Das Wichtigste auf einen Blick:

Krankheit ist nicht gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit.
Wer sich krank fühlt, sollte zum Arzt gehen, anstatt Suchmaschinen für eine Selbstdiagnose zu nutzen.
Wer nicht krank zur Arbeit geht, sondern zu Hause bleibt, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren.
Besondere Vorsicht ist im Umgang mit Lebensmitteln geboten.

Du wachst morgens auf und fühlst dich nicht gut, hast Kopfschmerzen oder dir ist einfach nicht wohl. Eigentlich möchtest du im Bett bleiben, aber du musst zur Arbeit. Du stehst vor einer Entscheidung: Gehst du krank zur Arbeit oder bleibst du zu Hause?

Die Entscheidung trifft der Arbeitnehmer

Grundsätzlich gilt: Wer sich krank fühlt, sollte zum Arzt gehen. Allerdings ist das Krankheitsempfinden sehr subjektiv und nicht jede Erkrankung bedeutet zwangsläufig eine Arbeitsunfähigkeit und ist ein Grund, daheimzubleiben.

Orientiere dich bei deiner Entscheidung an der Schwere der auftretenden Symptome und bedenke, welchen Tätigkeiten du beruflich nachgehen musst. Wer im Büro arbeitet und einen Schnupfen oder leichte Kopfschmerzen hat, lässt sich eher nicht ärztlich behandeln. Wenn sich dein Zustand jedoch verschlechtert, ist es an der Zeit, den Arzt aufzusuchen.

Dr. Google

Das Googeln von Symptomen ist sowohl beliebt als auch verpönt.
Natürlich kannst du Suchmaschinen für eine erste „Diagnose“ nutzen. Allerdings solltest du die Ergebnisse, die dabei herauskommen, nicht allzu ernst nehmen und abwägen, wie realistisch diese sind. Dass du dir eine gewöhnliche Grippe zugezogen hast, ist meist wahrscheinlicher, als dass du unter Dengue-Fieber leidest, und Kopfschmerzen bedeuten nicht zwangsläufig, dass du einen Hirntumor hast.

Sicherheit über eine Erkrankung kann letztendlich nur ein Arztbesuch liefern. Allerdings bist du nicht verpflichtet, dem Rat deines Arztes zu folgen.

Wenn du krank zur Arbeit gehst

Nahezu jeder war wohl schon einmal mit einer Erkältung im Büro. Ein gewöhnlicher Schnupfen ist in der Regel nicht besorgniserregend, wenn dieser aber über Wochen anhält oder mit anderen Symptomen wie starken Kopfschmerzen, Fieber und eitrigem Schleim daherkommt, steckt möglicherweise doch etwas mehr dahinter.

Ausschlaggebend ist unter anderem, wie fit du allgemein bist und ob du bereits unter einer chronischen Krankheit leidest. Bei Symptomen wie Schüttelfrost, Muskel- oder Gelenkschmerzen solltest du einen Arzt aufsuchen.

Auch bei einer leichten Erkältung besteht weiterhin das Risiko, deine Kollegen anzustecken, wenn du zur Arbeit gehst. Ob du dieses eingehen möchtest, liegt zunächst in deinem eigenen Ermessen. Um das Ansteckungsrisiko möglichst klein zu halten, beachte einige Hygieneregeln:

  • Niese und huste in deine Armbeuge, wende dich dabei von deinen Kollegen ab.
  • Nutze Papiertaschentücher und entsorge diese nach einmaliger Benutzung in einem geschlossenen Mülleimer.
  • Wasche dir mehrmals täglich die Hände mit Wasser und Seife.
  • Nutze keine gemeinsamen Gegenstände. Wenn sich dies nicht vermeiden lässt, desinfiziere den Gegenstand nach Berührung.
  • Drücke Türklingen mit dem Ellenbogen hinunter, um Türen zu öffnen.
  • Unterlasse es, deinen Kollegen, die Hand zu reichen.
  • Lüfte regelmäßig die Arbeitsräume.
  • Halte Abstand zu anderen Mitarbeitern.

Lege auch deinen Kollegen nahe, diese Richtlinien zu befolgen. Je mehr Mitarbeiter sich daran halten, desto geringer ist die Gefahr, dass eine Krankheitswelle das Unternehmen überrollt.

Besondere Vorsicht im Umgang mit Lebensmitteln

Besondere Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn du im Beruf mit Lebensmitteln in Berührung kommst. Laut dem Infektionsschutzgesetz können sich bestimmte Krankheitserreger unter anderem in Fleisch, Fisch, Eiprodukten und Milch besonders leicht vermehren. Wer also beispielsweise in einer Gaststätte oder einem Restaurant tätig ist, sollte sich ganz besonders an die Hygieneregeln halten und nicht krank arbeiten gehen. Bereitest du mit einer Grippe Gerichte zu, können sich die Viren ohne Probleme im Gastraum verbreiten.

