Das Wichtigste auf einen Blick:

Bei der Abfindung handelt es sich um eine einmalige außerordentliche Geldzahlung des Arbeitgebers nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine Abfindung kann nicht nur als Entschädigung dienen, sondern auch den Weggang eines Mitarbeiters “erkaufen”, wenn er eigentlich nicht kündbar ist.
Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage wird nur die Kündigung aufgehoben, eine Abfindung gibt es nicht automatisch.
Die Höhe einer Abfindung hängt von den Umständen der Kündigung ab – eine pauschale Summe ist nicht üblich.

Fluch oder Segen: Eine Kündigung kann sowohl ein Schritt in eine neue Richtung sein als auch ein herber Rückschlag. Häufig winkt jedoch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Entschädigung eine Abfindung. Wir erklären, wann du Anspruch auf eine Abfindung hast, wie du sie aushandelst und welche Fristen du beachten musst.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Geldzahlung des Arbeitgebers nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist also eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Zahlung soll dem Arbeitnehmer den Weg in ein neues Beschäftigungsverhältnis erleichtern und ihm über eine vorübergehende Arbeitslosigkeit hinweghelfen.

In vielen Fällen dient eine Abfindung nicht nur als Entschädigung, sondern soll dem Arbeitnehmer auch das Verlassen des Betriebs versüßen. Das geschieht meistens dann, wenn eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist, der Arbeitgeber sich aber dennoch trennen möchte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich in dem Fall auf einen Aufhebungsvertrag samt Abfindungszahlung einigen.

Eine Abfindung ist also auch eine Art Selbstschutz des Arbeitgebers. Jeder Mitarbeiter, der gekündigt wird, hat die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen – ein Prozess, der für den Arbeitgeber sehr kostspielig werden kann. Eine Abfindung kann gekündigte Arbeitnehmer daher milde stimmen.

Wer hat einen Anspruch auf eine Abfindung?

Nach deutschem Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Denn laut Gesetzt gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, mit einer Kündigung zu verfahren:

  • Die Kündigung war rechtmäßig und der Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen.
  • Die Kündigung war unrechtmäßig und der Arbeitnehmer wird weiter in dem Unternehmen beschäftigt.

Natürlich sieht das in der Praxis anders aus, denn besonders in der zweiten Situation kommt es häufig zu Konflikten oder sogar einem Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein weiteres Zusammenarbeiten ist danach kaum noch realistisch. An dieser Stelle kommt die Abfindung ins Spiel.

Sie ist in den meisten Fällen eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es gibt jedoch auch rechtliche Ausnahmefälle, in denen eine Abfindung in jedem Fall bezahlt werden muss.

Wann muss eine Abfindung bezahlt werden?

In Deutschland gibt es einige Fälle, in denen der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist, eine Abfindung zu bezahlen.

  • Es kam zu einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich über die Kündigung und die Abfindung.
  • Es wurde ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung ausgehandelt und unterschrieben.
  • Es gab ein Urteil des Arbeitsgerichts, das Arbeitsverhältnis wegen einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung aufzulösen.
  • Die Abfindung wurde in einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan festgelegt. Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über eine Milderung der wirtschaftlichen Nachteile für den Arbeitnehmer, wenn es zum Beispiel eine ungeplante Betriebsänderung geben sollte.
  • Es liegt ein gerichtliches Urteil vor, das der Arbeitnehmer in Folge von Betriebsveränderungen einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich hat.
  • Sollte ein Unternehmen regelmäßig Abfindungen an seine Mitarbeiter zahlen, kann man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen und eine Abfindung beanspruchen. Wenn eine Handlung fortwährend praktiziert wird und eine längere Tradition hat, dann wird diese verbindlich.
Achtung

Kündigungsschutzklage

Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage bekommst du nicht automatisch eine Abfindung zugesprochen. Durch diese wird nur die Kündigung aufgehoben. Du hast also die Möglichkeit, wieder in deinen alten Beruf zurückzukehren. Im zweiten Schritt kann es dann jedoch zu einer Einigung über eine Abfindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, um das Arbeitsverhältnis doch noch zu beenden.

Warum wird freiwillig eine Abfindung gezahlt?

Selbst wenn es keine rechtliche Grundlage für die Zahlung einer Abfindung gibt, zahlen viele Arbeitgeber freiwillig eine Entschädigung nach der Kündigung.

Das kann zum einen eine soziale Entscheidung sein, um dem ehemaligen Arbeitnehmer den zukünftigen beruflichen Weg zu erleichtern und seine Arbeit zu wertschätzen.

