Das Wichtigste auf einen Blick:

Die beiden wichtigsten Versicherungen für Azubis sind die Privathaftpflicht- und die Unfallversicherung.
Durch die betriebliche Altersvorsorge können sich auch Azubis schon kostengünstig um ihre Rente kümmern.
Ein Versicherungsberater muss dich über alle Risiken aufklären. Im Ernstfall haftet er, wenn dir der entsprechende Versicherungsschutz fehlt.

Die Berufsausbildung ist für viele junge Menschen der erste Schritt in das Erwachsenenleben – und mit diesem gehen einige neue Verpflichtungen einher. Ein großes Thema sind dabei Versicherungen für Azubis. In einem Interview mit Thomas Hapke, Agenturchef der Gothaer Versicherung in Hameln, und Sarah Horstkötter, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, klären wir, welche Versicherungen für dich als Azubi wirklich wichtig sind.

Guten Tag, Herr Hapke und Frau Horstkötter. Vielen Dank, dass Sie sich für dieses Interview Zeit nehmen. Uns interessiert, wie sich Azubis während ihrer Ausbildung absichern müssen. Daher zunächst die Frage:

Welche Versicherungen sind für Azubis Pflicht?

Thomas Hapke: Keine. Es gibt in Deutschland zwar Versicherungspflichtgesetze, aber die gelten faktisch nur im Bereich der Berufsgenossenschaft. Das heißt, wenn ein Mitarbeiter irgendwo anfängt – ob Auszubildender oder Angestellter –, dann hat der Arbeitgeber die Pflicht, ihn anzumelden. Er wird dann automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung. Das ist die sogenannte Berufsgenossenschaft. Zusätzlich entstehen Pflichten für die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Sozialabgaben.

Es gibt noch eine weitere Pflichtversicherung: Wenn man ein Kfz anmeldet, braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung ist beispielsweise keine Pflichtversicherung, so wie man das bei dem Namen vielleicht vermuten könnte.

Wie ist man als Azubi denn krankenversichert?

TH: Die Krankenversicherungspflicht entsteht im Bereich der Sozialversicherungs-Absicherung über den Arbeitgeber – wobei sich der Arbeitnehmer, sprich in diesem Fall der Auszubildende, die Krankenkasse aussuchen kann. Er kann entscheiden, dass er zum Beispiel gern zur Barmer oder zur AOK möchte, aber er bleibt immer bei einer gesetzlichen Versicherung.  

Der Ausbildungsbetrieb hat also kein Mitspracherecht bei der Krankenversicherung?

TH: Nein, der Auszubildende entscheidet, zu welcher Krankenkasse er möchte. In der Regel ist das dann die der Eltern.

Sarah Horstkötter: Genau, bei der Krankenkasse, bei der man schon vorher familienversichert war.

TH: Das wird in der Regel so gewählt. Für den Arbeitgeber könnte es interessant sein, sich eine spezielle Krankenkasse auszusuchen, da diese unterschiedliche Umlagesätze haben. Die Knappschaft hat beispielsweise sehr günstige Umlagesätze. Der Arbeitgeber könnte dann dazu tendieren, dem Azubi zu raten, sich dort versichern zu lassen und das ist nicht gewollt.

Was ist ein Umlagesatz

Im Falle einer Entgeltfortzahlung, also wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist, erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber 40 bis 80 Prozent der Leistungen. Die Umlage ist also eine Art Absicherung für den Arbeitgeber: Je höher der Umlagesatz, desto geringer sind die Kosten für den Arbeitgeber.

Welche Versicherungen, die in Deutschland nicht Pflicht sind, würden Sie Azubis empfehlen?

TH: Die wichtigste Versicherung ist aus meiner Sicht immer die Privathaftpflichtversicherung. Im Rahmen der ersten Ausbildung – das sollte der Azubi prüfen – ist er in der Regel über die Eltern mitversichert. Jedoch nur dann, wenn die Eltern richtig versichert sind. Wenn die Eltern eine Familienversicherung haben, dann sind die Kinder mitversichert.

Ich gebe mal ein Beispiel: Ein Alleinstehender bekommt ein Kind und stellt seine Versicherung nicht auf eine Familienversicherung um – dann hätte dieses Kind beispielsweise nie einen Versicherungsschutz im Bereich der Privathaftpflichtversicherung. Da muss man ein bisschen aufpassen.

