Das Wichtigste auf einen Blick:

Durchschnittlich liegen die monatlichen Ausgaben deutscher Studenten zwischen 650 und 1.500 Euro.
Ob und wie viel BaföG das Amt zahlt, hängt vor allem vom monatlichen Einkommen der Eltern ab.
Wer BaföG beantragen möchte, darf eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreiten.
Die monatliche Summe wird nur für die Dauer der Regelstudienzeit ausgezahlt – ab dem vierten Semester muss ein Leistungsnachweis erbracht werden.

Als Studentin oder Student möchtest du dich in aller Ruhe auf das Studieren konzentrieren. Doch das ist alles andere als einfach, wenn du dich während deines Studiums mit einem oder mehreren Nebenjobs über Wasser halten musst und die Zeit zum Lernen an allen Ecken und Enden knapp ist. Daher ist für angehende Studierende die Studienfinanzierung ein wichtiges Thema. Zur Finanzierung deines Studiums an der Universität kannst du BAföG beantragen. Dabei handelt es sich um eine Förderung, die in Deutschland von staatlicher Seite gewährt wird, um angehenden Studierenden unabhängig von ihrer finanziellen Situation das Studium zu ermöglichen. Auch für ein Fernstudium kannst du unter Umständen BAföG erhalten.

Bevor du dein Studium beginnst, stellt sich daher die Frage, wann du BAföG beantragen musst und worauf du dabei achten solltest. Außerdem wirst du dich fragen, ob und wie du alle Kosten im Zusammenhang mit deinem Studium stemmen kannst. Dieser Ratgeber gibt dir viele hilfreiche Tipps rund um die Studienfinanzierung und geht auf die wichtigen Fragen zur finanziellen Hilfe für die Hochschulausbildung ein.

Was ist BAföG und was ist das Ziel dieser Finanzleistung?

Studieren ist eine teure Angelegenheit. Insbesondere für junge Menschen, die noch keine eigenen finanziellen Rücklagen haben oder deren Eltern zur einkommensschwächeren Bevölkerungsschicht gehören. Fehlen die finanziellen Mittel, ist das Studieren ohne die staatliche Förderung nur unter erschwerten Bedingungen möglich – indem der beziehungsweise die Studierende sich mit Studentenjobs selbst finanziert.

Studieren ist eine teure Angelegenheit.

Das ist alles andere als einfach, denn Studenten und Studentinnen, die arbeiten gehen müssen, um Studium und Lebenshaltungskosten zu finanzieren, fehlt oft die Zeit, sich auf das Lernen zu konzentrieren.

Der Gesetzgeber möchte mit der Sozialleistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, die Chancengleichheit im Bildungswesen erhöhen und es Studierenden ermöglichen, sich intensiv dem Studium zu widmen.

Das Ziel der staatlichen Studienförderung ist es, dass Hochschulstudenten studieren können, ohne nebenbei zu arbeiten. Leider lässt sich dieses Ziel nicht gänzlich erreichen. Eine Erhebung des Deutschen Studentenwerks hat erwiesen, dass rund 67 Prozent der deutschen Studenten trotz BAföG darauf angewiesen sind, durch Studentenjobs zumindest anteilig Studien- und Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Dennoch stellt das BAföG eine erhebliche Entlastung für Studierende dar.

Was kostet ein Studium?

Obwohl es in Deutschland an staatlichen Hochschulen keine allgemeinen Studiengebühren (mehr) gibt, verschlingt ein Studium monatlich eine größere Geldsumme, die sich aus zahlreichen Einzelbeträgen zusammensetzt. Schauen wir uns die größten Ausgaben an, die während des Studiums anfallen.

