Das Wichtigste auf einen Blick:

Unter Mobbing verstehen Experten das systematische und wiederholte Schikanieren, Anfeinden und Diskriminieren über einen längeren Zeitraum.
Mobbing am Arbeitsplatz kann sowohl unter Kollegen als auch zwischen Vorgesetzten und Untergebenen stattfinden.
Einzelne Mobbinghandlungen sind strafbar. Allerdings steht das Opfer in der Nachweispflicht, sodass es sinnvoll ist, ein Mobbing-Tagebuch zu führen.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Mobbing im Unternehmen zu unterbinden. Geschieht dies nicht, kann er gegebenenfalls zur Leistung von Schadensersatz oder zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet werden.

Wenn der Begriff „Mobbing“ fällt, denken die meisten vermutlich zunächst an eine Schulhofsituation, bei der Kinder oder Jugendliche von ihren Mitschülern schikaniert werden. Tatsächlich gibt es Mobbing aber auch unter Erwachsenen, insbesondere am Arbeitsplatz.

Mobbing: Definition

Bei Mobbing handelt es sich um einen zwischenmenschlichen Konflikt, bei dem meist eine Einzelperson über einen längeren Zeitraum systematisch und wiederholt von einer oder mehreren Personen schikaniert wird. Mobbing kann in verschiedenen Formen auftreten. Zu typischen Mobbinghandlungen zählen unter anderem Beleidigungen, Demütigungen, Ausgrenzung und Benachteiligung.

„Systematisch“ bedeutet, dass die angreifenden Handlungen aufeinander aufbauen oder ineinander übergreifen. Es ist beispielsweise kein Mobbing, wenn sich jemand dir gegenüber unhöflich verhält. Wenn sich deine Kollegen dir gegenüber aber dauerhaft respektlos verhalten oder fiese Gerüchte über dich verbreiten, kann durchaus von Mobbing gesprochen werden.

Typische Ziele von Mobbing sind die dauerhafte Ausgrenzung oder Rufschädigung einer Person.

Zum Mobbing gehören mindestens zwei Personen: Der Mobber oder Täter und der Gemobbte beziehungsweise das Opfer. Genau genommen sind aber noch weitere Personengruppen involviert. Zum einen gibt es die Mitläufer, die selbst aktiv am Mobben beteiligt sind. Zum anderen gelten auch die Zuschauer, die das Geschehen beobachten, und die Wegschauer, die bewusst ihre Augen davor verschließen, als Teil des Problems.

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Zu Mobbing kommt es insbesondere dort, wo Menschen sogenannte Zwangsgemeinschaften bilden. Hierbei handelt es sich um Gruppen von Menschen, die auf engem Raum gemeinsam Zeit verbringen müssen und die Gruppe nicht einfach verlassen können. Typische Beispiele hierfür sind Kinder in einer Schulklasse oder eben Erwachsene am Arbeitsplatz. In diesen Umfeldern kann schnell ein Konkurrenzdenken entstehen und es kommt zu Rivalitäten und Anfeindungen.

Fast jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wurde schon einmal Opfer von Mobbing. Das geht aus einer Studie des Büroausstatters Viking in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut OnePoll hervor, deren Ergebnisse 2019 veröffentlicht wurden.

In einigen Berufsgruppen ist Mobbing häufiger zu beobachten als in anderen, unter anderem im Verkaufsbereich und im Bankwesen. Überraschenderweise kommt es aber auch in sozialen Berufen, beispielsweise im Pflegebereich, häufig zu Mobbingvorfällen.

Du kannst Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen, aber auch durch Vorgesetzte oder deinen Arbeitgeber erfahren. Letzteres wird auch als Bossing bezeichnet und wirkt aufgrund der ungleichen Machtverhältnisse besonders bedrohlich. Umgekehrt ist es aber auch möglich, dass Vorgesetzte von Mitarbeitern gemobbt werden. Dieses Phänomen heißt wiederum Staffing.

