Das Wichtigste auf einen Blick:

Wer für mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Es beträgt in der Regel 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts.
Um eine Sperrzeit zu vermeiden, solltest du dich mindestens drei Monate vor dem Jobwechsel arbeitslos melden.
Kündigungen oder Aufhebungsverträge können ebenfalls eine Sperrzeit nach sich ziehen.

Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen, ist mit Sicherheit keine angenehme Situation. Grundsätzlich hast du den Anspruch durch die Zahlung der Arbeitslosenversicherung über Jahre hinweg erworben. In den meisten Fällen wird mit dieser Form der finanziellen Absicherung nur die Zeit zwischen zwei Jobs überbrückt. Neben dem Arbeitslosengeld, das auch als Arbeitslosengeld 1 bezeichnet wird, gibt es das Bürgergeld. Es ersetzt seit dem 1. Januar 2023 das Sozialgeld und das Arbeitslosengeld 2, auch als „Hartz 4“ bekannt. Bei dem Bürgergeld handelt es sich allerdings nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine staatliche Sozialleistung. Wir widmen uns in diesem Text allein dem Arbeitslosengeld 1.

Wann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt sich aus drei unterschiedlichen Faktoren zusammen.

  • Du musst in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dabei wird nicht nur deine Zeit als Arbeitnehmer angerechnet, sondern auch die Zeit beim Wehrdienst, ein Krankengeldbezug, dein Einsatz beim Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst sowie wie Mutterschaft und Kindererziehung.
  • Du musst wirklich arbeitslos sein. Allerdings ist es in diesem Zusammenhang möglich, dass du weniger als 15 Stunden arbeitest. Der Verdienst, der einen gewissen Freibetrag überschreitet, wird aber auf dein Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Du musst dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Rechtzeitig arbeitslos melden

Um eine Sperrzeit zu vermeiden, ist die rechtzeitige Arbeitslosenmeldung wichtig. Sollte es bereits absehbar sein, dass Du zukünftig deinen Job verlieren wirst, solltest du dich mindestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung als arbeitssuchend melden.

Hast Du eine Kündigung erhalten, musst du dich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dies kann mittlerweile alles online erledigt werden. Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit ist es deine Pflicht, im Amt persönlich vorstellig zu werden.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Obwohl du in den vergangenen Jahren regelmäßig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, musst du beim Bezug von Arbeitslosengeld mit Einbußen rechnen.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass dir 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld zustehen.

Mit Kindern in deinem Haushalt erhöht sich der Anspruch auf 67 Prozent. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass deine Steuerklasse Einfluss auf das endgültige Ergebnis hat. Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Agentur für Arbeit kannst du schon im Vorfeld die Höhe genau ermitteln.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Wie lange Arbeitslosengeld bezogen werden kann, hängt davon ab, wie lange der Antragsteller vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Der Anspruchszeitraum beläuft sich meist auf die Hälfte des berücksichtigten Einzahlungszeitraums. Wer etwa 16 Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, bekommt 8 Monate lang Arbeitslosengeld 1.

In der Regel wird Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate gezahlt. Eine höhere Bezugsdauer ist nur möglich, wenn der Beziehende bestimmte Altersgrenzen überschritten hat. Nach 24 Monaten ist aber in jedem Fall Schluss.

Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist allerdings, dass der potenzielle Leistungsempfänger in den letzten zwei Jahren vor dem Eintreten der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Nur unter besonderen Umständen genügen auch schon 6 Monate innerhalb des letzten Jahres vor dem Eintreten der Arbeitslosigkeit. Wer diese Mindestvorgaben nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld

Dementsprechend ergibt sich für die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld folgende Verteilung:

Dauer der sozialversicherungspflichtigen BeschäftigungAnspruch auf Arbeitslosengeld
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monate
(nur nach Vollendung des 50. Lebensjahres)
15 Monate
36 Monate
(nur nach Vollendung des 55. Lebensjahres)
18 Monate
48 Monate
(nur nach Vollendung des 58. Lebensjahres)
24 Monate

Sperrzeit bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen

Laut der Agentur für Arbeit musst du mit einer Sperrzeit rechnen, wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hast. Dies ist meist bei Kündigungen durch dich und bei einer Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag der Fall. In den ersten zwölf Wochen deiner Arbeitslosigkeit steht dir dann keine finanzielle Unterstützung zu. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei der die Sperrzeit reduziert oder sogar vermieden werden kann.