Mietkosten: eigene Studentenbude oder WG-Zimmer

Der größte Kostenfaktor ist die Miete für eine Studentenunterkunft. Nur wenige Studenten haben das Glück, dass sie einen Studienplatz am bisherigen Wohnort bekommen. Führt dich dein Studium also in eine andere Stadt, benötigst du entweder:

  • ein Studentenappartement
  • eine kleine Mietwohnung
  • ein Zimmer in einem Studentenwohnheim
  • oder ein WG-Zimmer

Günstiger Wohnraum ist in der Regel denkbar knapp. Das gilt vor allem für Universitätsstädte. Die Miete für die Unterkunft inklusive Nebenkosten verschlingt daher mehrere Hundert Euro. Mietkosten variieren regional sehr stark und steigen jährlich in einem Bereich von etwa 2 bis 10 Prozent.

So betrugen die Kosten für ein WG-Zimmer im Jahr 2017 in München circa 530 Euro (Steigerung von 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und in Frankfurt etwa 480 Euro (circa 10,5 Prozent mehr als 2016). In Kaiserslautern mussten Studenten für ein WG-Zimmer im Jahr 2017 etwa 297 Euro berappen, in Chemnitz lagen die Mietkosten für ein Zimmer in einer Studenten-WG noch bei günstigen 222 Euro pro Monat.

Im Hinblick auf die finanzielle Situation lohnt es sich also, bei der Wahl der Universität auf den Mietpreisspiegel zu achten.

Der Marienplatz in der bayrischen Landeshauptstadt München.
München ist gleichermaßen beliebt wie teuer.

Zwar ist der Wunsch verständlich, in einer tollen Stadt mit einem vielseitigen kulturellen Angebot studieren zu wollen. Aber gerade in den beliebtesten Universitätsstädten sind die Mieten sowie die Lebenshaltungskosten am höchsten und daher für viele Studierende unerschwinglich.

Außerdem muss eine teure Stadt nicht automatisch die individuell höchste Lebensqualität bieten. Im Gegenteil: Gerade Studenten profitieren mit ihrem schmalen Budget von einem günstigen Standort. Weil sie sich dort mit dem wenigen Geld schlicht mehr leisten können.

Schaut man sich jedenfalls die unterschiedlichen Mieten für Appartements, kleine Wohnungen und WG-Zimmer näher an, lassen sich in günstigen Universitätsstädten bei den Unterkunftskosten jeden Monat erhebliche Beträge sparen.

Hast du dich für eine Universität entschieden und es steht fest, in welcher Stadt du dein Studium absolvieren wirst, solltest du dich schnellstmöglich auf die Suche nach einer günstigen Studentenbleibe machen. Da alle Studenten gleichzeitig das neue Semester beginnen, ist der Kampf um günstige Wohnungen groß.

Lebenshaltungskosten: Wie viel Geld braucht man als Student?

Von Luft und Liebe leben – das wäre schön. Allerdings lässt sich damit kein Studentenleben finanzieren. Nach den Unterkunftskosten schlagen die Lebenshaltungskosten als zweithöchster Betrag während deines Studiums zu Buche.

Auch hier gilt: In den angesagten Metropolen ist es am teuersten. Ganz gleich, ob du zum Friseur gehst, einen Kinobesuch planst oder abends durch die Kneipenszene tingelst.

Es lässt sich natürlich nicht exakt vorhersagen, wie viel Geld du als Student monatlich zum Leben brauchst. Dies hängt einerseits von der Region ab, in der du studieren wirst. Andererseits bestimmt dein Lebensstandard, wie viel Geld du für Ernährung, Kleidung, Mobilität, Telekommunikation und Freizeit benötigst. In der Mensa kannst du in der Regel sehr günstig essen. Grundsätzlich lohnt es sich, wenn du häufig selbst kochst und beim Einkaufen von Lebensmitteln auf Angebote achtest.

Essen, Trinken und Freizeit

Achte auf dein Budget

Im Schnitt solltest du für die Ernährung etwa 150 bis 200 Euro einplanen und natürlich auch ein gewisses Budget für Hygieneartikel, Klamotten, Freizeit und Ausgehen berücksichtigen. Für Kleidung solltest du etwa 50 Euro pro Monat veranschlagen, für Partys, Kino und andere Freizeitaktivitäten solltest du mit etwa 70 Euro monatlich rechnen.

