Das Wichtigste auf einen Blick:
Viele Studenten und Studentinnen wollen neben dem Studium Geld verdienen. Statt einem typischen Nebenjob wie Nachhilfelehrer*in, Kellner*in oder Kassierer*in nachzugehen, entscheiden sich viele von ihnen für eine Werkstudententätigkeit. Diese ermöglicht meist nicht nur einen passablen Nebenverdienst, sondern bietet auch weitere Vorteile wie das Werkstudentenprivileg. Was du bei einer Bewerbung als Werkstudent*in beachten solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
- Was ist ein*e Werkstudent*in?
- Bewerbung: Werkstudent*in werden
- Anschreiben: Werkstudent*in
- Lebenslauf – Werkstudent*in
- Bewerbung: Werkstudent – Muster
- Wie finde ich einen Werkstudentenjob?
- Initiativbewerbung: Werkstudent*in – nicht gesucht, aber gefunden
- Aufgaben als Werkstudent*in
- Branchen und Firmen für Werkstudenten und Werkstudentinnen
- Arbeit statt Praktikum
- Werkstudentenprivileg
- Voraussetzungen
- Auch als Werkstudent*in BAföG erhalten
- Werkstudent*in: Gehalt
- Muss ich als Werkstudent*in Lohnsteuer zahlen?
- Steuererklärung – Werkstudent*in
Was ist ein*e Werkstudent*in?
Werkstudenten und Werkstudentinnen sind Studierende, die neben dem Studium einem Werkstudentenjob nachgehen. Diese Tätigkeiten stellen eine bessere Alternative zu anderen Studentenjobs dar, weil sie in der Regel nicht nur ein höheres Einkommen ermöglichen, sondern sich auch mit dem Studium kombinieren lassen. Die Werkstudententätigkeit dient nämlich insbesondere dem Sammeln praktischer und fachspezifischer Berufserfahrungen.
Zudem kannst du als Werkstudent*in bereits erste berufliche Kontakte knüpfen. Unter Umständen hast du nach dem Abschluss deines Studiums sogar die Chance auf eine Übernahme. Denn für Arbeitgeber stellt die Ausschreibung von Stellen für Werkstudenten und Werkstudentinnen eine Möglichkeit dar, um an qualifiziertes Fachpersonal zu gelangen.
Häufig bekommst du auch die Chance, deine Abschlussarbeit in Kooperation mit dem Unternehmen zu verfassen, bei dem du als Werkstudent*in tätig bist.
Bewerbung: Werkstudent*in werden
In der Regel benötigst du für die Bewerbung als Werkstudent*in die klassischen Bewerbungsunterlagen:
Gegebenenfalls setzt das Unternehmen auch ein Motivationsschreiben voraus. Binde es als dritte Seite, also nach dem Lebenslauf, in deine Bewerbung ein. Ein Deckblatt ist in der Regel nicht nötig, da es deine Bewerbung nur unnötig aufbläht. Halte deine Bewerbungsmappe stattdessen kompakt und übersichtlich.
Heutzutage werden Bewerbungen meist als PDF-Datei verschickt – entweder per E-Mail oder über ein vorgefertigtes Online Formular auf der Website des Unternehmens.
Anschreiben: Werkstudent*in
Dein Anschreiben sollte ordentlich und übersichtlich gestaltet sein. Vermeide Grammatik- und Rechtschreibfehler sowie lange Schachtelsätze. Beim Aufbau deines Bewerbungsschreibens kannst du dich an der Unterteilung in drei Blöcke orientieren:
Einleitung: Am Anfang deines Anschreibens verdeutlichst du deine Motivation für die Stelle, für die du dich bewirbst. Zudem erklärst du, wie du auf die Werkstudentenstelle aufmerksam geworden bist.
Hauptteil: Der Großteil deiner Bewerbung dient deiner Selbstdarstellung. Welchen Mehrwert bietest du dem Unternehmen? Warum solltest ausgerechnet du diesen Job bekommen? Berichte von relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und Stärken, die du für den Job mitbringst. Soft Skills wie Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität oder Verantwortungsbewusstsein machen ebenfalls einen guten Eindruck. Belege deine Angaben durch anschauliche Beispiele.
Erkläre, aus welchem Grund du dich ausgerechnet bei diesem Unternehmen bewirbst und woher es dir bekannt ist. Argumentiere nicht nur damit, dass du dir Praxiserfahrung wünschst, sondern gehe auf das Unternehmen und seine Vorzüge ein.
Schlussteil: Zum Schluss machst du dein Interesse an einem Vorstellungsgespräch deutlich. Anschließend verabschiedest du dich mit einer höflichen Grußformel und setzt deine Signatur unter das Schreiben.