Einige Beispiele für Mobbingsituationen am Arbeitsplatz:

Du wirst am Arbeitsplatz beleidigt und niedergemacht.
Hinter deinem Rücken werden herabwürdigende Gerüchte über dich verbreitet.
Dir werden wichtige Informationen vorenthalten oder Fehlinformationen weitergeben, um dich zu sabotieren.
Du wirst eingeschüchtert und erfährst Gewaltandrohungen.
Du wirst beispielsweise von Gesprächen, Meetings oder beim Mittagessen ausgegrenzt.
Du wirst ignoriert.
Dir werden immer wieder Aufgaben zugeteilt, die besonders unangenehm, schwierig oder in der vorgegebenen Zeit nicht zu bewältigen sind, die deiner beruflichen Qualifikation nicht entsprechen oder schlichtweg sinnlos sind.
Du erhältst übertriebene, unberechtigte, abwertende oder verletzende Kritik.
Du wirst unhöflich oder respektlos behandelt.
Selbstverständliche Hilfen werden dir verweigert.
Deine Kollegen stellen dir im Betrieb nach.
Du erfährst ungewollte Berührungen oder sexuelle Belästigung.

Cybermobbing

Mobbing kann beispielsweise im Büro über direkte soziale Interaktionen stattfinden, aber unter anderem auch über Messenger-Dienste, E-Mail-Services oder soziale Medien. Wenn dies der Fall ist, wird von Cybermobbing gesprochen. Diese Art des Mobbings ist nicht nur am Arbeitsplatz bekannt, sondern findet auch im Privatleben statt.

Gerade in sozialen Medien ist Mobbing ein Problem, da sich die Nutzer hinter Pseudonymen verstecken können und somit eher dazu bereit sind, soziale Grenzen zu überschreiten. Außerdem können peinliche oder beleidigende Beiträge, Fotos oder Hasskommentare schneller eine große Reichweite erzielen.

Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist Mobbing

Fälschlicherweise werden auch einmalige Gemeinheiten umgangssprachlich häufig als Mobbing bezeichnet. Wenn ein Arbeitskollege einen schlechten Tag hat und dir gegenüber deshalb unhöflich erscheint, ist das kein Mobbing. Als solches zählen bestimmte Handlungen erst, wenn sie tatsächlich zielgerichtet und wiederholt erfolgen, also ein System hinter ihnen steckt.

Dass in Betrieben hin und wieder Klatsch und Tratsch die Runde macht und es gelegentlich zu Konflikten kommt, ist vollkommen normal. In diesem Fall ist ein gutes Konfliktmanagement wichtig, damit Probleme gelöst werden, bevor sie sich zum Mobbing entwickeln. Nur so kann der Arbeitgeber ein produktives Arbeitsklima aufrechterhalten.

Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz

Wenn du schon einmal gemobbt wurdest oder vielleicht sogar gerade gemobbt wirst, hast du dir sicherlich schon öfter folgende Frage gestellt:

„Warum ich?“

Wer gemobbt wird, sucht die Schuld meist zunächst bei sich selbst. Dies ist jedoch die falsche Herangehensweise, weil dadurch dein Selbstwertgefühl noch mehr leidet. Plötzlich entdeckst du Fehler an dir, die es eigentlich gar nicht gibt.

In der Regel gibt es keine plausiblen Gründe dafür, warum ausgerechnet du zum Mobbingopfer wirst. Oft verfügt der Mobbende über ein geringes Selbstwertgefühl und versucht sein Ego dadurch zu stärken, dass er Kollegen schlecht dastehen lässt.

Möglicherweise hast du einen besonders guten Draht zum Chef oder erbringst herausragende Leistungen und ziehst dadurch den Neid deiner Kollegen auf dich. Vielleicht wirst du auch gemobbt, weil du andere Lebensumstände hast als die anderen Angestellten. Beispielsweise bist du die einzige Person in deiner Abteilung, die noch bei den Eltern wohnt oder keine Kinder hat.