Mobilität in Universitätsstädten

Der drittgrößte Kostenfaktor ist oftmals die Mobilität. Nur die wenigsten Studierenden können sich ein eigenes Fahrzeug leisten (abgesehen vom Fahrrad). Daher musst du unter Umständen auch abwägen, ob du mit BAföG, Semesterjobs und eventuellen Finanzspritzen deiner Eltern neben Miete und Lebenshaltungskosten das Studententicket für den öffentlichen Nahverkehr gestemmt bekommst. 

Modell Bahn auf Schienen.
Leider sind die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel teils hoch und keinesfalls eine Miniatur.

Auch die Preise für die öffentlichen Verkehrsmittel unterscheiden sich drastisch in den deutschen Städten. Überraschend günstig sind die Tickets für den ÖPVN in Freiburg. Sehr günstig fährt man auch in Berlin, Rostock und Chemnitz. In Köln, Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden und in den Ruhrgebietsstädten muss man am meisten für Monatskarten zahlen.

Für immatrikulierte Studenten von teilnehmenden Hochschulen gibt es in vielen Städten jedoch Semestertickets, die deutlich günstiger sind als normale Monatskarten. Informiere dich daher bereits bei der Auswahl der Universität über die Kosten, die du für die öffentlichen Verkehrsmittel einrechnen musst.

Weitere Kosten für Studenten: Versicherungen, Semesterbeiträge, Lernmaterial

Für Lernmaterialien entstehen dir monatlich Kosten in einem Bereich von circa 20 bis 60 Euro. Der Bedarf an Lernmaterialien hängt natürlich auch von deinem Studienfach ab. Kaufe dir nur Bücher, die du nicht in der Uni-Bibliothek ausleihen kannst. Greife, wenn möglich, auf gut erhaltene gebrauchte Literatur zurück. Nutze beim Kauf eines Laptops spezielle Rabatte und Finanzierungsmöglichkeiten für Studenten, um Geld zu sparen.

Campusmaut

Scherzhaft als Campusmaut bezeichnet, zahlen Studenten diverse Studienbeiträge. Darunter fällt zum Beispiel der Semesterbeitrag, der die Kosten der Verwaltung abdecken soll. Dazu kommen auch Prüfungsgebühren und eventuell Mahngebühren. An öffentlichen Universitäten liegen die Unkosten in einem Bereich von circa 200 bis 260 Euro; an privaten Universitäten zahlen Studenten hingegen zwischen 4.500 und knapp 8.000 Euro. Der Betrag muss einmal pro Semester, also zweimal im Jahr gezahlt werden.

Studierende unter 25 Jahren können bei der Krankenversicherung der Eltern mitversichert bleiben, insofern die Einkünfte durch Studentenjobs unterhalb von 405 Euro beziehungsweise 450 Euro liegen. Ab einem Alter von über 25 Jahren müssen sich Studierende selbst krankenversichern. Da lohnt es sich, die preiswerten Studententarife von gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu vergleichen. In der Regel bleibt für Studierende übrigens auch der Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Wäge ab, ob weitere Versicherungen für dich sinnvoll sein könnten oder ob sich hier Geld einsparen lässt:

  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Solange du noch im Haushalt deiner Eltern lebst, bist du bei einigen Versicherungsarten noch über deine Eltern mitversichert. Sobald du einen eigenen Haushalt führst, kann es notwendig sein, dass du dich selbst versichern musst. Wie bei der Krankenversicherung gibt es bei fast allen Versicherungsarten günstige Tarife für Studenten.