TH: Insofern sollte ein Azubi vorher zu Hause nachfragen, ob er über seine Eltern mitversichert ist.

Was genau deckt eine Haftpflichtversicherung ab?

TH: Nach § 823 BGB besteht eine gesetzliche Haftung dritten Personen gegenüber, wenn man ihnen einen Schaden zufügt. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt genau dieses Risiko ab. Sie hat drei Aufgaben: Sie prüft die gestellten Ansprüche eines Dritten, unberechtigte Ansprüche wehrt sie juristisch ab und berechtigte Ansprüche gleicht sie aus.

Die Haftpflichtversicherung prüft die gestellten Ansprüche eines Dritten, unberechtigte Ansprüche wehrt sie juristisch ab und berechtigte Ansprüche gleicht sie aus.

Obwohl ein Azubi seinen Beruf ja gerade erst lernt, wird häufig eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen. Ist das Ihrer Meinung nach sinnvoll?

TH: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, wobei ein Azubi keine Berufsunfähigkeitsabdeckung bekommt. Er bekommt, bis seine Ausbildung beendet ist, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung – weil er ja noch keinen Beruf ausübt, sondern ihn erst noch erlernt. Wenn er die Berufsausbildung abgeschlossen hat, wird diese automatisch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt.

Genau diese Fragen sollte man sich stellen: Welchen Versicherungsschutz braucht man, wie viel will man dafür aufwenden und was kann ich mir leisten?

TH: Wenn ich jetzt Frau Horstkötter frage, wird sie wohl keine Berufsunfähigkeits-versicherung haben.

SH: Richtig.

TH: Denn sie sagt sich: Diese 30, 40 Euro, die habe ich nicht über, weil ich ein Kind und eine Wohnung zu bezahlen habe – und dieses Risiko trage ich selbst. Genau das ist der Punkt: Jeder muss für sich selbst entscheiden, welches Risiko er an Versicherer abgibt und welches Risiko er selbst trägt.

Jeder muss für sich selbst entscheiden, welches Risiko er an Versicherer abgibt und welches Risiko er selbst trägt.

TH: Sie [Sarah Horstkötter] wird sicherlich eine ordentliche Unfallversicherung haben, damit sie den Worst Case abgesichert hat.

SH: Eine Sterbegeldversicherung habe ich. Haben wir beide.

TH: Also das ist aus meiner Sicht Unsinn. (lacht)

SH: Nein, irgendwie muss man ja für eine ordentliche Beerdigung sorgen, ohne dass man sich auch hierfür noch verschulden muss. (lacht)

TH: Ja, also im Ernstfall zahlt die Kasse und da bleibt so viel als Belastung nicht übrig. Aber da sehen Sie: Das sind einfach Dinge, die man für sich selbst entwickeln muss.

SH: Ja.

TH: Ich habe in meiner gesamten Laufbahn vielleicht fünf Sterbegeldversicherungen verkauft, aber nur weil der Kunde explizit danach gefragt hat. Das ist für mich kein aktiver Verkaufsansatz, da bin ich irgendwie anderer Meinung. Ich denke eher, dass man eine vernünftige Unfallversicherung haben muss. Denn wenn man so einen Worst Case hat und zum Beispiel körperlich beeinträchtigt ist, dann braucht man eine finanzielle Absicherung. Das halte ich für sehr wichtig.

Es gibt ja bereits eine gesetzliche Unfallversicherung. Worin liegt der Mehrwert einer privaten Unfallversicherung?

TH: Also aus meiner Sicht muss jedes Kind eine Unfallversicherung haben. Jedes Kleinkind muss eine Unfallversicherung haben. Wenn es vom Wickeltisch fällt und einen Hirnschaden oder Schlimmeres erleidet, dann muss es Liquidität geben, um diesem Kind eine einigermaßen adäquate Zukunft aufbauen und finanzieren zu können.

Insofern sehe ich diesen Baustein als zweitwichtigsten nach der Privathaftpflicht, weil er auch wirtschaftlich nicht so stark ins Gewicht fällt. Da kann ich mit zehn Euro eine hervorragende Absicherung schaffen. Bei einer Berufsunfähigkeitsrente bin ich eher mit 30 bis 50 Euro dabei.

SH: Je nach Beruf dann eben.

TH: Genau, Beruf und Alter.

