Das Wichtigste auf einen Blick:

Die Ausbildungsvergütung bezeichnet die Bezahlung, die du während deiner Ausbildung erhältst. Wer in Deutschland eine duale Ausbildung macht, hat Anspruch auf eine entsprechende Vergütung.
Im Januar 2020 trat ein neues Gesetz in Kraft: die Mindestausbildungsvergütung. Diese regelt deutschlandweit, wie viel ein Azubi mindestens verdienen muss.
Die Mindestvergütung steigt jedes Jahr an und soll 2023 bereits 620 Euro im ersten Lehrjahr betragen. Anschließend wird die Ausbildungsvergütung jedes Jahr im November für das Folgejahr angepasst.
Von deiner Ausbildungsvergütung werden jedoch noch Sozialabgaben abgezogen. Solltest du mehr als 1.029 Euro im Monat verdienen, wird auch Lohnsteuer erhoben.

In Deutschland gibt es über 350 staatlich anerkannte duale Ausbildungen, die in der Regel bis zu drei Jahre dauern. Neben der Theorie in der Berufsschule erhältst du praktische Erfahrungen in einem Betrieb: Vom Bäcker über den Schornsteinfeger bis hin zum Steuerfachangestellten ist fast jeder Beruf dabei.

Es gibt eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung, die garantiert, dass Auszubildende in ganz Deutschland dieselben Inhalte vermittelt bekommst. Es gibt nur einen großen Unterschied: Die Ausbildungsvergütung ist in Deutschland bis jetzt noch nicht eindeutig geregelt. Doch das soll sich schon bald ändern. Wir erklären dir, wie die Ausbildungsvergütung gesetzlich festgehalten ist, welche Neuerungen auf dich zukommen und wie viel Geld du in welcher Branche verdienen kannst.

Wie wird die Ausbildungsvergütung definiert?

Während deiner Ausbildung erhältst du für die Arbeit, die du in deinem Ausbildungsbetrieb leistest, auch eine Vergütung: die Ausbildungsvergütung. Sie wird als solche bezeichnet, da sie weder Lohn noch Gehalt ist.

Lohn: Der Lohn oder auch Stundenlohn wird, wie der Name schon sagt, für jede tatsächliche Arbeitsstunde bezahlt. Da die Anzahl der Werktage pro Monat schwankt, ist auch der Lohn immer unterschiedlich hoch.

Gehalt: Ein festes Gehalt wird unabhängigen von den Arbeitsstunden und Werktagen bezahlt. Es ist jeden Monat gleich und somit ein Fixbetrag.

Die Ausbildungsvergütung ist zwar ebenfalls ein Fixbetrag, der dir jeden Monat ausbezahlt wird. Da es sich allerdings um ein Ausbildungsverhältnis handelt, kann es nicht als Gehalt bezeichnet werden. Eine Berufsausbildung gilt allerdings auch als 40 Stunden Job, denn die Zeit in der Berufsschule wird ebenfalls vergütet.

Die Ausbildungsvergütung wird dir auch während deines Urlaubs und im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen weitergezahlt.

Wer hat einen Anspruch auf die Ausbildungsvergütung?

Wer eine duale Ausbildung macht, der hat auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Eine Ausnahme bilden hingegen schulische Ausbildungen – wie zum Beispiel die Lehre als Kosmetiker/in. Häufig werden diese Ausbildungen auch nur an Privatschulen angeboten, die du als Lehrling sogar selbst bezahlen musst.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Die schulische Ausbildung zum Gesundheits- oder Krankenpfleger sowie Altenpfleger wird auch durch eine Ausbildungsvergütung bezahlt.

Wo ist die Ausbildungsvergütung geregelt?

Die Ausbildungsvergütung wird in § 17 des Berufsausbildungsgesetzes geregelt. Dieses regelt die Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung in Deutschland.