In den meisten Fällen ist es jedoch eine Absicherung, um einer Kündigungsschutzklage aus dem Weg zu gehen.

Selbst bei einer gerechtfertigten Kündigung ist ein Gerichtsprozess eine kostspielige Angelegenheit. Sollte das Gericht feststellen, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war, muss der Arbeitgeber den entfallenen Lohn nachzahlen, obwohl der Mitarbeiter seit der Kündigung nicht gearbeitet hat.

Aus diesem Grund schließen viele Arbeitgeber schon vorab einen Aufhebungsvertrag ab, um einem Prozess entgegenzuwirken.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Sie unterscheidet sich jedoch grundlegend von einer normalen Kündigung. Wir haben die Unterschiede für dich aufgelistet:

Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist entfällt, was bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis sehr kurzfristig aufgelöst werden kann – sogar noch am Tag der Unterschrift.

Kündigungsschutz

Der gesetzliche Kündigungsschutz entfällt ebenfalls. Bei einem Aufhebungsvertrag müssen keine sozialen Kriterien berücksichtigt werden und auch der besondere Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung oder Schwangerschaft entfällt.

Betriebsrat

Bei einem Aufhebungsvertrag hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht. Dieser würde bei einer normalen Kündigung zum Beispiel vorab prüfen, ob alle sozialen Punkte berücksichtigt wurden und ob der Arbeitnehmer nicht in einer anderen Stelle im Unternehmen weiterarbeiten könnte.

Arbeitslosengeld

Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, hast du automatisch eine aktive Position zur Herbeiführung deiner Arbeitslosigkeit eingenommen. Sobald dies der Fall ist, kommt es zu einer Sperrung des Arbeitslosengelds.

Solltest du allerdings einen wichtigen Grund für die Unterzeichnung angeben, wird die Zahlung nicht gesperrt. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel dann gegeben, wenn du ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hättest. Mehr zu dem Thema Abfindungen und Arbeitslosengeld erfährst du weiter unten im Text.

Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, verzichtest du also auf viele Rechte, die dir als Arbeitnehmer normalerweise zustehen.

Die Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Ein Mann packt nach der Kündigung im Büro seine Sachen zusammen.
Durch einen Aufhebungsvertrag kannst du deinen Arbeitsplatz zu deinen Bedingungen verlassen.

Ein Aufhebungsvertrag ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn du bereits einen neuen Job in Aussicht hast, bei dem du so früh wie möglich anfangen möchtest. Durch den Aufhebungsvertrag kannst du lange Kündigungsfristen umgehen. Du hast außerdem die Möglichkeit, zu deinen Bedingungen eine Abfindung auszuhandeln. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es bei einem Aufhebungsvertrag keine Angaben zum Kündigungsgrund gibt – so kannst du zum Beispiel einer verhaltensbedingten Kündigung entgegenwirken.

In einem Aufhebungsvertrag werden die genauen Bedingungen zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgehandelt: Alle offenen Fragen wie zum Beispiel dein Resturlaub, die Vergütung für die verbleibende Zeit und sogar die Formulierungen auf dem Arbeitszeugnis können darin festgehalten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen.

Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag funktioniert ähnlich wie ein Aufhebungsvertrag: Hier werden alle Modalitäten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt. Allerdings löst dieser das Arbeitsverhältnis nicht auf – das muss vorab durch eine ordentliche Kündigung oder einen anderen Beendigungsgrund geschehen.

Die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers. Sie ist dann gültig, wenn es zum Beispiel zu wirtschaftlichen Missständen kommt, die zum Wegfall eines oder mehrerer Arbeitsplätze führen.

In diesem Fall kann ein Arbeitgeber ebenfalls eine freiwillige Abfindung bezahlen, die nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes geregelt ist. Dabei gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • In der Kündigung muss explizit erwähnt werden, dass du einen Anspruch auf eine Abfindung hast.
  • Du darfst keine Kündigungsschutzklage einreichen.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal angegeben werden. Zunächst ist es wichtig, unter welchen Umständen die Kündigung ausgesprochen wurde.

Betriebsbedinge Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist der Mindestbetrag der Abfindung im § 1a des Kündigungsschutzgesetzes festgelegt.