Mobbing kann durch bestimmte Umstände im Betrieb begünstigt werden. Insbesondere wenn das Betriebsklima allgemein nicht besonders gut ist und ein ausgeprägter Konkurrenzkampf herrscht, kommt es unter den Angestellten zu größeren Konflikten, die in Mobbing umschlagen können.

Weitere Ursachen sind unter anderem

  • Stress,
  • unzureichende Kommunikation,
  • ungerechte Arbeitsverteilung oder
  • Langeweile.

Das Management und der Führungsstil innerhalb eines Unternehmens können dabei helfen, Mobbing unter den Angestellten zu verhindern. Wichtig sind Strukturen und durchsetzungsfähige Führungskräfte. Vorgehensweisen und Strategien zur Verhinderung von Mobbing können zudem in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz

Die psychische Belastung durch Mobbing wirkt sich unter anderem auf die Motivation und die Leistungsfähigkeit aus. Allgemein hat es negative Auswirkungen auf die Arbeitsatmosphäre.

Arbeitnehmerin weint wegen Mobbing
Wer Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz wird, fühlt sich schnell hilflos und fürchtet sich davor, arbeiten zu gehen.

Mobbingopfer fühlen sich oft hilflos, haben Angst, bei der Arbeit zu erscheinen, und geringeres Selbstbewusstsein. Häufig kommt es zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen. In besonders schlimmen Fällen können sich sogar Selbstmordgedanken bei den Betroffenen entwickeln. Auch physische Leiden wie Kopf- oder Bauchschmerzen, Atemprobleme, Schlaf- oder Essstörungen können Folgen anhaltenden Psychoterrors sein. Somit ist es nicht ungewöhnlich, dass Arbeitnehmer aufgrund von Mobbing arbeitsunfähig werden oder sogar ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Du kannst dich somit nicht wegen Mobbings krankschreiben lassen, aber wegen der dadurch ausgelösten körperlichen und mentalen Beschwerden. Du erhältst dann sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung. Hält deine Arbeitsunfähigkeit länger an, zahlt dir deine Krankenkasse ein Krankengeld. Dieses liegt in der Regel bei 70 Prozent deines letzten Bruttoeinkommens.

Auch für das Unternehmen, bei dem du arbeitest, hat das Mobbing negative Folgen, denn es entstehen unter anderem Kosten durch Fehlzeiten und eine verminderte Arbeitsleistung. Außerdem kann das Ansehen des Betriebs Schaden nehmen, wenn Mobbingfälle öffentlich bekannt werden.

Mobbing am Arbeitsplatz: Vier Phasen

Der Mobbingprozess kann in mehrere Phasen unterteilt werden – meist ist von vier Phasen die Rede. Die Dauer der einzelnen Phasen ist von Fall zu Fall verschieden. Insgesamt kann sich der Prozess über mehrere Jahre erstrecken – vorausgesetzt, es werden keine Gegenmaßnahmen unternommen.

  1. Am Anfang des Prozesses steht der Auslöser, ein ungelöster Konflikt. Dadurch entsteht eine Abneigung und es kommt zu vereinzelten Mobbing-Vorfällen.
  2. Die persönlichen Angriffe steigern sich in ihrer Häufigkeit und Intensität. Es geht nicht mehr um den ursprünglichen Konflikt, sondern darum, das gewählte Opfer zu schikanieren.
  3. Durch die andauernden Schikanen ist der Betroffene verunsichert, hat Selbstzweifel und macht Fehler am Arbeitsplatz.
  4. Letztendlich verliert er aufgrund der psychischen Belastung den Job oder ist sogar dauerhaft arbeitsunfähig.

Bei Mobbing am Arbeitsplatz Hilfe suchen

Oft versuchen die Leidtragenden, die Situation zunächst zu ignorieren und hoffen darauf, dass der Psychoterror von selbst endet. Das kann zwar der Fall sein, ist aber nicht die Regel. Deshalb solltest du so schnell wie möglich reagieren, wenn du das Gefühl hast, gemobbt zu werden. Je länger du wartest, desto mehr verselbstständigt sich das Geschehen und du gerätst immer weiter in die Opferrolle. Besser ist es, sich schnellstmöglich Unterstützung zu suchen, damit Lösungen gefunden werden können, bevor die Situation eskaliert.