In § 17 steht, dass ein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet ist, seinen Azubis eine angemessene Ausbildungsvergütung zu bezahlen. Das Gesetz beschreibt jedoch nicht, wie hoch diese genau sein soll. Es heißt lediglich, dass sich die Bezahlung nach dem Lebensalter der Auszubildenden richten muss – aus diesem Grund muss die Ausbildungsvergütung mit jedem Lehrjahr ansteigen.

Das Ausbildungsentgelt muss spätestens am letzten Arbeitstag des laufenden Monats bezahlt werden.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Wie bereits angedeutet, gibt es bis jetzt noch keine einheitliche Regelung für die Höhe der Ausbildungsvergütung. Sie ist von deinem Alter, dem Ausbildungsjahr und der Branche, in der du arbeitest, abhängig.

Die genaue Höhe der Ausbildungsvergütung muss jedoch vorab für die gesamte Ausbildungsdauer in einem Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Dort wird auch festgehalten, ob du Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommst.

Auszubildende haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn – aus diesem Grund gelten für die meisten Branchen eigene Tarifverträge.

Ausbildungsvergütung mit Tarifvertrag

Viele Ausbildungsverhältnisse werden über tarifliche Verträge geregelt. Doch was ist das eigentlich?

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden einer Berufsbranche. Zusammen erarbeiten sie einen Vertrag, der das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Branche genau regelt: Darin wird nicht nur die Ausbildungsvergütung festgehalten, sondern zum Beispiel auch der Urlaubsanspruch.

Ist dein Ausbildungsbetrieb also Teil eines Arbeitgeberverbands, muss er sich an den gültigen Tarifvertrag halten. Das ist zum Beispiel in der Gastronomie, im Bäckerhandwerk, in vielen kaufmännischen Berufen und in der Metall-Industrie der Fall.

Ausbildungsvergütung ohne Tarifvertrag

Gilt für ein Unternehmen keine Tarifgebundenheit, kann dein Arbeitgeber das Ausbildungsgehalt grundsätzlich frei aushandeln. Allerdings geben die zuständigen Kammern einen gewissen Rahmen für eine angemessene Vergütung vor. Die Industrie und Handelskammer – kurz IHK – überprüft jeden Ausbildungsvertrag auf seine Richtigkeit und somit auch die Höhe der Ausbildungsvergütung.

Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass eine „angemessene Bezahlung“ mindestens 80 Prozent der branchenüblichen Vergütungssätze sein muss.

Es gibt Datenbanken, in denen jedes Jahr genau festgehalten wird, welche Löhne für die jeweilige Branche üblich sind – hier können sich also sowohl Ausbildungsbetriebe als auch Arbeitnehmer darüber informieren, wie die angemessene Ausbildungsvergütung aussehen sollte.

Neuerung des Berufsausbildungsgesetzes: Einführung der Mindestausbildungsvergütung

Im Jahr 2019 wurde eine Neuerung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) eingeführt, die 2020 in Kraft trat. Es wurde eine Regelung eingeführt, die für alle Lehrlinge in Deutschland einen Mindestbetrag für die Vergütung festlegt – zumindest dann, wenn sie keinem Tarifvertrag unterliegen, denn dieser hat nach wie vor Vorrang.

Die Steigerung der Mindestausbildungsvergütung ist über die nächsten paar Jahre gestaffelt: Azubis, die ihre Lehre 2020 begonnen haben, erhielten im ersten Lehrjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro.

Für das erste Lehrjahr ist die Vergütung in den nächsten Jahren wie folgt gestaffelt:

Jahr Mindestausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr
2020 515 Euro
2021 550 Euro
2022 585 Euro
2023 620 Euro

Ab 2024 wird die Höhe der Mindestausbildungsvergütung jedes Jahr im November für das Folgejahr angepasst und im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Sie wird jährlich an die Entwicklung der Ausbildungsvergütung angeglichen.