Ein Kleinkind greift nach einer Pfanne.
Jedes Kleinkind sollte bereits eine Unfallversicherung haben.

Sollte man sich als Azubi schon um die Altersvorsorge kümmern? Etwa durch die betriebliche Altersvorsorge?

TH: Wir haben inzwischen eine Gesetzesänderung, der zufolge sich der Arbeitgeber mit mindestens 15 Prozent an den Beiträgen beteiligen muss. Das hat schon einmal den Vorteil, dass der Arbeitgeber 7,50 Euro dazugeben muss, wenn ich 50 Euro einzahle. Das heißt, ich muss nur noch 42,50 Euro bezahlen. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge habe ich den Vorteil, dass ich aus dem Brutto bezahle.

Beim Azubi entstehen ja noch keine Steuern, aber er spart Sozialabgaben – und das ist genau der Grund, warum der Arbeitgeber, der nämlich auch Sozialabgaben spart, 15 Prozent dazu bezahlen muss.

Insofern gehen von diesen 42 Euro womöglich noch einmal 20 Prozent ab, die der Azubi sonst an die Sozialversicherungskasse zahlen müsste. Dann bezahlt er am Ende nur zirka 32 Euro im Monat, obwohl er 50 Euro für seine Altersvorsorge spart.

Denn jedes Jahr früher …

SH: … ist bares Geld am Ende.

TH: Genau. Die Verträge, die es im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gibt, sind keine Zinsverträge auf Festgeldkonten. Das sind in der Regel Depots, in denen in den Bereichen Aktien und Investment angelegt wird.

Euro-Scheine und -Münzen

Wir sprechen bei einem Azubi von einem Zeitraum von knapp 50 Jahren – vom Beginn der Einzahlung im Alter von 18 Jahren bis zum Renteneintritt mit 67. Bei einer Verzinsung von vier oder fünf Prozent ist das schon ein großer Zins-Effekt. Wenn er mit seiner Lehre anfängt und sich dazu entscheidet, erst mit der Altersvorsorge zu beginnen, sobald er Geselle ist, dann fehlen ihm drei Jahre. Und diese drei Jahre machen einen enormen Unterschied.

Wenn man es sich leisten kann, dann sollte man natürlich gleich etwas tun. Hier geht es einfach darum anzufangen. Das hat natürlich auch einen psychologischen Effekt – man muss sich mit der Thematik der Altersvorsorge auseinandersetzen.

SH: Das ist gerade bei jungen Menschen das Problem.

TH: Bei jungen Menschen, wenn Sie denen mit 18 Jahren sagen …

SH: … aber wenn du 68 bist, dann. (lacht)

TH: Dann sagt der: „Ich weiß gar nicht, ob ich das erlebe! Für wen soll ich denn da sparen?“ Genau das ist heute aus meiner Sicht das Problem. Den Kindern wird heute nicht beigebracht, dass sie weiterdenken müssen. Man muss einen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Plan haben. Und zu dem langfristigen Plan gehört einfach, dass man sich auch um das Alter kümmert.

Man muss einen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Plan haben. Und zu dem langfristigen Plan gehört einfach, dass man sich auch um das Alter kümmert.

Ist die private Altersvorsorge dann für Azubis auch ein Thema?

TH: Ich würde den ersten Baustein der Altersvorsorge immer über den Betrieb setzen, denn erstens zahle ich aus dem Brutto, zweitens beteiligt sich der Arbeitgeber daran. Die 50 Euro in der privaten Altersvorsorge muss ich komplett bezahlen, da zahle ich schon einmal 20 Euro mehr. Natürlich kann ich damit dann besser agieren. Eine betriebliche Altersvorsorge läuft auf das entsprechende 67. Lebensjahr hinaus, bei einer privaten Absicherung kann ich jederzeit auf meine Ersparnisse zugreifen.

Die Altersvorsorge wird sich in Zukunft so aufbauen, dass jeder etwas mehr Verpflichtung für sich selbst übernehmen muss. Wenn ich also vorher in Rente gehen will, dann muss ich mir wirtschaftliche Freiräume schaffen und das geht nur, indem man spart.

Mittlerweile gibt es ja zahlreiche Zusatzversicherungen. Ab wann braucht ein Azubi zum Beispiel eine eigene Hausratversicherung? Sobald er eine eigene Wohnung hat?