Weil das Interesse an Werkstudentenjobs unter Studierenden oft sehr groß ist, musst du bereits mit dem ersten Satz deiner Bewerbung überzeugen und dich mit einem individuellen Anschreiben von der Masse an Bewerbenden abheben. So weckst du das Interesse des oder der zuständigen Personalverantwortlichen. Verdeutliche, dass du dir über die Anforderungen der Stelle im Klaren bist und die Arbeit nicht als einfachen Studentenjob siehst.
Durch den Bezug zur Fachrichtung ist eine zeitintensive Einarbeitung seltener notwendig als bei anderen Berufseinsteigenden. Zudem können Werkstudenten und Werkstudentinnen eigene Ideen einbringen und gegebenenfalls dabei helfen, Prozesse zu optimieren. Deshalb ist es für Arbeitgeber von Interesse,
- in welchem Studiengang du eingeschrieben bist,
- welche Schwerpunkte du gewählt hast,
- in welchem Semester du dich befindest und
- welche Themen beziehungsweise Aufgaben dich interessieren.
Hinweise auf deine beruflichen Ziele verbessern deine Chancen – falls sie zum Unternehmen passen, bei dem du dich bewirbst.
Du hast bereits Kontakt zu einem oder einer Mitarbeitenden des Unternehmens aufgenommen? Erwähne dies in deiner Bewerbung. Das gilt auch für praktische Berufserfahrungen, beispielsweise durch Praktika in ähnlichen Branchen. Nenne die Aufgaben und Tätigkeiten, die du bereits übernommen hast. So kann dein potenzieller Arbeitgeber deine fachlichen Kompetenzen besser einschätzen.
Lebenslauf – Werkstudent*in
Anders als das Anschreiben ist dein Lebenslauf tabellarisch aufgebaut. Die Reihenfolge der Daten ist in der Regel antichronologisch. Das bedeutet, dass die Karrierestation an oberster Stelle steht, die du zuletzt abgeschlossen hast. Direkt nach dem Schulabschluss beinhaltet dein Lebenslauf sicherlich noch nicht sehr viele Informationen. Eine DIN-A4-Seite dürfte somit ausreichen. In der Regel genügt es, wenn er diese Punkte enthält:
- persönliche Angaben wie deinen Vor- und Nachnamen, dein Geburtsdatum, deine vollständige Anschrift, deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- deine bisherige Berufserfahrung
- deine schulische und berufliche Ausbildung
- besondere Kenntnisse und Fähigkeiten wie Fremdsprachen oder IT-Kenntnisse
- relevante Interessen, Hobbys, und Ehrenämter
- Ort, aktuelles Datum und Unterschrift
- optional ein professionelles Bewerbungsfoto
Übrigens: Wenn du das Studium abgeschlossen hast, macht sich ein Werkstudentenjob äußerst gut in deinem Lebenslauf. Liste ihn unter deinen Berufserfahrungen auf und punkte so bei potenziellen Arbeitgebern.
Bewerbung: Werkstudent – Muster
Als Student*in bist du sicherlich geübt im Umgang mit Schreibsoftware. Wenn es dir trotzdem schwerfällt, deine Bewerbungsunterlagen ansprechend zu gestalten, können Muster aus dem Internet beim Erstellen des Layouts helfen. Deshalb stellen wir dir ansprechende Vorlagen für deine Bewerbung kostenlos zur Verfügung.
Nutze eine unserer Lebenslaufvorlagen und passe sie deinen Vorstellungen an. Wichtig ist, dass du deine eigenen Daten einträgst und nicht lügst. Zentrale Angaben belegst du mit entsprechenden Zeugnissen und Zertifikaten, die du deiner Bewerbung als Anlagen hinzufügst.
Wir haben außerdem ein Bewerbungsanschreiben Werkstudent*in vorbereitet, das du als Inspiration für deine Bewerbung nutzen kannst. Siehe aber auf jeden Fall davon ab, es einfach zu übernehmen. Wenn du die Sätze kopierst, fällt dies Personalern und Personalerinnen schnell auf und du scheidest im Bewerbungsverfahren aus. Betrachte das Muster lediglich als eine Art Leitfaden, der dir Ideen für dein individuelles Anschreiben liefert.
Verfasse dein Anschreiben in eigenen Worten. Zeige Persönlichkeit, aber achte dabei unbedingt auf eine korrekte deutsche Sprache.
Wie finde ich einen Werkstudentenjob?