Manchmal gilt: besser Bett statt Büro

Eine Verkühlung verschwindet oft schon innerhalb weniger Tage. Bessert sich dein Zustand nicht, solltest du einen Arzt aufsuchen. Wenn deine Produktivität leidet, schadest du womöglich dem Geschäftsbetrieb. Du riskierst nicht nur, deine Kollegen anzustecken, sondern läufst auch Gefahr, deine Genesung zu verzögern. Deine Erkrankung könnte chronisch werden und du könntest Folgekrankheiten bekommen.

Übrigens ist dein Arbeitgeber berechtigt, dich nach Hause schicken, wenn du augenscheinlich arbeitsunfähig bist. Auf diese Weise kommt er seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten nach.

Wenn Arbeitnehmer krank zur Arbeit gehen, wird das auch als Präsentismus bezeichnet. Gründe für dieses Verhalten sind unter anderem die Angst vorm Arbeitsplatzverlust, ein ausgeprägtes Pflichtgefühl oder Selbstüberschätzung.

Was im ersten Augenblick wie eine leichte Erkältung wirkt, kann sich schnell als eine ernstere Erkrankung entpuppen. Nachfolgend sind noch einige Fälle aufgeführt, in denen du vermutlich eher ins Bett gehörst als ins Büro:

Wenn deine Körpertemperatur über 38 Grad Celsius steigt, kann das auf eine Entzündung oder eine Grippe hindeuten. Am besten misst du im Ohr oder rektal deine Temperatur. Bei der Mund- oder Achselmessung sind stärkere Abweichungen möglich.
Wenn starke Kopfschmerzen auftreten und über mehrere Tage anhalten oder immer wiederkehren, solltest du den Arzt aufsuchen.
Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sind häufig Symptome einer Magen-Darm-Grippe. Deshalb solltest du zu Hause bleiben, viel trinken und den Arzt aufsuchen, wenn sich die Situation nicht innerhalb kurzer Zeit verbessert.
Hast du starke Ohrenschmerzen, könnest du dir eine Mittelohrentzündung oder eine Infektion im Bereich des Gehörgangs zugezogen haben.
Durch schmerzhaften Husten mit Auswurf oder Atemnot macht sich unter anderem eine Bronchitis oder eine Lungenentzündung bemerkbar.
Anhaltende Halsschmerzen und Schluckbeschwerden können auf eine Mandelentzündung hinweisen. Diese muss mit Antibiotika behandelt werden.
Sind deine Augen entzündet und/oder eitrig, deutet das auf eine Bindehautentzündung hin. Diese ist hochansteckend und muss behandelt werden, da die Sehkraft dauerhaft geschädigt werden kann.
Blasenentzündungen sorgen für häufigen Harndrang und Schmerzen beim Wasserlassen. Oft sind sie harmlos und klingen schnell wieder ab. Wenn es sich jedoch um eine schwerere Infektion handelt, kommen Antibiotika zum Einsatz.

Allgemein gilt: Wenn die Symptome länger als ein paar Tage anhalten, solltest du nicht krank arbeiten gehen. Wer nicht zum Arzt geht, riskiert, dass eine Infektion sich auf andere Organe wie Herz oder Nieren überträgt.

Wenn du nicht krank zur Arbeit gehst

Entscheidest du dich dafür, zu Hause zu bleiben, dann bedenke, dass du dich ordnungsgemäß krankmelden musst. Du bist dazu verpflichtet, deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich deinem Arbeitgeber mitzuteilen – bestenfalls noch vor Arbeitsbeginn. Wenn du dich nicht meldest, droht womöglich eine Abmahnung.

Wie die Krankmeldung erfolgt, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Am sichersten ist ein kurzer Anruf, aber auch per E-Mail, SMS oder Nachricht via Messenger-Dienst kannst du deinen Chef theoretisch informieren. Hierbei solltest du daran denken, eine Antwort anzufordern, um sicherzugehen, dass deine Nachricht angekommen ist. Wenn in deinem Unternehmen eine bestimmte Variante gefordert ist, dann hältst du dich natürlich daran.

Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht anders geregelt, gilt laut Entgeltfortzahlungsgesetz, dass du bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Tage andauert, spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung bei deinem Arbeitgeber vorlegen musst. Dieser ist jedoch berechtigt, schon früher ein ärztliches Attest zu fordern. Oft ist eine ärztliche Bescheinigung schon am ersten Krankheitstag gewünscht. Die Diagnose musst du deinem Chef nicht mitteilen.

Du bekommst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in drei Ausführungen: Eine behältst du, eine bekommt dein Arbeitgeber und eine ist für die Krankenkasse. Damit sicherst du dir deinen Anspruch auf Krankengeld.

Bevor du die Krankschreibung per Post verschickst, kannst du deinem Arbeitgeber per E-Mail ein Foto oder einen Scan zukommen lassen. Ist absehbar, dass du über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sein wirst, musst du auch dies unverzüglich deinem Arbeitgeber mitteilen und eine Folgebescheinigung vorlegen.

Solange der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt, ist der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern.

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