TH: Das kommt ein bisschen auf die Einrichtung an. Wenn ein Azubi seine Wohnung mit 4.000 bis 5.000 Euro einrichtet und dann etwas geschieht, dann ist das Geld natürlich weg.

Aber das ist Geld, das schon einmal bezahlt worden ist: Er bleibt nicht auf Verbindlichkeiten sitzen. Wenn er seine Wohnung finanzieren muss, dann würde ich diese versichern. Denn sonst hat er hinterher nichts und muss trotzdem noch seine Schulden bezahlen.

SH: Die Frage ist auch: Wie oft liegt denn bei so einer Wohnung tatsächlich ein Totalschaden vor?

TH: Genau. Wenn ich jetzt einen kleinen Feuerschaden habe, dann muss ich vielleicht neu streichen. Das kann ich selbst machen, also da würde ich aus meiner Sicht auf eine zusätzliche Versicherung verzichten.

Zumal ja noch zu prüfen wäre, ob er am Wochenende nach Hause fährt. Denn wenn er am Wochenende nach Hause zu seinen Eltern fährt und seine Kleidung wieder mitnimmt, damit die da gewaschen wird (lacht), dann ist seine Einrichtung sogar über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert.

Es gibt eine sogenannte Außenversicherung, in der solche vorübergehend woanders untergebrachten Dinge mitversichert sind. Das gilt für Hotelunterkünfte oder für einen Sattel, der in einer Reitkammer untergebracht ist.

 SH: Ja, alles, was beweglich ist.

TH: Das sind Dinge, die über eine Hausratversicherung mitversichert sind – und dies gilt auch für die Kinder, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.

Ist es dann sinnvoll, eine zusätzliche Versicherung für wertvolle Gegenstände wie mein Handy oder mein Tablet abzuschließen?

TH: Auch hier gilt das Gleiche: Wenn ich das Handy finanzieren muss, dann würde ich genauso vorgehen. Denn wenn das finanzierte Handy gestohlen wird, dann habe ich kein Handy und ich habe zusätzlich noch die Schulden. Es ist natürlich schon ein großer Schaden, wenn einem Azubi ein Handy gestohlen wird, das über 1.000 Euro kostet.

Ein Handy mit gesplittertem Display.
Ein finanziertes Handy sollte man zusätzlich absichern.

SH: Wobei man sich dann tatsächlich auch die Bedingungen einer solchen Versicherung angucken muss. Ich habe nämlich durch Zufall bei einem Uhrenhersteller gesehen, dass dieser Uhrenversicherungen anbietet. Also nicht nur für Smartwatches, sondern auch für ganz normale Uhren. Als Versicherungskauffrau gucke ich mir natürlich die Bedingungen an. Da stand dann tatsächlich, dass die Uhr bei einem Schaden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel versichert ist. Da dachte ich mir: Das ist ja schön, aber diesen Schutz habe ich auch über die Hausratversicherung (lacht).

TH: Also nicht bei Bruch oder bei Diebstahl?

SH: Doch, aber der Großteil dessen, was über die Zusatzversicherung abgesichert ist, ist tatsächlich in der Hausratversicherung schon mit inbegriffen. Das ist zum Beispiel so ein Produkt, bei dem ich sage: Okay, das ist Geldmacherei.

Das ist sehr interessant, denn oftmals liest man von angeblich notwendigen Versicherungen, die doch ziemlich abwegig klingen, wie zum Beispiel eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.

SH: Die ist tatsächlich Pflicht! Bei einem Drohnengewicht von über 200 Gramm.

TH: Genau, sonst darfst du keine Drohne starten, denn diese ist nicht in der normalen Privathaftpflicht mit abgesichert. Und auch bei Hoverboards ist die Benutzung in der Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert.

SH: Und bei E-Scootern auch nicht. Sobald man sich in öffentlichen Räumen bewegt, ist er nicht mitversichert. Da braucht man ein Kennzeichen.

TH: Man kann also so einen Roller kaufen, dann hat der aber keine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt. Ohne die Zulassung kannst du den Roller nicht versichern und dann kannst du ihn nicht benutzen.

SH: Oder nur vor deiner Garage spazieren fahren (lacht).

Das ist interessant, das weiß der Ottonormalverbraucher ja in der Regel nicht.