Auch als Student oder Studentin musst du Rundfunkgebühren (GEZ) bezahlen. Wenn du aber BAföG beantragen möchtest, kannst du dich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Diese betragen derzeit 17,53 Euro pro Monat. Die GEZ-Befreiung steht dir zu, sobald du BAföG-Anspruch hast. Auch bei einem Zweitstudium, für das du BAföG berechtigt bist.

Monatliche Kosten für Studierende läppern sich

Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben, mit denen Studierende im Jahr 2019 rechnen müssen, liegen zwischen 650 und 1.500 Euro und hängen maßgeblich davon ab …

Ein modern eingerichtetes Zimmer in einer Wohngemeinschaft.
Studenten leben nicht im Luxus, doch die Kosten läppern sich.
  • in welcher Universitätsstadt das Studium absolviert wird.
  • welche Gebühren und Beiträge an der Uni zu bezahlen sind.
  • ob man über die Eltern beziehungsweise selbst krankenversichert ist.
  • wie hoch der eigene Lebensstandard ist.

Obwohl das BAföG deine finanzielle Situation entspannen und dir vielleicht sogar erst das Studium ermöglichen wird, solltest du langfristig die Kosten im Blick haben. Denn für ein erfolgreiches Studium brauchst du einen langen Atem und ausreichend Zeit zum Lernen und Erholen.

Ziel der staatlichen Förderung ist es, dass du als Student/in weniger arbeiten musst. Das sollte auch dein Ziel sein, damit du das Studentenleben genießen und erfolgreich studieren kannst.

BAföG beantragen: So bekommst du die staatliche Förderung

Bei der Beantragung von BAföG gibt es vieles zu berücksichtigen und zu beschaffen – von den richtigen Antragsformularen bis hin zu den Unterlagen, die das BAföG-Amt von dir und deinen Eltern fordert. In den nachfolgenden Abschnitten erfährst du alle Informationen rund um die Beantragung von BAföG.

Wer kann BAföG beantragen?

Antragsberechtigt sind angehende Studierende, die das Abitur absolviert beziehungsweise die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erlangt haben.

Die Beantragung von BAföG setzt voraus, dass der Antragsteller jünger als 30 Jahre ist beziehungsweise beim Masterstudium nicht älter als 35 Jahre. Entscheidend ist hierbei das Alter zu Beginn des Studiums. Jedoch gibt es bezüglich der Altersgrenze Ausnahmen. Etwa dann, wenn die Hochschulzugangsberechtigung über den 2. Bildungsweg erworben wurde oder die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder Kindern das späte Studium begründet.

Wie oft muss man BAföG beantragen?

Einen Antrag auf BAföG kannst du immer nur für einen bestimmten Bewilligungszeitraum stellen. Dieser beträgt normalerweise 12 Monate. Somit gilt der BAföG-Antrag für 2 Semester. Bei einem Auslandsaufenthalt kann der Bewilligungszeitraum auch kürzer ausfallen.

Anschließend muss ein BAföG-Folgeantrag gestellt werden. Der Folgeantrag sollte zwei bis drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden, damit die Förderung nahtlos an dich weitergezahlt wird.

Wie oft kann man BAföG beantragen?

Die Förderungshöchstdauer für dein Studium richtet sich nach der Regelstudienzeit deines Fachs. Wie lange die Regelstudienzeit für dein Studium dauert, erfährst du in der Studienordnung und im Modulhandbuch. Ebenfalls informieren Hochschulen auf den Websites darüber, welche Regelstudienzeiten für die jeweiligen Studiengänge vorgesehen sind.

Bei manchen Studiengängen sind keine Regelstudienzeiten vorgegeben. Dann gilt als Förderungshöchstdauer ein Zeitraum von 9 Semestern beim Universitätsstudium sowie bei vergleichbaren Studiengängen. An der Fachhochschule werden 7 Semester (ohne Praxiszeiten) beziehungsweise 8 Semester (mit Praxiszeiten) zugrunde gelegt. Bei Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudiengängen kann BAföG für 2 Semester beantragt werden, bei Studiengängen auf Lehramt Primarstufe und Sekundarstufe I ist die staatliche Förderung für 7 Semester möglich.