Die Abfindung beträgt hier einen halben Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr im Betrieb. Sollte die Dauer sechs Monate überschreiten, wird dies auf ein volles Jahr aufgerundet. Warst du also drei Jahre und acht Monate bei deiner Firma angestellt, wird der Zeitraum auf vier Jahre aufgerundet. Als Monatsverdienst wird der aktuelle Bruttolohn inklusive aller Zusatzleistungen wie Zulagen, Urlaubsgelder und dergleichen berechnet.

Ein Beispiel:

Du arbeitest seit fünf Jahren in deinem Unternehmen und verdienst monatlich 2.500 Euro brutto. Die Hälfte davon beträgt 1.250 Euro. Diese 1.250 Euro werden nun mit den Jahren multipliziert, die du bereits in deinem Unternehmen arbeitest – in diesem Fall also mal fünf. Du würdest also mindestens eine Abfindung von 6.250 Euro erhalten.

Allerdings kann dein Arbeitgeber sich auch dafür entscheiden, dir mehr zu zahlen.

Gerichtliches Verfahren

Wenn es zu einer Einigung vor dem Arbeitsgericht kommt, wird der Betrag in der Regel vom Gericht festgelegt. Dieser liegt meisten zwischen einem viertel und einem halben Bruttomonatsverdienst und kann bis zu zwölf Monatsverdienste betragen. Der genaue Anspruch ist allerdings auch von deinem Alter, der Dauer der Beschäftigung, der Branche und deiner Position in der Firma abhängig.

Aufhebungsvertrag

Solltest du einen Aufhebungsvertrag aushandeln, gibt es keine gesetzliche Regelung, wie hoch deine Abfindung ausfallen muss. In den meisten Fällen wird dein Arbeitgeber dir eine konkrete Summe nennen.

Lass dich nicht unter Druck setzen. Nimm dir die Zeit zu entscheiden, ob der Betrag deiner Meinung nach angemessen ist.

Die Höhe hängt im Allgemeinen davon von deinem Alter, der Dauer deiner Beschäftigung und der Branche, in der du arbeitest, ab. In der Regel liegt eine Abfindung zwischen einem halben bis ganzem Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung.

Dein Verhandlungsgeschick

Zwei Menschen reichen sich nach einem erfolgreichen Geschäft die Hände.
Mit ein wenig Verhandlungsgeschick kannst du noch mehr aus deiner Abfindung herausholen.

An dieser Stelle ist also auch dein Verhandlungsgeschick gefragt: Wenn dein Arbeitgeber zum Beispiel mit einer Abfindung einer Kündigungsschutzklage aus dem Weg gehen will, sitzt du am längeren Hebel – besonders dann, wenn Zweifel bestehen, ob eine reguläre Kündigung überhaupt rechtmäßig wäre.

Aus diesem Grund ist eine Bestandsaufnahme deiner aktuellen Arbeitssituation vor dem Aushandeln deiner Abfindung unumgänglich.

Je schwieriger eine normale Kündigung für deinen Arbeitgeber also wäre, umso höher stehen deine Chancen, eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Solltest du dir unsicher sein, wie deine rechtliche Lage aussieht, ist es von Vorteil, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann bei einer Kündigung beurteilen, ob sie überhaupt rechtswirksam wäre und welche Summe du aufgrund deiner Arbeit und Position im Betrieb erwarten kannst.

Auch bei dem Verfassen eines Aufhebungsvertrags oder gerichtlichen Vergleichen ist ein Rechtsbeistand hilfreich, damit die Abfindung ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Abgaben

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die nicht als Lohn, sondern als Entschädigung gilt. Aus diesem Grund musst du auf eine Abfindung keine Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Sie unterliegt allerdings der Besteuerung nach dem Lohnsteuergesetz. Du erhältst für deine Abfindung eine Lohnabrechnung deines Arbeitgebers, in der die einzubehaltende Lohnsteuer bereits berechnet wird.

Ausgezahlt wird die Abfindung übrigens in der Regel in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Du kannst die Zahlung auch in Raten erhalten.

Abfindung: Wie hoch ist die Einkommenssteuer?

Durch den Erhalt einer Abfindung erhöht sich auch dein Jahresbruttoverdienst – und dadurch auch deine steuerlichen Abgaben.

Um diese zu verringern, wurde ein ermäßigter Steuersatz für solche Sonderzahlungen eingeführt: die Fünftelregelung. Je niedriger dein regulärer Jahresbruttoverdienst ist, desto mehr kannst du durch die Fünftelregelung sparen. Solltest du bereits den Spitzensteuersatz bezahlen, bietet die Regelung keinen Vorteil mehr.