Wenn du dich um einen Werkstudentenjob bewerben möchtest, solltest du dich beeilen. Oft liegen mehrere Monate zwischen der Bewerbung und dem Eintrittstermin. Das liegt unter anderem am großen Andrang. Zudem müssen Unternehmen bei der Ausschreibung einer Stelle entsprechende Vorbereitungen treffen.
Es gibt verschiedene Möglichketen, den passenden Werkstudentenjob zu finden. Stellenausschreibungen findest du zum Beispiel
- auf Jobbörsen,
- auf den Webseiten des Unternehmens,
- als Aushang in deiner Hochschule, auf der Hochschul-Webseite oder
- auf Messe- oder Informationsveranstaltungen.
Häufig gelangen Studierende auch über ihr privates Netzwerk an Werkstudentenjobs.
Initiativbewerbung: Werkstudent*in – nicht gesucht, aber gefunden
Wenn du ein Auge auf ein bestimmtes Unternehmen geworfen hast, das zurzeit keine Werkstudentenstellen anbietet, solltest du darüber nachdenken, eine Initiativbewerbung zu verschicken. So stellst du dein besonderes Interesse am Arbeitgeber unter Beweis.
Informiere dich aber, ob das Unternehmen überhaupt Werkstudenten und Werkstudentinnen einstellt. Hier genügt meist ein einfacher Anruf.
Bei der Formulierung deiner Initiativbewerbung solltest du grundsätzlich die gleichen Regeln beachten, die auch bei der Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle gelten.
Aufgaben als Werkstudent*in
Wenn du es schaffst, das Unternehmen von dir zu überzeugen, kannst du dich schon bald als Werkstudent*in bezeichnen. Die Inhalte deiner Arbeit werden in der Regel auf dein Studium und deinen Vorlesungs- beziehungsweise Lernplan abgestimmt. Deine Aufgaben sind also meist sehr vielfältig. Auch deine persönliche Qualifikation spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Häufig übernehmen Werkstudenten und Werkstudentinnen Assistenztätigkeiten. Zudem erarbeiten sie Projekte, bei denen sie ihre Kenntnisse gezielt einsetzen und erweitern. Auf diese Weise fördert die Nebenbeschäftigung den Studienfortschritt.
Branchen und Firmen für Werkstudenten und Werkstudentinnen
Grundsätzlich kannst du in jeder Branche als Werkstudent*in arbeiten. Wichtig ist nur, dass die Arbeit zu dir und deinem Studium passt. Wenn du beispielsweise Bauingenieurwesen studierst, solltest du als Werkstudent*in im Bauwesen tätig werden. Diese Möglichkeit bietet dir unter anderem die Deutsche Bahn.
Besonders viele Optionen, aber auch starke Konkurrenz, hast du als BWL-Student*in. In der Betriebswirtschaft gibt es zahlreiche Schwerpunkte, zwischen denen du wählen kannst, unter anderem Personalmanagement, Marketing, Controlling und Finanzen. Beliebt sind vor allem Stellen in der Automobilbranche. Wie wäre es also mit einer Anstellung als Werkstudent*in bei der BMW-Group, Audi, Porsche oder Mercedes?
Arbeit statt Praktikum
Viele Studenten und Studentinnen müssen im Rahmen ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren. Oft lassen sich hier Werkstudententätigkeiten anrechnen. Dafür muss der Job thematisch zu deinen Studieninhalten passen und bestimmte Vorgaben zur Arbeitszeit erfüllen. Welche Regeln hier im Einzelfall gelten, legt die jeweilige Hochschule fest.
Werkstudentenprivileg
Die Anstellung als Werkstudent*in zeichnet sich unter anderem durch einen besonderen Versicherungsstatus aus: dem Werkstudentenprivileg. Unter bestimmten Voraussetzungen musst du keine Beiträge an für die Kranken-, Pflegeversicherung zahlen. Ob du studentisch oder aber weiterhin kostenlos familienversichert bist, liegt bei dir. Allerdings bekommst du kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, sondern hast lediglich Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber für maximal sechs Wochen.
Als Werkstudent*in zahlst du keine Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, hast aber auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Von Rentenversicherungsbeiträgen bist du als Werkstudent*in nicht befreit. Der Beitragssatz beträgt aktuell 18,6 Prozent des Bruttogehalts und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und dem oder der Angestellten, in diesem Fall dem oder der Werkstudierenden, getragen. Falls dein Verdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt, kannst du dich von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen.
Die Unfallversicherung übernimmt – wie für andere Angestellte auch – dein Arbeitgeber. Für Werkstudenten und Werkstudentinnen fällt dieser Beitrag allerdings geringer aus. Deshalb gelten sie grundsätzlich als attraktive Arbeitnehmer*innen.