  • Die Sperrzeit kann etwa verringert werden, wenn du keine oder stark verzögerte Lohnzahlungen erhalten hast.
  • Sie kann ausgesetzt werden, wenn du mit deinem Ehepartner zusammenziehen möchtest und ihr euch entscheidet, in eine neue Stadt umzuziehen.
  • Die Sperrzeit kann außerdem umgangen werden, wenn du nachweisen kannst, dass du dich beruflich verbessern kannst und die Aussicht auf eine neue Anstellung besteht.

Besonders heikel und keinesfalls einfach nachzuweisen sind Ausnahmen bei der Sperrzeit, wenn eine starke Überbelastung am Arbeitsplatz vorhanden war, du offensichtlich gemobbt oder gar sexuell belästigt wurdest. Ermessensspielraum bei der Sperrzeit gibt es bei der Agentur für Arbeit auch, wenn du nachweislich die Betreuung deiner Kinder verbessern möchtest.

Diese genannten Ausnahmen müssen keinesfalls anerkannt werden. Empfehlenswert ist deshalb eine rechtliche Beratung vor der eigenen Kündigung, um den genauen Sachverhalt klären zu lassen.

Arbeitslosengeld kann reduziert werden

Mit einer Reduzierung deiner Unterstützung musst du rechnen, wenn …

  • du nicht an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnehmen möchtest.
  • dir eine Arbeitsstelle angeboten wurde und du diese ohne offensichtlichen Grund nicht antrittst.
  • du dich nicht nachweislich um eine neue Arbeitsstelle bemühst.
  • du dich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldest.

Wichtig ist, die Angebote der Agentur für Arbeit genau zu prüfen und Bewerbungen zu schreiben.

Die Bewerbungen sollten mit einem Anschreiben und einem Lebenslauf versehen werden. Informationen zu der Anzahl, Resonanz und den Adressaten der Bewerbungen sind zwingend zu dokumentieren. Auf diese Weise sicherst du deinen Anspruch und kannst die Kosten teilweise geltend machen.

Steht mir Arbeitslosengeld zu, wenn ich im Ausland beschäftigt war?

Wichtig für einen Antrag auf Arbeitslosengeld ist der Beschäftigungsort. Warst du innerhalb der EU oder der Schweiz angestellt, kann diese Zeit bei der Dauer und der Höhe des Arbeitslosengeldes angerechnet werden. Bedingung ist jedoch, dass du zuvor schon einmal in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt warst.

Arbeitslosengeld im Ausland beziehen

Es besteht auch die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld im Ausland zu beziehen, wenn du dort auf Arbeitssuche bist. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Du musst in Deutschland arbeitslos gemeldet sein.
  • Du bist im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder alternativ einer Staatsbürgerschaft eines EU-Landes sein.
  • Es ist eine Wartefrist von vier Wochen vor der Reise ins Ausland zu beachten

Somit kannst du im Ausland auf Jobsuche gehen. Die Bewerbungsmodalitäten sind von Land zu Land recht unterschiedlich. Darüber kannst du dich im Vorfeld bei Informationsveranstaltungen der Agentur für Arbeit informieren. In manchen Ländern ist nur der Lebenslauf wichtig, in anderen Nationen wird der persönliche Kontakt bevorzugt.

Gibt es einen Vorschuss beim Arbeitslosengeld?

Gerade bei komplizierten Fällen kann die Entscheidung über die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Alle Unterlagen müssen von dir zunächst erbracht und geprüft werden. In diesem Fall kann es durchaus einen Vorschuss geben oder alternativ eine vorläufige Entscheidung. Sollte sich jedoch herausstellen, dass du keinen Anspruch auf die Leistungen hast, musst du diese der Agentur für Arbeit in vollem Umfang zurückerstatten.

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