Steuerfreie Abfindung

Bis zum Jahr 2006 gab es eine Sonderreglung für Abfindungen in Höhe von maximal 7.000 Euro – denn diese waren steuerfrei. Heute müssen alle Abfindungen versteuert werden.

Voraussetzungen für die Fünftelregelung

Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Fünftelregelung angewendet werden kann.

  • Du musst die Abfindung im Laufe eines Kalenderjahres erhalten haben. Das bedeutet, dass du sie entweder in einer Zahlung erhalten hast oder über mehrerer Monate als Ratenzahlung. Dabei musst du beachten, dass eine Zahlung, die im Folgejahr geleistet wurde, höchstens fünf Prozent der gesamten Abfindungssumme ausmachen darf – ansonsten kann die Fünftelregelung nicht angewandt werden.
  • Es muss eine Zusammenballung von Einkünften geben. Das heißt, die Abfindung muss höher sein als der Arbeitslohn, der bis zum Ende des Jahres durch die Kündigung entfällt. Es wird also berechnet, wie viel du bis zum Ende des Jahres in deinem Job noch verdient hättest – wenn dieser Betrag höher ist als die Abfindung, kann die Fünftelregelung nicht angewandt werden. In diesem Fall wird geprüft, ob alle steuerpflichtigen Einkünfte des Abfindungsjahres höher sind als die des Vorjahres – ist das der Fall, kann die Regel dennoch in Kraft treten.

Es ist also wichtig, dass dein Einkommen in dem Abfindungsjahr deutlich höher ist als dein reguläres Jahreseinkommen, damit du von dem ermäßigten Steuersatz profitieren kannst.

Wie wird die Fünftelregelung berechnet?

Durch die Fünftelregelung wird deine Einkommenssteuer so berechnet, als hättest du die Abfindung über fünf Jahre erhalten – also jedes Jahr ein Fünftel. Dadurch vermindert sich dein zu versteuerndes Einkommen.

Hier eine Beispielrechnung:

Du bist nicht verheiratet, zahlst keine Kirchensteuer und hast ein jährliches Bruttoeinkommen von 30.000 Euro. Du bekommst zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 30.000 Euro.

Einkommensteuer ohne Fünftelregelung
Zu bezahlende Einkommenssteuer17.322,04 Euro
Einkommen plus Abfindung 42.677,96 Euro
Einkommenssteuer mit Fünftelregelung
Zu bezahlende Einkommenssteuer15.719,50 Euro
Einkommen plus Abfindung44.280,50 Euro

Durch die Fünftelregelung sparst du also 1.602,54 Euro.

Die genaue Berechnung übernimmt für dich das Finanzamt oder sogar dein Arbeitgeber. Dieser kann die Steuervergünstigung gleich auf der Lohnbescheinigung verrechnen – die Daten werden dann an das Finanzamt weitergeleitet. Andernfalls musst du deine Abfindung korrekt in der Steuererklärung angeben, damit die Fünftelregelung zur Geltung kommt.

Falls du schon vorab wissen willst, wie viel von deiner Abfindung nach allen Abzügen überbleibt, kannst du einen der zahlreichen Online-Abfindungsrechner benutzen.

Wo muss ich die Abfindung in der Steuererklärung angeben?

Die Abfindung musst du in der Anlage N in Zeile 17–19 unter dem Stichpunkt „Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre“ angeben. Alle wichtigen Unterlagen zu deiner Abfindung wie zum Beispiel ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungsvereinbarung musst du ebenfalls an das Finanzamt mitschicken.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Sofern du versicherungspflichtig beschäftigt gewesen bist und in den letzten zwei Monaten mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, erhältst du Arbeitslosengeld I.

Da die Abfindung nicht als reguläres Einkommen bewertet wird, wird deine Abfindung nicht auf die Sozialleistung angerechnet.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Solltest du dein Arbeitsverhältnis frühzeitig beenden – also die gesetzliche § 622 BGB sowie in Tarifverträgen geregelt. Das Gesetz sieht eine Kündigungsfrist nicht einhalten –, dann ruht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Durch diese Regelungen sollen Doppelleistungen verhindert werden, da die Abfindung bereits als eine finanzielle Stütze während der Arbeitslosigkeit gilt.

Ein Beispiel:

Du unterschreibst nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit einen Aufhebungsvertrag und verlässt das Unternehmen am 15. Januar – die gesetzliche Probezeit bist. Die verkürzte Kündigungsfrist liegt jedoch bei fünf Monaten. Das bedeutet, die Kündigung würde eigentlich erst am 15. Juni in Kraft treten. Die Zahlung des Arbeitslosengelds ruht.