Die Mindestausbildungsvergütung gilt nur für Ausbildungen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind, landesrechtliche geregelte Berufe wie zum Beispiel die Ausbildung zum Erzieher fallen also nicht darunter.

Änderung der Berufsbezeichnungen

Es gibt noch weitere Änderungen des BBiGs, die 2019 eingeführt wurden. So gab es zum Beispiel eine Änderung der Berufsbezeichnungen, um diese international verständlich zu gestalten. Sie wurden außerdem in drei aufeinander aufbauende Fortbildungsstufen sortiert, die verschiedene Fachrichtungen beinhalten.

  • Geprüfte/r Berufsspezialist/in: In diese Kategorie zählen zum Beispiel Servicetechniker und Finanzbuchhalter.
  • Bachelor Professional: Hierunter fallen beispielsweise das Prozessmanagement und die Aus- und Weiterbildungspädagogik. Auf dieser Stufe bleibt der Meister-Titel weiterhin erhalten.
  • Master Professional: Hierzu zählen zum Beispiel die Berufe Informatiker oder Betriebswirt.

Die Ausbildungsvergütung 2018: eine Studie

Um einen Vergleich zu der bisherige Vergütung zu ziehen und den Entwicklungstrend zu verdeutlichen, schauen wir uns eine Studie zu der Ausbildungsvergütung im Jahr 2018 an.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Jahr 2018 eine Studie veröffentlicht, die den aktuellen Stand und die Entwicklung der Ausbildungsvergütung in Deutschland analysiert.

Im Durchschnitt verdiente ein Auszubildender 908 Euro brutto im Monat.

Bei der Analyse lässt sich deutlich erkennen, dass es noch große Unterschiede zwischen der Ausbildungsvergütung in West- und Ostdeutschland gibt.

Berufe mit einer besonders hohen Ausbildungsvergütung waren zum Beispiel:

  • Maurer: 1057 Euro (Westen) / 861 Euro (Osten)
  • Mechatroniker: 998 Euro (Westen) / 976 Euro (Osten)

Berufe mit einer sehr geringen Ausbildungsvergütung:

  • Friseure: 494 Euro (Westen) / 269 Euro (Osten)
  • Florist: 587 Euro (Westen) / 422 Euro (Osten)

Es gibt nicht nur deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen und den neuen und alten Bundesländern, sondern noch immer zwischen den Geschlechtern.

In ganz Deutschland verdienten männliche Auszubildende 2018 im Durchschnitt 917 Euro pro Monat – weibliche Auszubildende hingegen nur 892 Euro. Das sind 2,7 Prozent weniger.

Insgesamt zeigt sich jedoch ein positiver Trend, denn im Vergleich zum Durchschnittswert der Ausbildungsvergütung im Jahr 2017 ist dieser um 3,7 Prozent gestiegen – im Jahr davor waren es nur 2,6 Prozent.

Ausbildungsberufe attraktiver machen

Die Ausbildungsvergütung in Berufen mit großen Nachfragedefiziten wurde in den letzten Jahren deutlich angehoben, um sie attraktiver zu machen. Ausbildungen als Koch/Köchin, Bäcker/in, Fleischer/in oder Gebäudereiniger/in sind für junge Leute nicht sehr interessant – das soll sich durch eine bessere Vergütung ändern.

Mit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung wird nun gewährleistet, dass ein gewisser Standard eingehalten wird – somit könnten Ausbildungsberufe generell wieder an Attraktivität gewinnen.

Wie wird die Ausbildungsvergütung besteuert? Was bleibt am Ende übrig?

Ein Glas voller Münzen mit einem Talar-Hut auf.
Auch von der Ausbildungsvergütung werden in der Regel die Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen.

Alle Zahlen zur Ausbildungsvergütung, die wir bis jetzt genannt haben, bezogen sich auf das Bruttogehalt – das bedeutet, dass weder die Steuern noch die Sozialabgaben abgezogen wurden. Denn auch Auszubildende müssen diese Abgaben unter Umständen leisten.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden automatisch einbehalten, wenn deine Ausbildungsvergütung höher als 325 Euro im Monat ist.