Einige Umstände können die Erhöhung der Förderungshöchstdauer bewirken. Etwa dann, wenn du aufgrund einer Erkrankung nachweislich nicht studieren konntest. Eine Verlängerung kommt auch dann in Betracht, wenn Schwangerschaft oder Erziehungszeiten die Studiendauer verlängern. Bei einer Behinderung, durch die es nicht möglich ist, das Studium im gleichen Zeitraum ebenso erfolgreich abzuschließen wie nicht behinderte Kommilitonen, kann unter Vorlage von Attesten die Verlängerung der Regelstudienzeit beantragt werden. Auch ein Urlaubssemester verlängert die BAföG Höchstdauer, da während des Urlaubssemesters die BAföG Zahlung ruht.

Wo kann man BAföG beantragen?

In Deutschland gibt es mehr als 400 BAföG-Ämter. Welches Amt für dich zuständig ist, richtet sich danach, welche Ausbildung du anstrebst und in welcher Stadt du lebst beziehungsweise studierst. Über das Internet lässt sich leicht herausfinden, an welches Amt du dich wenden musst.

Auf der Website des jeweiligen Amtes findest du die Information, wo du den BAföG-Antrag erhältst. Den kannst du entweder persönlich beim zuständigen Amt abholen oder online als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Auf der Website des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) lassen sich alle BAföG-Formulare herunterladen. Insgesamt stehen acht verschiedene BAföG-Formblätter zur Verfügung. Im nächsten Abschnitt gehen wir genauer darauf ein, welche Formulare du benötigst.

Welche BAföG-Formulare müssen ausgefüllt werden?

Welche Unterlagen du zur Beantragung von BAföG benötigst, hängt individuell von deiner Situation ab. Diese unterschiedlichen Formulare gibt es:

Ein Dokument mit einem Euro-Symbol.
  • Grundsätzlich ist das Formblatt 1 notwendig.
  • Anlage 1 zu Formblatt 1 für Erstantrag, bei Wechsel von Hochschule, Studiengang oder nach einem Urlaubssemester.
  • Formblatt 2 wird nur von Schülern benötigt.
  • Anlage 1 zu Formblatt 2, falls leibliche oder adoptierte Kinder unter 10 Jahren in deinem Haushalt leben.
  • Formblatt 3 jeweils für Vater und Mutter.
  • Formblatt 4 für Ausländer.
  • für Studenten ab dem 5. Fachsemester das Formblatt 5.
  • Formblatt 6 wird nur für Auslands-BAföG benötigt.
  • Formblatt 7 muss ausgefüllt werden, wenn das Einkommen der Eltern deutlich geringer ausfällt, als im Vorjahr.
  • wenn deine Eltern dich nicht unterstützen oder nicht auffindbar sind, ist zudem Formblatt 8 dem Antrag beizulegen.  

Informiere dich frühzeitig und vollumfänglich bei deinem zuständigen BAföG-Amt, welche Formulare für die Antragstellung erforderlich sind.

Welche Unterlagen müssen für den BAföG Erstantrag eingereicht werden?

Um BAföG beantragen zu können, müssen bei Antragstellung sämtliche finanziellen Verhältnisse dargelegt werden. Die Anlage für deinen Antrag fällt daher sehr umfangreich aus. Je nach deiner Lebenssituation oder Besonderheiten können noch zusätzliche Dokumente erforderlich sein. In diesem Fall wird dir das Amt weiterhelfen. In der Regel sind diese Angaben und Unterlagen vorzulegen:

Ein Dokument mit einem Euro-Symbol.
  • deine Steueridentifikationsnummer
  • Personalausweis in Kopie
  • Krankenkassenbescheinigung
  • Mietvertrag oder Meldebescheinigung, wenn du nicht mehr im Elternhaus wohnst
  • Steuerbescheid deiner Eltern (vorletztes Kalenderjahr)
  • ggf. Steuerbescheid deines Ehepartners (vorletztes Kalenderjahr)
  • aktuelle Ausbildungsbescheinigungen von Geschwistern
  • aktueller Kontoauszug (von dir)
  • deine Bankverbindung
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • deine Abschlusszeugnisse
  • Arbeitsvertrag, wenn du einen Nebenjob oder einen Mini-Job ausübst

Auch etwaiges Vermögen musst du beim Beantragen von BAföG angeben. Individuell sind deshalb beispielsweise folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über Zeitwert deines Autos
  • Arbeits- und Einkommensnachweise über berufliche Tätigkeiten vor Studienbeginn
  • Nachweise über Einkommen beispielsweise durch Vermietung von Immobilien
  • Rückkaufwert von Bausparvertrag und/oder Lebensversicherung

Achtung: Nach dem 4. Semester müssen Studierende Leistungsnachweise erbringen, um weiterhin BAföG beantragen zu können. Welche Nachweise zu erbringen sind, ist in der Studienordnung nachzulesen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des BAföG-Antrags?

Es ist grundsätzlich anzuraten, den BAföG-Antrag so schnell wie möglich beim zuständigen BAföG-Amt einzureichen. BAföG wird nicht rückleistend bewilligt und die Bearbeitung des Antrags dauert zumindest mehrere Wochen, manchmal sogar mehrere Monate.

Um das Bewilligungsverfahren zu beschleunigen, solltest du bereits vorab alle erforderlichen Unterlagen zusammentragen und deinen Antrag vollständig abgeben. Es gibt eine Abgabefrist, die du beachten musst. Der BAföG-Antrag kann persönlich abgegeben, per Fax oder per Post geschickt werden. Der Tag des Antragseingangs beim BAföG-Amt beziehungsweise das Datum auf dem Fax gelten gilt Tag der Antragstellung. Erst ab diesem Tag ist eine BAföG-Bewilligung möglich.

Musst du Unterlagen nachreichen, kann dies die Bearbeitung in die Länge ziehen. Du solltest deshalb bereits vor dem Beginn deines Studiums ein finanzielles Polster schaffen, damit du notfalls die ersten Monate an der Uni mit deinen Rücklagen überbrücken kannst.

Ein Paragraph-Symbol.

Dauert die Bearbeitung deines BAföG-Antrags übermäßig lange, ergibt sich für dich 8 Wochen nach der Antragstellung ein Anspruch auf den BAföG-Vorschuss, insofern du deine Unterlagen weitestgehend vollständig eingereicht hast (§ 51 Abs. 2 BAföG). Der BAföG-Vorschuss beträgt 80 Prozent des zu erwartenden Förderbetrages und wird höchstens für vier Monate gezahlt.

In manchen Fällen besteht außerdem die Chance, über die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter Geld zur Überbrückung zu bekommen. In akuten Notfällen kann das Sozialreferat der Studentenvertretung beraten. Bei Abgabe unvollständiger Unterlagen oder bei selbstverschuldeter zu später Antragstellung sind die Chancen auf finanzielle Hilfe für die Überbrückung jedoch schlecht.

Am sinnvollsten ist es, sich den BAföG-Antrag schon vor Erhalt der Immatrikulationsbescheinigung zu besorgen. So kannst du die erforderlichen Unterlagen schon vorab zusammensuchen und den Eintrag mit Bescheid der Immatrikulation sofort einreichen.

Es ist aber ganz normal, dass das BAföG-Amt noch weitere Unterlagen nachfordert. Reiche weitere benötigte Unterlagen und Angaben schnellstmöglich nach, um eine Verzögerung bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Wie viel BAföG wird gezahlt?

Möchtest du BAföG beantragen, musst du wissen, dass die Bewilligung von deinem finanziellen Hintergrund abhängig ist. Sowohl dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das deiner Eltern und eventuell das deines Ehepartners werden angerechnet.