Die Dauer der Sperrung ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig: der Höhe der Abfindung, deinem Alter, der Dauer der Kündigungsfrist und der Betriebszugehörigkeit.

Die Abfindung wird zu mindestens 25 und höchstens 60 Prozent mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Die Prozentzahl ergibt sich aus deinem Alter und der Dauer, die du in dem Betrieb beschäftigt warst. Je länger du dort gearbeitet hast, umso geringer ist der Anteil der Abfindung, der angerechnet wird, und umso kürzer ist die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.

Dauer der BetriebszugehörigkeitAlter
Unter 40ab 40ab 45ab 50ab 55ab 60
Weniger als 5 Jahre60 %55 %50 %45 %40 %35 %
5 Jahre und mehr55 %50 %45 %40 %35 %30 %
10 Jahre und mehr50 %45 %40 %35 %30 %25 %
15 Jahre und mehr45 %40 %35 %30 %25 %25 %
20 Jahre und mehr40 %35 %30 %25 %25 %25 %

Quelle: § 158 SGB III

Die Dauer dieser Sperrung wird in zwei Schritten berechnet: Dein Einkommen wird aus den letzten zwölf Lohnabrechnungszeiträumen ermittelt und dann auf die Kalendertage heruntergerechnet. Danach wird genau ermittelt, wie viele Tage du benötigen würdest, um die entsprechende Prozentzahl der Abfindung zu verdienen.

Ein Beispiel:

Du bist 35 Jahre alt und hast 12 Jahre bei deinem Arbeitgeber gearbeitet. Du unterschreibst einen Aufhebungsvertrag und erhältst eine Abfindung in Höhe von 25.000 Euro. Dein Einkommen wird auf 120 Euro brutto pro Kalendertag berechnet. Laut der Tabelle ruht das Arbeitslosengeld so lange, bis du 50 Prozent der Abfindung mit deinem letzten Gehalt verdient hättest – also eine Summe von 12.500 Euro. Du hättest also eine Sperrzeit von 104 Tagen beziehungsweise knapp 3,5 Monaten.

Die Zahlung des Arbeitslosengelds kann maximal ein Jahr ruhen. Die Abfindung hat übrigens keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengelds – die Zahlung wird lediglich nach hinten verschoben und dann im vollen Umfang geleistet.

In vielen Fällen wird die Sperrung des Arbeitslosengelds schon bei der Aushandlung des Aufhebungsvertrags umgangen: Sie erfolgt schließlich nur, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Als Arbeitnehmer kannst du verlangen, dass die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird.

Eine Lösung ist, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende dieser Frist beurlaubt wird und weiterhin sein Gehalt bekommt – dieses wird von der Abfindung abgezogen oder schon bei Vertragsschließung angerechnet. Als tatsächliche Abfindung wird dann nur die Summe berücksichtigt, die der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber nicht mehr zahlen kann?

Solltest du einen Aufhebungsvertrag schließen, kann es sein, dass bis zu dem tatsächlichen Ende deines Arbeitsverhältnisses noch ein langer Zeitraum liegt. Sollte dein Arbeitgeber in dieser Zeit Insolvenz anmelden oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage sein zu zahlen, ist er nicht mehr dazu verpflichtet, die Abfindung auszuzahlen.

Sollte dein Arbeitgeber deine Abfindung nicht fristgerecht zahlen, hast du normalerweise die Möglichkeit, von dem Aufhebungsvertrag zurückzutreten – dies setzt allerdings voraus, dass die Forderung im Grunde durchsetzbar ist. Mit einer bevorstehenden Insolvenz ist es deinem Arbeitgeber jedoch in der Regel nicht möglich, die Forderung zu leisten.

Wenn dir also bewusst ist, dass dein Arbeitgeber finanzielle Probleme hat, ist bei einem Aufhebungsvertrag Vorsicht geboten. In so einem Fall bietet es sich an, eine Vorfälligkeit in dem Vertrag auszuhandeln – so wird der Termin, an dem du die Abfindungssumme erhältst, zu einem bestimmten Datum vorgezogen. Wenn dein Arbeitgeber nicht zahlen sollte, solltest du in jedem Fall einen Rechtsbeistand kontaktieren.

Du siehst, dass viele Regeln und Gesetze an die Zahlung einer Abfindung gebunden sind – doch mit ein wenig Verhandlungsgeschick kannst du aus einer bevorstehenden Kündigung noch Profit schlagen.

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