Voraussetzungen
Du musst für ein Vollzeitstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität eingeschrieben sein, wenn du als Werkstudent*in arbeiten und vom Werkstudentenprivileg profitieren möchtest. Außerdem darfst du dich nicht in einem Urlaubssemester befinden. Langzeitstudierende, die bereits seit mehr als 25 Fachsemestern studieren, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Da dein Studium immer im Vordergrund stehen muss, darf deine Werkstudententätigkeit 20 Stunden pro Woche keinesfalls überschreiten. Lediglich in der vorlesungsfreien Zeit sind wöchentlich bis zu 40 Stunden Arbeitszeit möglich. Dabei solltest du allerdings die 26-Wochen-Regel beachten. Sie besagt, dass du höchstens 26 Wochen im Beschäftigungsjahr (im Laufe von zwölf Monaten) und mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten darfst. Falls du abends, nachts oder am Wochenende arbeitest, gibt es Ausnahmen.
Beachte, dass parallel ausgeübte Beschäftigungen zeitlich zusammengerechnet werden.
Wenn du dein Studium beendest oder exmatrikuliert wirst, ist die Arbeit als Werkstudent*in nicht mehr möglich, da du kein*e ordentliche*r Student*in mehr bist. Grundsätzlich endet deine Anstellung als Werkstudent*in mit Ablauf des Monats, in dem dich die Hochschule schriftlich über das Gesamtergebnis deiner Abschlussprüfung informiert. Meist regelt auch der Werkstudentenvertrag, dass das Arbeitsverhältnis mit Abschluss des Studiums endet.
Auch als Werkstudent*in BAföG erhalten
Viele Studenten und Studentinnen fragen sich, ob sie trotzdem weiterhin BAföG beziehen dürfen, wenn sie als Werkstudent*in arbeiten.
Ja, eine Tätigkeit als Werkstudent*in ist möglich, obwohl du BAföG bekommst. Allerdings wirkt sich dein Einkommen auf die Höhe der Förderungssumme aus. In der Regel gilt, dass dein Satz entsprechend gekürzt wird, wenn du mehr als 6.270 Euro brutto im Jahr verdienst.
Werkstudent*in: Gehalt
Als Werkstudent*in kann deine Bezahlung sehr unterschiedlich ausfallen. Die Höhe ist unter anderem von der Branche und der Größe des Unternehmens abhängig. In manchen Unternehmen erhältst du neben dem Gehalt auch einige Sonderleistungen. Dabei handelt es sich meist um Weiterbildungsangebote oder Vergünstigungen.
Arbeiten als Werkstudent*in – Stundenlohn
Als Werkstudent*in hast du ein Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn, der regelmäßig angepasst wird. Große Unternehmen zahlen oft deutlich mehr als den Mindestlohn. Gleiches gilt für Betriebe in Branchen mit Personalmangel, die ein umfangreiches Fachwissen voraussetzen.
Bedenke, dass sich die Höhe deines Lohns unter anderem darauf auswirkt, welche Abgaben du monatlich leisten musst und wie hoch dein BAföG-Satz ausfällt.
Muss ich als Werkstudent*in Lohnsteuer zahlen?
Als Werkstudent*in musst du je nach Höhe deines Gehalts Lohnsteuer zahlen, denn aus steuerrechtlicher Sicht giltst du als Teilzeitarbeitnehmer*in. Unterhalb des geltenden Grundfreibetrags musst du keine Lohnsteuer zahlen.
Abhängig von deiner Lebenssituation wird der Grundfreibetrag durch weitere Freibeträge ergänzt und die Grenze somit angehoben. Bei Werkstudenten und Werkstudentinnen mit Kindern kommt beispielsweise ein sogenannter Kinderfreibetrag hinzu.
Steuererklärung – Werkstudent*in
Grundsätzlich sind Studenten und Studentinnen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Allerdings zahlt sich der Aufwand meist finanziell aus. Wenn du mit deinem Einkommen den Grundfreibetrag übersteigst, kannst du einen Großteil deiner Studienkosten von der Steuer absetzen, unter anderem:
- Kosten für Lernmaterialien
- Kosten für studiennotwendige Ausstattung wie Laptop und Software
- Semestergebühren
- Kosten, die durch das Pendeln vom Wohnort zur Universität beziehungsweise Hochschule entstehen
Wenn du dich dafür entscheidest, eine Steuererklärung einzureichen, helfen dir Steuer-Apps wie Taxfix. Schließlich ist es gar nicht so einfach, bei all den erforderlichen Angaben und Dokumenten den Überblick zu behalten.
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