<a target="_self" aria-label="Vertraue dich <strong>Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten
Vertraue dich Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten an, zu denen du ein besonders gutes Verhältnis hast.
Wenn vorhanden, wende dich an den Personal- oder Betriebsrat.
Du hast auch die Möglichkeit, dich direkt an deinen Arbeitgeber zu wenden.
Gehörst du einer Gewerkschaft an, kannst du auch hier Unterstützung bekommen.
Du kannst ebenfalls Hilfe bei Mobbingberatungsstellen suchen.

Bevor du um Unterstützung bittest, kann es helfen, das direkte Gespräch mit dem Kollegen zu suchen, der dich mobbt. Vielleicht ist ihm gar nicht bewusst, welche Gefühle sein Verhalten in dir auslöst. Wenn dieser sich jedoch nicht einsichtig zeigt, solltest du einen Vertrauten – einen Arbeitskollegen oder Vorgesetzten – hinzuziehen und ein klärendes Gespräch unter Zeugen fordern.

Sollte auch dieses Gespräch keine Besserung der Situation bewirken oder sogar abgelehnt werden, ist es an der Zeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen und deinen Chef, den Betriebs- oder Personalrat hinzuziehen. Wenn nichts anderes hilft, können juristische Schritte notwendig werden. In diesem Fall ist es sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren, der dich aus rechtlicher sich zu deinem Vorgehen beraten kann.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Betroffene, auf Mobbing zu reagieren, beziehungsweise um sich dagegen zu wehren. Wichtig ist, dass du nicht beginnst, dich zu isolieren und womöglich noch zu Medikamenten oder Alkohol zu greifen. Derartige Mittel bringen keine dauerhafte Besserung und gefährden deine Gesundheit.

Arbeitsrecht: Ist Mobbing strafbar?

In Deutschland gibt es im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich, Dänemark und Finnland kein Anti-Mobbing-Gesetz. Allerdings verstoßen verschiedene Mobbinghandlungen gegen das Persönlichkeitsrecht des Menschen, wie es im Grundgesetz (GG) verankert ist:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG)

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ (Art. 2 Abs. 1 GG)

Verschiedene Teilhandlungen von Mobbing sind somit strafbar und können zur Anzeige gebracht werden. Im Strafgesetzbuch verankert und somit rechtlich relevant sind unter anderem:

Beleidigungen
üble Nachrede
Verleumdung
Körperverletzung
Nötigung
Bedrohung
Diebstahl

Vom Beschwerderecht Gebrauch machen

Wenn du gemobbt wirst, kannst du von dem Beschwerderecht Gebrauch machen, das dir laut Betriebs­verfassungs­gesetz (BetrVG ) zusteht, und dich bei deinem Arbeitgeber (§ 84 Abs. 1 BetrVG) oder beim Betriebsrat (§ 85 Abs. 1 BetrVG) beschweren.

Wird dem Arbeitgeber eine Beschwerde vorgetragen, so muss er diese prüfen und – sofern er die Beschwerde als berechtigt erachtet – dafür sorgen, dass sich die Situation bessert. Wendest du dich mit deinem Anliegen an den Betriebsrat, muss sich dieser mit dem Arbeitgeber über deinen Fall beraten. Auch hier muss es sich um eine berechtigte Beschwerde handeln.

Der Betriebsrat kann nach Paragraph 104 des Betriebs­verfassungs­gesetzes die Versetzung oder Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn dieser den Betriebsfrieden wiederholt stört. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, der begründeten Forderung nachzukommen, kann der Fall vor Gericht gehen. Gibt das Arbeitsgericht dem Antrag des Betriebsrats statt, muss der Arbeitgeber entsprechend handeln.