Bis zu diesem Betrag werden keine Abzüge erhoben, da du als Auszubildender als Geringverdiener zählst, der seine Sozialversicherungsbeiträge nicht selbst zahlen muss. In diesem Fall werden die Beiträge komplett vom Ausbildungsbetrieb übernommen.

Erst ab einem Einkommen von mehr als 1029 Euro im Monat wird zusätzlich die Lohnsteuer erhoben. Die genauen Abzüge sind dabei von der Höhe deines Einkommens, deiner Steuerklasse, deinem Familienstand und deiner Konfession, die die Kirchensteuer bestimmt, abhängig.

Als Lehrling hast du einen Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung, um zu überprüfen, wie sich das Nettogehalt errechnet und ob alle Angaben korrekt sind. Ganz einfach kannst du dies mit einem Brutto-Netto-Rechner überprüfen.

Überstunden und Sachleistungen

Im Berufsausbildungsgesetz sind auch die Überstunden genau geregelt. Hier heißt es, dass Überstunden „besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen sind“. Das bedeutet häufig, dass du als Azubi selbst entscheiden kannst, ob du eine Überstundenvergütung haben möchtest oder ob du diese mit Freizeit ausgleichen möchtest.

Eine weitere Besonderheit ist außerdem, dass der Bezug von Sachleistungen auf die Ausbildungsvergütung angerechnet wird – solltest du also zum Beispiel eine Unterkunft und die Verpflegung von deinem Ausbildungsbetrieb gestellt bekommen, wird dies auf dein Ausbildungsgehalt angerechnet. Die Anrechnung darf jedoch einen Wert von 75 Prozent des Bruttogehalts nicht überschreiten.

Ausbildungsvergütung bei Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung

Was passiert eigentlich, wenn man die Prüfung nicht besteht und die Ausbildung verlängert wird?

In diesem Fall hast du als Auszubildender nur einen Anspruch auf die Ausbildungsvergütung in zuletzt gewährter Höhe – obwohl du also ein weiteres Ausbildungsjahr anhängst, wird die Ausbildungsvergütung nicht weiter erhöht. Wenn es in deinem Tarifvertrag eine andere Regelung gibt, hat diese natürlich Vorrang.

Solltest du als angehender Lehrling bereits ein Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule abgeschlossen haben, so kannst du die Zeit auf die Berufsausbildung anrechnen und diese entsprechend verkürzen. In diesem Fall steht dir schon zu Beginn deiner Ausbildung die Ausbildungsvergütung des nächsten Ausbildungsjahres zu.

Solltest du deine Ausbildung aus einem anderen Grund verkürzen – zum Beispiel weil du bereits ein Abitur hast – bekommst du jedoch die reguläre Ausbildungsvergütung aus dem ersten Lehrjahr.

Was tun, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht?

Auch mit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020 ist es für viele Auszubildende weiterhin schwer, ihren Lebensunterhalt alleine zu bestreiten. Aus diesem Grund gibt es einige Möglichkeiten, die Ausbildungsvergütung aufzustocken.

Wir stellen dir die unterschiedlichen Möglichkeiten vor und erklären, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst.

Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf machst, hast du einen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) – schulische Ausbildungen sind von dem Zuschuss ausgeschlossen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird dir für die gesamte Ausbildungszeit bezahlt. Du kannst die BAB beantragen, wenn du mit deiner Ausbildungsvergütung allein nicht dazu in der Lage bist, deinen Lebensunterhalt zu bezahlen und du keine andere Unterstützung bekommst.

Wie viel BAB du erhältst, ist von der Höhe deines Azubigehalts, dem Einkommen deiner Eltern und falls du verheiratet bist auch von dem Einkommen deines Partners abhängig.