Im Jahr 2019 beträgt der BAföG-Höchstsatz monatlich 735 Euro. 50 Prozent dieses Höchstbetrages werden als unverzinstes Darlehen bewilligt – die andere Hälfte schenkt dir der Staat. Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres anrechnungsfrei gezahlt.

Wie hoch deine monatliche BAföG Förderung ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Hier einige der relevanten Angaben:

  • Einkommen von Vater und Mutter im vorletzten Kalenderjahr
  • Abzüge von Einkommens- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer im vorletzten Kalenderjahr
  • Summe der steuerfreien Einkünfte gemäß BAföG § 21 Abs. 3 (von Vater und Mutter)
  • Art der Arbeitstätigkeit (Eltern)
  • Anzahl und Einkommen leiblicher Kinder und Pflegekinder
  • Status und Anzahl von Geschwistern
  • eigenes Einkommen und Vermögen

Als Vermögen werden gemäß § 27 Abs. 1 BAföG – je nach Höhe – beispielsweise das Fahrzeug, die Mietkaution, Riester-Rente, Sparguthaben, Bausparverträge, Immobilien und die Kapitallebensversicherung angerechnet. Für Singles bleibt ein Vermögen von bis zu 7.500 Euro anrechnungsfrei. Die Freibetragsgrenze steigt, wenn du verheiratet bist und Kinder hast. Für Ehepartner und pro Kind steigt der Freibetrag jeweils um 2.100 Euro.

BAföG-Rechner

Im Internet gibt es auch BAföG-Rechner, mit denen du deinen individuellen BAföG-Anspruch pro Monat berechnen kannst. Beachte jedoch, dass das BAföG-Gesetz zahlreiche Ausnahmeregelungen umfasst, die nicht in jedem BAföG-Rechner berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Kalkulation dient somit nur der groben Orientierung.

Wie bereits erwähnt wird je nach persönlicher Lage das Einkommen deiner Eltern zur Berechnung der BAföG-Leistung herangezogen. Deine Eltern unterliegen unter Umständen der Pflicht, dich während deines Studiums finanziell zu unterstützen. Somit bist du bereits beim Beantragen von BAföG darauf angewiesen, Angaben zum Einkommen und zur Vermögenssituation deiner Familie machen zu können.

Weigern sich deine Eltern, dir die notwendigen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder dich finanziell zu unterstützen, besteht für dich die Möglichkeit auf ein Vorausleistungsverfahren nach BAföG § 36 und § 37. Der BAföG-Antrag wird dann ohne Anrechnung des Eltern-Einkommens bearbeitet.

Unter gewissen Umständen kannst du ein elternunabhängiges BAföG beantragen. Die Chancen auf diese Förderung stehen gut, wenn du bereits vor deinem Studium eine Ausbildung abgeschlossen und anschließend für mindestens drei Jahre so viel Geld verdient hast, dass dein Einkommen für die Abdeckung deines Lebensunterhalts ausreichte.

Wann wird BAföG ausgezahlt?

Gemäß § 51 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz hat die BAföG Auszahlung unbar und monatlich im Voraus zu erfolgen.

Das Fördergeld ist rechtzeitig auszuzahlen, sodass Studentinnen und Studenten das BAföG am letzten Tag des Vormonats zur Verfügung steht und Miete, Strom sowie andere Fixkosten pünktlich zum Monatsanfang beglichen werden können. Fällt der Ultimo auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so verschiebt sich der BAföG Auszahlungstermin auf den letzten Werktag vor Monatsende.

BAföG zurückzahlen: Was erwartet dich?

Im Leben gibt es kaum etwas umsonst und das gilt auch für das BAföG. Denn das normale Studenten-BAföG ist nur zur Hälfte ein Zuschuss. Die andere Hälfte ist ein Darlehen, das du zurückzahlen musst. Solltest du also eine Hochschule, eine Akademie oder eine höhere Fachschule besucht haben, musst du das Geld zurückzahlen.