Ein Mobbing-Tagebuch als Nachweis

Wenn du eine Beschwerde vorbringst, musst du diese auch begründen und möglichst Beweise vorlegen können. Deshalb ist es sinnvoll, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Darin hältst du schriftlich fest, an welchen Tagen es um welche Uhrzeit zu welchen Vorfällen kam und welche Wirkung diese auf ich hatten. Notiere auch wie du reagiert hast, ob es einen bestimmten Anlass oder eine naheliegende Ursache gab und ob es Zeugen oder Beweise gibt. Unterlassen solltest du Beschimpfungen und Unterstellungen sowie Verallgemeinerungen.

Mit dem Tagebuch kannst du die Regelmäßigkeit der Attacken nachweisen und somit, dass es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Wichtig ist, dass du das Tagebuch konsequent führst und tatsächlich jedes Vorkommnis einträgst. Es kann außerdem als Beweismittel dienen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Denn dann liegt es an dir als Opfer, einen Nachweis für bestimmte Taten zu erbringen.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat gegenüber den Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht zu erfüllen. Hierbei handelt es sich um eine Nebenpflicht, die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergibt. Diese Pflicht ist zudem gesetzlich geregelt (§ 241 BGB) und hat zum Ziel, dass die körperliche und geistige Gesundheit sowie die Ehre der Arbeitnehmer gewahrt wird.

Somit muss der Arbeitgeber alle möglichen Maßnahmen einleiten, um Mitarbeiter zu schützen und Mobbing zu unterbinden. Außerdem darf er natürlich auch nicht selbst zum Mobber werden. Verstößt er gegen seine Fürsorgepflicht, kann er haftbar gemacht werden.

Maßnahmen, die dein Chef ergreifen kann, sind beispielsweise:

Befragung anderer Mitarbeiter, um den genauen Sachverhalt zu ermitteln
Gespräch mit den beteiligten Mitarbeitern
Abmahnung des mobbenden Mitarbeiters
Versetzung, Beurlaubung oder Kündigung des Mobbers
dem Mobbingopfer anbieten, die Arbeitsposition zu wechseln

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Es ist gesetzlich geregelt, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig beispielsweise das Leben oder die Gesundheit eines anderen verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist (§ 823 BGB ). Somit hast du aufgrund des Mobbings und der dadurch entstandenen Konsequenzen einen Anspruch auf Schadensersatz. Diesen Anspruch kannst du nicht nur gegenüber dem mobbenden Kollegen oder Vorgesetzten, sondern auch gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen, wenn dieser keine Maßnahmen unternommen hat, um deine Situation zu verbessern.

Wenn du beispielsweise aufgrund des anhaltenden Psychoterrors ernsthaft erkrankst und über längere Zeit in ärztliche Behandlung musst, kann dir ein Anspruch auf Ersatz der dadurch entstehenden Kosten zustehen. So kann außerdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen.

Unzulässige Diskriminierung

Wenn du das Gefühl hast, aufgrund deiner ethnischen Herkunft, deines Geschlechts, deiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, deines Alters oder deiner sexuellen Identität gemobbt zu werden, kannst du dich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus den genannten Gründe zu verhindern.

Mobbing am Arbeitsplatz: Kündigung als letzter Ausweg?

Wenn sich die Situation trotz verschiedener Bemühungen nicht bessert, können eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag letztendlich die Lösung sein. Dies ist zwar häufig das Ziel von Mobbern – insbesondere dann, wenn es sich dabei um deinen Chef handelt –, kann aber manchmal auch der sinnvollste Ausweg sein.

Eine außerordentliche Kündigung kann unter anderem dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber nach mehrmaligen Hinweisen und Gesprächen, nicht angemessen gegen das Mobbing vorgeht. In diesem Fall kann dem betroffenen Arbeitnehmer zudem ein Schadensersatzanspruch nach Paragraph 628 des Bürgerlichen Gesetzbuches zustehen. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, ihm einen Teil des ausbleibenden Lohns zu zahlen.

Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer kann auch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn das Unterzeichnen kann eine dreimonatige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld zur Folge haben. Auf jeden Fall sollte der Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen.

Bildnachweis: New Africa / Shutterstock.com; TheVisualsYouNeed / Shutterstock.com