Den Antrag für die Berufsausbildungsbeihilfe kannst du bei der Agentur für Arbeit stellen. Dafür musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du brauchst einen gültigen Ausbildungsvertrag.
  • Es muss deine erste Berufsausbildung sein.
  • Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft. Solltest du diese nicht haben, gelten besondere Regelungen.
  • Du führst deinen eigenen Haushalt, weil du Minderjährig bist und der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Haus deiner Eltern entfernt ist oder du bist bereits Volljährig, verheiratet oder lebst mit deinem Partner zusammen und/oder hast bereits ein Kind.

Bei der Berufsausbildungsbeihilfe handelt es sich um einen stattlichen Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.

Schüler-BAföG

BAföG gibt es nicht nur für Studenten, auch als Schüler hast du unter gewissen Bedingungen einen Anspruch auf die staatliche Förderung. Ausschlaggebend dafür ist, ob du noch bei deinen Eltern wohnst und welche Schulart du besuchst.

Gefördert werden in der Regel Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss machen oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen – in diesem Fall wird das Schüler-BAföG erst ab der 10. Klasse bezahlt und auch nur, wenn man außerhalb des Elternhauses lebt.

Allerdings wird das eigene Einkommen – also die Ausbildungsvergütung – und das Einkommen der Eltern bei der Berechnung des Schüler-BAföGs berücksichtigt und angerechnet.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung nennt zwei Beispiele, in denen Schüler das Schüler-BAföG beantragen können:

Schüler, die ihre erste Berufsausbildung machen und noch bei ihren Eltern wohnen, erhalten monatlich 234 Euro – sollten sie aus zwingenden Gründen nicht mehr zu Hause wohnen können, etwa weil der Weg zur Ausbildungsstätte zu lang ist, erhalten sie 580 Euro pro Monat.

Junge Erwachsene, die hingegen bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und eine Abendrealschule oder eine Fachoberschule besuchen, erhalten 439 Euro, wenn sie noch bei ihren Eltern leben. Sollten sie bereits ihren eigenen Haushalt führen, erhalten sie 675 Euro als Zuschuss.

Anders als das Studenten-BAföG ist das Schüler-BAföG ebenfalls ein Zuschuss vom Staat, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine weitere Möglichkeit der staatlichen Unterstützung. Dieses kannst du jedoch nur beantragen, wenn deine Ausbildung einen beruflichen Abschluss anstrebt, der über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), wie die tatsächliche Bezeichnung des Aufstiegs-BAföGs lautet, fördert über 700 Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirte, Betriebswirte, Meister und Berufe mit unterschiedlichen Fachrichtungen – das bedeutet jedoch auch, dass in vielen Fällen schon eine abgeschlossene Erstausbildung vorausgesetzt wird.

Kinderunterhalt

Wenn du keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung hast, sind deine Eltern in jedem Fall dazu verpflichtet, dich zu unterstützen. Für Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden, muss Kinderunterhalt bezahlt werden.

Sollten beide Eltern mit dem Kind zusammenleben, so wird der Unterhalt in Form von Kost und Logis bezahlt. Wenn ein Elternteil jedoch getrennt von dem Kind lebt, so ist er verpflichtet, den Unterhalt bar zu bezahlen: Die genaue Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und wird von dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Elternteils bestimmt.

Solltest du also in einem eigenen Haushalt leben, sind deine Eltern dazu verpflichtet, dir den Unterhalt bar auszuzahlen. Der Unterhaltsbedarf wird allerdings auf die Ausbildungsvergütung angerechnet – jedoch nicht in voller Höhe: 90 Euro bleiben als ausbildungsbedingter Mehrbedarf für Materialien und Fahrtkosten anrechnungsfrei.

Kindergeld

Das Kindergeld, das dir während deiner Erstausbildung bis zum 25. Lebensjahr zusteht, kann direkt an dich ausgezahlt werden, wenn du nicht mehr im Haushalt deiner Eltern leben solltest.