Das gute dabei ist: Du musst nur 50 Prozent des BAföG-Darlehens zurückbezahlen und davon maximal den Höchstbetrag von 10.000 Euro – alles darüber hinaus wird dir erlassen.

Das klingt zunächst nach viel Geld, doch du hast eine Menge Zeit, um deine Schulden zu begleichen: Erst fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit bist du dazu verpflichtet, dein BAföG-Darlehen zurückzuzahlen.

Achtung: Die Frist orientiert sich an der Regelstudienzeit, nicht am tatsächlichen Ende deines Studiums! Solltest du also ein oder zwei Semester länger brauchen, verschiebt sich die Frist nicht!

Falls du nach dem Bachelor-Studium noch ein Master-Studium absolvierst, beginnt die Rückzahlung fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit deines Bachelor-Studiums. Du bekommst vom Bundesverwaltungsamt einen Bescheid über die BAföG-Rückzahlung. In diesem wird dir noch einmal genau erklärt, wie die Zahlung abläuft und in welchen Raten du das Darlehen zurückzahlen musst.

BAföG-Rückzahlung hat Zeit

Doch keine Sorge, du hast für die BAföG-Rückzahlung insgesamt 20 Jahre Zeit.

Rückzahlung in Raten

Momentan liegt die monatliche Rate bei 105 Euro, ab April 2020 bei 130 Euro. Solltest du diese einhalten, kannst du das Darlehen innerhalb von acht Jahren abbezahlen, wenn du den Höchstbetrag schuldig bist. Kannst du diese Summe monatlich nicht aufbringen, ist das jedoch auch kein Problem: Solange du den Betrag innerhalb der 20 Jahre begleichst, kannst du auch niedrigere Raten bezahlen.

Solltest du finanziell gar nicht in der Lage sein, dein BAföG zurückzuzahlen, kannst du dich von der Zahlung für maximal 10 Jahre freistellen lassen. Das heißt, dass du im Notfall 30 Jahre Zeit hättest, um deine Schulden zu begleichen.

Das BAföG ist für viele Studenten eine große Stütze, um ihr Studium auch finanziell gut zu meistern. Doch wie bei allen bürokratischen Anliegen gilt es, Fristen einzuhalten und wichtige Unterlagen bereitzuhalten. Eine gute Vorbereitung macht die Beantragung von BAföG auf jeden Fall um einiges einfacher.

BAföG beantragen: Zusammenfassung

Da es rund um die Beantragung von BAföG unzählige Informationen gibt und es nicht so einfach ist, den Überblick zu behalten, fassen wir dir das Wichtigste hier noch einmal in Kürze zusammen:

  • Beantragung bis zum 30. Geburtstag möglich, bei Master nicht älter als 35 Jahre
  • BAföG-Antrag möglichst frühzeitig stellen
  • alle erforderlichen Formulare ausfüllen und abgeben
  • Förderungsantrag mit vollständigen Unterlagen einreichen und Frist beachten
  • Abgabe persönlich, per Post, per Fax und online möglich
  • weigern sich Eltern, Auskünfte zu erteilen oder das Studium mitzufinanzieren, Vorausleistungsverfahren beantragen (frühzeitig!)
  • BAföG-Vorschuss ab 8 Wochen nach Antragstellung möglich
  • Studenten unter 25 können Krankenversicherung der Eltern nutzen
  • Freibetragsgrenze für Ledige 7.500 Euro, jede weitere Person erhöht diesen um 2.100 Euro
  • Kindergeld ist anrechnungsfrei
  • unbedingt finanzielles Polster schaffen, bevor das Studium beginnt

Je früher du dich um die Beantragung von BAföG kümmerst, desto schneller fließt das staatliche Fördergeld auf dein Studentenkonto und du kannst dich von Anfang an auf dein Studium konzentrieren.

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