist.

Dann beginnt das Nachrückverfahren und der nächstbeste Bewerber rückt automatisch nach.

Wenn du im ersten Auswahlverfahren keinen Platz bekommen hast, landest du automatisch auf der Warteliste. Die Platzierung auf dieser ergibt sich ebenfalls aus der Durchschnittsnote und den Wartesemestern. Solltest du also zunächst eine Absage bekommen, bedeutet das nicht sofort, dass du komplett aus dem Rennen bist.

Das Losverfahren

Das Losverfahren bietet eine weitere Chance, an einen Studienplatz zu kommen. Sollten nach dem Nachrückverfahren trotzdem noch vereinzelte Studienplätze frei sein, werden diese von den Hochschulen ganz einfach unter den Bewerbern verlost.

Das geschieht zweimal im Jahr zum Start des Sommer- und Wintersemesters. In der Studienplatzbörse des Hochschulkompasses kannst du sehen, welche Universitäten noch freie Plätze haben.

Eignungsprüfungen

Für einige Studienfächer gibt es eine gesonderte Eignungsprüfung. Das bedeutet, dass es in manchen Studiengängen nicht darauf ankommt, was für eine Durchschnittsnote du im Abitur hattest: Hier zählt nur das Ergebnis der Eignungsprüfung.

Das ist besonders häufig in künstlerischen Fächern der Fall. Es gibt jedoch auch besonders beliebte Studiengänge, die eine Eignungsprüfung und einen Numerus clausus haben.

Die NC-Quote in Deutschland

Da sich der Numerus clausus aus dem Angebot und der Nachfrage zusammensetzt, gibt es starke Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und Städten.

Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung stellt jedes Jahr eine Statistik auf, die den Numerus clausus in ganz Deutschland analysiert und vergleicht. Im aktuellen Papier werden die Daten aus dem Wintersemester 2019/2020 ausgewertet.

Dabei wurde der Anteil der Studiengänge mit Numerus clausus in vier Kategorien analysiert: Bundesland, Hochschultyp, Abschlussart und Fächergruppen.

Zum Wintersemester 2019/2020 sind 40,7 Prozent aller Studiengänge in Deutschland zulassungsbeschränkt – das sind 0,4 Prozent weniger als im Jahr davor. An Universitäten haben 38,4 Prozent aller Studiengänge einen Numerus clausus, an Fachhochschulen sogar 44,5 Prozent.

Auch zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen gibt es deutschlandweit einen Unterschied: 42,1 Prozent aller Bachelorstudiengänge und 39,2 Prozent aller Masterstudiengänge.

Numerus clausus in den Bundesländern

Auch zwischen den einzelnen Bundesländern Deutschlands gibt es große Unterschiede bei der prozentualen NC-Quote. So haben mindestens 60 Prozent aller Studiengänge in den Stadtstaaten wie Hamburg, Bremen und Berlin einen Numerus clausus. Die niedrigste Quote mit durchschnittlich 30 Prozent haben die Bundesländer Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Die höchsten NC-Quoten:

  • Berlin: 67,0 %
  • Hamburg: 64,8 %
  • Bremen: 61,5 %
  • Saarland: 56,8 %

Die niedrigsten Quoten:

  • Mecklenburg-Vorpommern: 21,9 %
  • Rheinland-Pfalz: 22,0 %

Wenn du also nach einem Studiengang suchst, der keinen Numerus clausus hat, hättest du in Bundesländern wie Hessen und Mecklenburg-Vorpommern eine größere Chance als in beliebten Städten wie Berlin.

Beliebte Fächergruppen

Es gibt natürlich bestimmte Studiengänge, die beliebter sind als andere und somit auch öfter durch einen Numerus clausus zulassungsbeschränkt sind. Dazu zählen vor allem die Rechts-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften.

In ganz Deutschland sind 53,1 Prozent dieser Studiengänge zulassungsbeschränkt – in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bremen und dem Saarland liegt die Quote bei über 70 Prozent.

In den Sprach- und Kulturwissenschaften sind deutschlandweit hingegen nur 29,2 Prozent der Studiengänge mit einem Numerus clausus beschränkt.

Der absolute Höchstwert an beschränkten Studiengängen gibt es in Hamburg für die Fächer Mathematik und Naturwissenschaften: Hier haben ganze 94,5 Prozent einen Numerus clausus.

In Berlin hingegen sind es die Bachelor-Studiengänge in den Sprach- und Kulturwissenschaften, die am häufigsten durch einen NC beschränkt sind: 74,7 Prozent haben einen Numerus clausus.

Den passenden Studiengang finden

Es zeigt sich deutlich, dass es starke Unterschiede zwischen den Fächern und den Ländern gibt, was die Ausweisung eines Numerus clausus betrifft. Das bedeutet also, dass du fast immer eine Möglichkeit hast, deinen Traumstudiengang mit einem geringen oder gar keinem NC zu finden.

Wenn du dich in ganz Deutschland umschaust, findest du sogar Universitäten, an denen beliebte Studiengänge wie Jura zulassungsfrei sind. Denn je beliebter der Standort, umso gefragter sind natürlich auch die Studienplätze.

Natürlich hast du auch die Möglichkeit, dich nach alternativen Fächern umzuschauen, die ähnliche Inhalte anbieten. Du kannst zum Beispiel angewandte Pharmazie studieren statt Pharmazie – in diesem Fall könntest du zwar kein Apotheker werden, aber für ein Pharmazieunternehmen arbeiten. Am besten informierst du dich vorab genau darüber, welche Studiengänge für dich in Betracht kommen.