Wohngeld

Wenn du keine Berufsausbildungsbeihilfe erhältst, kannst du in deiner Gemeinde Wohngeld beantragen. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Bürger. Du kannst es nur beantragen, wenn du keine anderen Transferleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe bekommst.

Ob du einen Anspruch auf Wohngeld hast und in welcher Höhe, ist von drei Faktoren abhängig:

  • der Anzahl der Mitglieder in deinem Haushalt
  • dem Gesamteinkommen des Haushalts
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete

Arbeitslosengeld

Grundsätzlich hast du während einer Ausbildung keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Denn nach dem Gesetz haben Auszubildende, die theoretisch einen Anspruch auf BAföG oder BAB hätten, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 – unabhängig davon, ob sie diese Leistung tatsächlich beziehen können oder nicht.

Es gibt jedoch eine Ausnahme:

Sollte dein Lehrlingsgehalt trotz Bezug der Berufsausbildungshilfe nicht ausreichen, um die Kosten deiner Unterkunft zu bezahlen, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern lebst, so bekommst du einen Zuschuss vom Jobcenter.

Auszubildende unter 25 erhalten diesen Zuschuss allerdings auch nur dann, wenn der Ausbildungsbetrieb von dem Haus ihrer Eltern nicht in einer angemessenen Zeit zu erreichen ist. Außerdem können schwerwiegende soziale Gründe angegeben werden, die es dem Auszubildenden unmöglich machen, bei den Eltern zu leben.

Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Aufstockung, die zu der Ausbildungsvergütung hinzukommt. Bei der Berechnung wird jedoch das Einkommen und das vorhandene Vermögen berechnet – wie hoch der Zuschuss durch das Jobcenter ausfällt, lässt sich also nicht pauschal sagen.

Solltest du Aufstiegs-BAföG beziehen, hast du allerdings einen regulären Anspruch auf ALG 2 – denn als Ausschlusskriterien für den Leistungsbezug werden explizit die BAB und das Schüler-BAföG erwähnt. Da du meist keinen Anspruch auf diese Förderungen hast, wenn du das Aufstiegs-BAföG beziehst, stehen dir die Leistungen des Jobcenters zu.

Nebenjob

Wenn deine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu sichern, hast du auch die Möglichkeit, dir noch einen Nebenjob zu suchen. Diesen darfst du trotz der Vollzeitausbildung ausüben.

Monatlich darfst du bis zu 450 Euro dazuverdienen. Solltest du BAB bekommen, darfst du maximal 400 Euro dazuverdienen.

Dein Arbeitgeber darf dies nur verweigern, wenn deine Arbeitsleistung darunter leidet oder wenn du bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten möchtest. Du musst ihn aber ihn jedem Fall über deinen Nebenjob informieren.

Du solltest auch darauf achten, dass du nicht zu viele Stunden in der Woche arbeitest, denn die genaue Anzahl der zulässigen Arbeitsstunden ist im Arbeitsschutzgesetz beziehungsweise dem Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt: Bist du Volljährig darfst du in einer Sechs-Tage-Woche maximal 48 Stunden arbeiten, Jugendlich dürfen in einer Fünf-Tage-Woche nur 40 Stunden arbeiten.

Es besteht außerdem die Gefahr, dass du deinen Anspruch auf Wohn- und Kindergeld verlierst, wenn du zu viel verdienst.

Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, die geringe Ausbildungsvergütung aufzustocken. Durch das neue Gesetz zur Mindestausbildungsvergütung wird jedoch ein klares Zeichen gesetzt, dass eine angemessene Vergütung während der Ausbildung immer mehr in den Fokus rückt. Durch eine bessere Bezahlung könnten Ausbildungsberufe in Zukunft wieder attraktiver werden und den großen Mangel an Fachangestellten auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken.

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