SH: Ja! Und es ist auch ganz oft so, dass ich Kinder auf Hoverboards oder E-Scootern sehe. Ich sehe, wie die auf dem Gehweg fahren und sich gar nicht bewusst sind, dass sie, wenn sie jetzt eine alte Dame anfahren …

TH:keinen Versicherungsschutz haben. Eine Haftung besteht aber und dann kann es richtig teuer werden. Denn wenn die Dame sich die Hüfte gebrochen hat und hinterher im Rollstuhl sitzt, dann hat man langfristig ein Problem. Denn die Dame will dann jeden Monat 600 Euro Rente haben.

Wie kann ich mich als Azubi denn über die Versicherungen informieren, die ich wirklich brauche?

TH: Also ich agiere zum Beispiel nach § 84 des Handelsgesetzbuches: Das heißt, ich bin verbunden mit einer Gesellschaft und wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Kunden zu beraten. Nach dem Gewerbeordnungsgesetz sind wir dazu verpflichtet, den Kunden über alle seine Risiken aufzuklären. Wenn ich also etwas vergesse, dann entsteht dadurch ein Haftungsanspruch gegen mich, weil ich ihn nicht richtig beraten habe.

Nach dem Gewerbeordnungsgesetz sind wir dazu verpflichtet, den Kunden über alle seine Risiken aufzuklären.

Es ist also auch deutlich sicherer, sich vorab beraten zu lassen, als einfach nur online Preise zu vergleichen?

SH: Klar versteht man auch als Vermittler den Kunden, der anmerkt, dass er die Versicherung bei einem anderen Anbieter deutlich günstiger bekommt. Als erstes fragen wir ihn dann jedoch, ob er die gleichen Angaben gemacht hat. Also ob er zum Beispiel die gleiche Laufleistung für das Auto angegeben hat. Denn letzten Endes haben sie bei so einer Vergleichsseite keine persönliche Beratung.

TH: Sie müssen ja erst einmal wissen: Was will ich überhaupt vergleichen? Bevor ich gar nicht weiß, welche Bausteine ich brauche, kann ich gar nichts Vernünftiges eingeben.

SH: Ja, das fängt ja bei der Kaskoversicherung schon an. Viele Kunden wissen gar nicht, was genau in einer Teil- oder Vollkaskoversicherung enthalten ist. Sie entscheiden sich dann einfach für einen Tarif und sind in dem Glauben, bei einem Unfall abgesichert zu sein – obwohl das vielleicht gar nicht zutrifft. Aus diesem Grund sind wir dazu verpflichtet, dem Kunden genau zu erklären, welcher Schutz in den Versicherungen enthalten ist.

Gibt es eine wichtige Versicherung, die immer wieder vergessen wird?

TH: Es gibt noch eine Zusatzversicherung, die im Moment in aller Munde ist. Das ist die sogenannte Zahnzusatzversicherung. Das liegt daran, dass die gesetzliche Kasse früher eine Regelversorgung bezahlt hat. Heute ist es aber so, dass Kassen die Leistungen aufgrund des Kostendrucks immer weiter reduzieren.

Dann sollte man sich die Frage stellen: Wenn ich jetzt einen Zahn verliere, im Bereich der Schneidezähne, möchte ich dann eine silberne Verblendung haben? Die Zeiten sind eigentlich vorbei, da möchte ich zumindest im vorderen Bereich eine weiße Verblendung haben – doch die zahle ich dann selbst.

Genau für solche Fälle gibt es die Zahnzusatzversicherung. Die Beiträge für diese beginnen schon bei sechs Euro im Monat.

SH: Auch da gilt: Je jünger man beginnt, desto besser.

TH: Wenn mir schon drei Zähne fehlen, dann ist es zu spät. Denn dann bekomme ich den Versicherungsschutz nicht mehr. Da besteht der Versicherungsschutz darauf, dass die drei fehlenden Zähne erst ersetzt werden. Das liegt nicht daran, dass er diese nicht bezahlen möchte. Er weiß jedoch, dass ein noch größerer Schaden entstehen kann, wenn diese nicht ersetzt werden.

Vielen Dank für das Gespräch!

Solltest du dich nun genauer über die wichtigsten Versicherungen informieren wollen, suche jetzt deinen persönlichen Berater bei der Gothaer.

Thomas Hapke
Thomas Hapke, Agenturchef der Gothaer Versicherung in Hameln.

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