Auch ein Blick ins Ausland kann sich lohnen, denn hier gelten natürlich andere Regelungen für die Zulassung an Universitäten. In Österreich werden Studienplätze zum Beispiel häufig nicht über die Abitur-Note vergeben, sondern über einen Aufnahmetest.

Natürlich gibt es weiterhin Studiengänge, die immer einen Numerus clausus mit einer hohen Durchschnittsnote haben, wie zum Beispiel Medizin und Psychologie.

Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Einige Studiengänge sind so beliebt, dass sie in ganz Deutschland einen Numerus clausus haben. Dazu gehören die Fächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin – bei ihnen liegt der NC meistens auch im Einser-Bereich.

Die Bewerbung und die Auswahl für diese Studiengänge erfolgt aus diesem Grund organisiert und zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung. Sie bietet den Hochschulen mit ihrem Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) Unterstützung bei der Vergabe der Studienplätze.

Auf dem Bewerbungs-Portal der Stiftung geben Hochschulen ihre Studienangebote bekannt. Die Studienbewerber müssen sich registrieren und können sich anschließen über das Portal der Stiftung oder direkt auf der Webseite der Hochschulen bewerben. Über das DoSV hast du die Möglichkeit, deinen Universitäts-Wünschen eine Priorität zu geben und den Bearbeitungsstand deiner Bewerbung zu sehen.

Nachdem alle Studienplätze über das Auswahlverfahren vergeben wurden, gibt es eine separate Nachrückphase. Das bedeutet, dass sich auch Personen dafür bewerben können, die sich während des Hauptverfahrens noch nicht angemeldet hatten.

Durch diese zentrale Vergabe der Studienplätze soll sichergestellt werden, dass auch wirklich alle verfügbaren Plätze vergeben werden. So ist es einfacher zu sehen, wer eine Mehrfachzulassung erhalten hat und somit zu überprüfen, ob eigentlich freie Plätze blockiert werden.

Falls es dennoch nach den ersten beiden Phasen noch freie Studienplätze geben sollte, werden diese in der Studienplatzbörse veröffentlicht. Hier werden zweimal im Jahr für das Sommer- und Wintersemester noch offene Plätze aufgelistet, für die man sich direkt bei den Universitäten bewerben kann.

Änderung des Auswahlverfahrens für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin

Medizinstudenten sitzen vor einem Laptop.
In Zukunft werden auch Leistungen abseits der schulischen Noten in das Auswahlverfahren einbezogen.

Im Dezember 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das bisherige Zulassungsverfahren für den Studiengang Medizin teilweise verfassungswidrig ist. Es wurde beschlossen, dass das Auswahlverfahren neu geregelt werden soll. Am 1.1. 2020 treten die Änderungen in Kraft und gelten somit zum ersten Mal für das Auswahlverfahren im Sommersemester 2020.

Da für die anderen Fächer, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, ähnliche Reglungen galten, werden auch für die Studiengänge Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin neue Zulassungsverfahren eingeführt. Bei den neuen Regelungen gibt es drei große Veränderungen der Zulassungsquoten.

  • Die Zulassung über die Abiturbestnoten wird auf 30 Prozent erhöht. Die Studienplätze werden also wie zuvor über die besten Durchschnittsnoten vergeben. Hierbei soll durch einen „Länderausgleich“ die Vergleichbarkeit der Abiturnoten verbessert werden.
  • Die Vergabe über die Wartesemester wird abgeschafft. Bis 2022 gilt jedoch eine Übergangszeit, in der Wartesemester noch in einem gewissen Rahmen berücksichtigt werden.
  • Stattdessen gibt es eine zusätzlich Eignungsquote von 10 Prozent. In diesem Verfahren dürfen nur schulnotenunabhängige Auswahlkriterien verwendet werden. Das können zum Beispiel spezielle Tests für die einzelnen Studiengänge sein, eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf wie zum Beispiel Altenpfleger/in Hebamme oder Notfallsanitäter/in, eine zweijährige Berufserfahrung in einem dieser Berufe und sogar Preise in Wettbewerben.
  • Das Auswahlverfahren der Hochschulen bleibt bei 60 Prozent. Auch hier wird es in Zukunft einen Länderausgleich der Abiturnote geben, der durch ein Prozentrangverfahren durchgeführt wird. An einigen Universitäten werden hier in Zukunft auch notenunabhängige Auswahlkriterien berücksichtigt.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Abiturnote zwar nach wie vor eine große Rolle spielt, Bewerber jedoch schon bald die Möglichkeit haben, über andere Leistungen in medizinischen Bereichen einen Studienplatz zu bekommen. Durch die Abschaffung der Wartezeit wird noch deutlicher, dass in Zukunft mehr Wert auf die tatsächliche Qualifikation der Bewerber gelegt werden soll.

Deine Abiturnote und der Numerus clausus spielen eine große Rolle, wenn es darum geht, den Traumstudiengang für dich zu finden. Dennoch solltest du nicht gleich den Kopf in den Sand stecken, falls ein Fach an der Universität deiner Wahl für dich unerreichbar scheint. Du hast die Möglichkeit, auch nach dem ersten Auswahlverfahren noch einen Studienplatz zu ergattern oder dich ganz einfach nach anderen Universitäten und Fachhochschulen umzuschauen, die das gewünschte Fach ohne einen Numerus clausus anbieten.

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